Die frühe Zeit – von der Stadtwerdung bis zum 30-jährigen Krieg
Im Aufbau begriffen.
Am geschichtlichen Anfang der Stadt Münster steht die Errichtung eines Monasteriums unter der Ägide des Missionars Liudger auf dem sogenannten Horsteberg. Der Standort des im Jahre 1793 entstandenen Klosters war der an einer Furt über die Ahwa = Wasser gelegene Hügel namens Mimigern. Dieser nunmehrige Domhügel war schon im 6. Jahrtausend v. Chr. besiedelt und hier befand sich bereits in germanischer Zeit eine Kultstätte. Nun sollte dieser Ort zum Mittelpunkt eines christlichen Missionswerk werden und die ursprüngliche Bezeichnung Mimigernaford wandelte sich folgerichtig im Laufe der Zeit zu Monastere um, ein Name, der um 1106 erstmalig belegt ist. Durch den vermehrten Zuzug von Kaufleuten und Handwerkern wurde die Domburg zur Stadt.
Der Stadt wurde auch das Recht auf Selbstverteidigung zugestanden, d. h. sie verfügte über eine eigene Wehrhoheit mit eigenen Soldaten und schützte ihre Bewohner vor Überfällen und Plünderungen insoweit selbst. Mit der Errichtung eines Bischofssitzes in Münster musste die Stadt auch eine Befestigung erhalten. Schon um 800 wurde um den Horsteberg eine entsprechende Anlage gebaut, die Stadtmauer auch unter Einbeziehung der Kaufmannssiedlung vor der Domburg wurde um 1200 vollendet[1]. Ihr früherer Verlauf entspricht dem der heutigen Promenade. Neben dem militärischen Schutz der Stadtbewohner durch die umlaufende Mauer mit ihren Türmen und Toren beschreibt Boockmann deren weitere Funktionen allgemein, aber durchaus auch auf die Situation der Stadt Münster im Mittelalter übertragbar, wie folgt: „Auch wenn die Stadt schon vor den Stadtmauer begann, war in vieler Hinsicht doch die Mauer die Grenze, welche die Stadt von ihrer Umgebung trennte. Der Fremde wurde auf diesen Sachverhalt sehr deutlich aufmerksam gemacht. Tagsüber fragte ihn ein städtischer Torwächter danach, was er in der Stadt wolle, und vielleicht ließ ihn der Wächter nur nach Stellung eines Bürgen in die Stadt. Vielleicht wurde der Besucher aber auch nur genötigt, ein Torgeld zu erlegen. Falls er zu spät, nämlich „nach Torschluß“ kam, mußte er wahrscheinlich bis zum nächsten Morgen warten. Die Tore wirkten jedoch auch in umgekehrter Richtung. Auch das Verlassen der Stadt stand infolge der Stadtbefestigung unter Kontrolle. Nachts oder auch dann, wenn aus einem besonderen Grunde tagsüber die Tore geschlossen waren, z. B. im Falle innerstädtischer Auseinandersetzungen, kamen auch die Stadtbewohner nicht ohne weiteres aus der Stadt hinaus – es sei denn, daß sie etwa in guten Beziehungen zu einem Kloster standen, das an der Stadtmauer lag und über eine eigene Mauerpforte verfügte“[2].
[1] Vgl. hierzu: Peter Werland, Alt-Münsters Stadttore und Festungswerke, in: Das schöne Münster, 12. Jahrgang (1940), Nr. 12, S. 89 ff.
[2] Hartmut Bookmann, Die Stadt im späten Mittelalter, München 1986, S. 34.
Seit dem Mittelalter hatte sich das Bistum Münster zu einem selbständigen Staat entwickelt. Münster war insoweit Teil des Fürstbistums Münster und zeitweise dessen größte Garnison. Die Stadt musste somit auch eine unterschiedliche Anzahl von Stiftssoldaten mit ihren Frauen und Kindern beherbergen.
Münster war keine reichsunmittelbare, sondern eine sogenannte landsässige Stadt. Sie stand unter der bischöflichen Gewalt, strebte jedoch als reiche Kaufmannsstadt zur Unabhängigkeit und versuchte - letztlich erfolglos - freie Reichsstadt zu werden. Dieses Streben nach rechtlicher Eigenständigkeit und die hieraus zwangsläufig folgenden Spannungen mit dem jeweiligen Fürstbischof prägten über langen Zeitraum die Geschichte der Stadt Münster.
Das Wehrwesen der Stadt Münster im Mittelalter einschließlich der Wiedertäuferzeit
Text
Entwicklung des Städtewesens und das Rittertum
Text
Frühes Wehrwesen in Münster
Text
Besatzungsrecht der Stadt/ Streben nach Reichsstandschaft
Text
Der Rat als Träger der Militärhoheit
Text
Die allgemeine Dienstpflicht der Bürger
Text
Das Befestigungswesen
Text
Die Bewaffnung der Bürgerschaft
Text
Das Wachtwesen
Text
Das Söldnerwesen
Text