Szenen aus dem Dienstbetrieb der Alten Armee - Paraden, Felddienstübungen und Manöver bayerischer Truppen
Wird noch vervollständigt.
Das Reichsheer umfasste wie alle modernen Armeen jener Zeit an Waffengattungen: Infanterie, Kavallerie, technische Truppen (Feld-, Fußartillerie, Ingenieure und Pioniere) und Verkehrstruppen (Train-, Eisenbahn-, Kraftfahr-, Luftschiffer-, Flieger- und Telegraphenformationen). Der fortschreitende Ausbau vor allem der letzteren Spezies erfolgte in steter Wechselwirkung mit der rasanten Entwicklung des technischen Fortschritts. Laut der Vorgabe des Reichsgesetzes vom 03.07.1913 sollten vorhanden sein: 669 Infanterie-Bataillone (mit Jäger und Schützen), 550 Eskadrons, 633 Feldartillerie-Batterien, 55 Fußartillerie-Bataillone, 44 Pionier-Bataillone, 31 Eisenbahn- (Verkehrstruppen-) Bataillone und 26 Train-Bataillone.
Im Jahre 1873 zählte das deutsche Reichsheer insgesamt 19955 Offiziere, 401 659 Mann mit 94742 Pferden. 1888 waren es 19294 Offiziere, 468 409 Mann mit 84 091 Pferden. Hiervon entfielen auf Sachsen: 1250 Offiziere, 31810 Mann und 5361 Dienstpferde, auf Württemberg: 806 Offiziere, 19946 Mann und 3690 Dienstpferde und auf Bayern: 2202 Offiziere, 54185 Mann und 8874 Dienstpferde. Zu diesem Zeitpunkt war die deutsche Bevölkerung 48,17 Millionen stark. Im Jahre 1900 waren es: 23730 Offiziere, 79873 Unteroffiziere, 491826 Gemeine usw., 2155 Militärärzte, 1039 Zahlmeister, 657 Rossärzte, 1107 Büchsenmacher, Waffenmeister, Sattler sowie 105065 Dienstpferde. Die Etatstärke des deutschen Reichsheeres belief sich schließlich im Jahre 1913 auf 30259 Generale bzw. Offiziere, 106477 Unteroffiziere, 647811 Gemeine (insgesamt 784547 Mann) und 157816 Dienstpferde. Mit den Sanitätsoffizieren, Veterinären und Beamten zählte das Reichsheer nun 800675 Mann. Die Bevölkerung des deutschen Reiches betrug jetzt 67,81 Millionen.
Im Deutschen Reichsheer hatten Bayern, Sachsen und Württemberg Sonderrechte1. Während Sachsen und Württemberg nur eine eigene Verwaltung (Kriegsministerium) behielten, bildete das bayerische Heer einen in sich geschlossenen Bestandteil mit selbständiger Verwaltung unter Militärhoheit des bayerischen Königs. Im Kriegsfalle trat es aber unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die militärischen Hoheitsrechte z. B. des bayerischen Königs waren a) ihm wurde der Fahneneid geleistet, b) er besetzte alle Kommandostellen, verfügte alle Personalveränderungen, c) er bezeichnete alle Truppenteile und bestimmte deren Standorte, d) er bestimmte die Uniformierung und e) ihm oblag die Dienstgewalt, Verwaltung und Gerichtsbarkeit des bayerischen Kontingentes. Hinsichtlich Organisation, Formation, Ausbildung, Gebühren, Mobilmachung und Bewaffnung war aber Übereinstimmung mit den Standards des Bundesheeres herzustellen.
An dieser Stelle soll nur der bayerische Anteil an der Heeresmacht des Deutsches Reiches interessieren. Demnach umfasste die Königlich Bayerische Armee mit dem Stand des Jahres 1911 folgende Waffengattungen und Einheiten:
In Friedenszeiten gab es im Deutschen Reichsheer als höhere Verbände nur die Armeekorps. Sie bestanden in der Regel aus 2 Infanterie-, Kavallerie- und Feldartillerie-Divisionen sowie Korpstruppen: Fußartillerie, Pioniere und Verkehrstruppen. Jede Division bestand jeweils aus 2 Brigaden zu je zwei Regimentern.
Das deutsche Reichsheer umfasste im Jahre 1914 insgesamt 25 Armeekorps, wovon allein 19 preußisch waren (Gardekorps, I-XI, XIV-XVIII, XX-XXI). 2 wurden von Sachsen (XII, XIX), 1 von Württemberg (XIII) und 3 von Bayern (I-III) gestellt. 1874 waren es noch 18 Armeekorps gewesen.
Die bewaffnete Macht des Königsreichs Bayern gliederte sich mit dem Stand des Jahres 1911 in drei Armeekorps. Diese umfassten wiederum folgende Einheiten: