Szenen aus dem Dienstalltag der Alten Armee - Feldartillerie

Die Artillerie. Nach einer farbigen Zeichnung von Knötel d. J. Entnommen aus: Das Alte Heer. Erinnerungen an die Dienstzeit bei allen Waffen. Berlin 1931, Nach S. 72.

Die Feldartillerie-Brigaden hatten in der Regel 2 und nur ausnahmsweise 3 Regimenter. Die gesamte Feldartillerie bestand im Anfang des 20. Jahrhunderts aus 46 Brigaden, 94 Regimenter, 199 Abteilungen (182 fahrende und 17 reitende Abteilungen) bzw. 574 Batterien (532 fahrende und 42 reitende Batterien).

Ferner gab es 3 Lehr-Abteilungen mit je 3 Lehr-Batterien beim Lehr-Regiment der Feldartillerie-Schießschule

In Ostasien befand sich zusätzlich 1 Abteilung Feldartillerie mit 3 Batterien.

Eine Batterie der Feldartillerie gliederte sich wie folgt:

1.       Gefechtsbatterie: 6 Geschütze, 1 Bobachtungswagen, 6 Munitionswagen

2.       Gefechtsbagage: 1 Vorratswagen, Offizier- und Vorratspferde

3.       Große Bagage: 2 Vorratswagen, 1 Lebensmittelwagen, 1 Futterwagen

Feldartilleristen in der Kaserne, bei der Ausbildung, bei der Pferdepflege usw.

In den Kasernen war eine genau vorgegebene Kasernen- und Quartierordnung zu beachten.

Der jeweilige Stubenälteste war für die Ordnung, die Befolgung der gegeben Vorschriften, das Benehmen der Einquartierten verantwortlich.

Der Mann vom Stubendienst hatte die Stube zu reinigen, holte Wasser, heizte ein und besorgte die Lampen. Für Letzteres konnte aber auch ein anderer Stubenältester zuständig sein.

Geld und Wertsachen sollten nicht im Schrank sondern am Mann getragen oder an die Batterie zur Aufbewahrung gegeben werden.

Zur befohlenen Zeit hatten die Kanoniere aufzustehen und die Betten zu ordnen.

Tagsüber durfte niemand ohne besondere Erlaubnis auf den Lagerstätten liegen oder sitzen.

Im Sommer durfte nach 10 1/2 und im Winter 9 1/2 Uhr kein "Licht gebrannt werden".

Zivilpersonen durften die Kaserne ohne besondere Erlaubnis nicht betreten.

Grundlagen für die Ausbildung der Feldartillerie waren verschiedene Regelwerke, nämlich das Exerzier-Reglement für die Feld-Artillerie, der Schießvorschrift für die Feldartillerie und die Reitinstruktion.

Die Mannschaften der fahrenden und reitenden Batterien wurden im Exerzieren zu Fuß und am Geschütz sowie im Schießen mit dem Revolver ausgebildet. Letzteres erfolgte auf den Schießständen der Fußtruppen.

Bei den reitenden Batterien trat noch die Ausbildung im Reiten und Fahren dazu.

Das Exerzieren zu Fuß wurde aber nur eingeschränkt praktiziert. Hinzu trat noch das Turnen.

Mit bespannten Geschützen wurden häufiger exerziert.

Dies war erforderlich, um im Verband der Abteilung die Formation einhalten zu können.

Der Geschützkampf war eine Angelegenheit der Batterien. Aufgabe des Abteilungsleiters war es, die Ziele zu bestimmen.

Zum Dienst in der Garnison gehörte auch der Wachdienst. Man unterschied Ehren- und Sicherheitswachen sowie Ehren- und Sicherheitsposten. Ehrenwachen und - posten erhielten fürstliche Personen und höhere Offiziere als Ehrenbezeugung. Sicherheitswachen und -posten dienten der Bewachung bestimmter Gegenstände.

Die Wachen standen unter dem besonderen Befehl des kommandierenden Generals des Armeekorps, des Gouverneurs usw.

In Bezug auf den gewöhnlichen Wachdienst sollte der Offizier wenigstens 16, der Unteroffizier wenigstens 8 und der Gemeine wenigstens 4 Nächte keine Wachen haben.

Für den Anzug, das Aufziehen und Ablösen der Wachen gab es bestimmte Regeln.

Den Wachhabenden kamen bestimmte Pflichten zu.

Auf jeder Wache wurde Wachtbücher geführt und in bestimmten Situationen waren Ehrenbezeugungen erforderlich. In besonderen Fällen traten die Wachen heraus.

Feldartilleristen beim Wachdienst

Feldartilleristen auf dem Marsch

Zu den größeren Truppenübungen gehörten die Regiments- und Brigadeübungen der Infanterie, Kavallerie und Feldartillerie sowie die größeren Kavallerieübungen, besondere Übungen und die Manöver. Für die Regiments- und Brigadeübungen der Feldartillerie waren 5 bzw. 3 Übungstage vorgesehen.

Bei Manövern standen sich in der Regel zwei Parteien gegenüber, die blaue (des eigenen Landes) und die rote Partei.

Bei den Manövern wurden die Ziele der Feldartillerie mit einem Rahmen angedeutet.

Während des Marsches und den grösseren Übungen hatten die Gemeinden die Truppen unterzubringen, also in Bürgerquartieren, in Gehöften usw. Auf den Truppenübungsplätzen und den Schießplätzen der Artillerie wurden die Soldaten und die Pferde in Barackenlagern untergebracht. Im Einzelfall konnten dies auch Zeltlager sein.

Die Schießübungen der Feldartillerie fanden in der Regel auf den Truppenübungsplätzen statt. Hier differenzierte man das Schulschiessen und das gefechtsmäßige Schiessen. Die eigentlichen Ziele wurden durch Scheiben aus Holz oder Pappe dargestellt bzw. markiert.

Feldartillerie und Bahntransport

Hauptaufgabe der Feldartillerie war die wirksamste Unterstützung der Infanterie. Grundsätzlich waren nach dem Handbuch für den Truppenführer (Berlin 1912, S. 63) stets diejenigen Ziele zu bekämpfen, die der Infanterie am gefährlichsten sind.

Einleitend heißt es in der Schießvorschrift für die Feldartillerie vom 11.01.1914: "Das Exerzier-Reglement verlangt von der Feldartillerie als Hauptsache gutes Schießen, rechtzeitig, vom richtigen Platze, gegen das richtige Ziel".

An Geschützen waren vorhanden: die Feldkanone, die leichte Feldhaubitze, schwere Kanonen, die schwere Feldhaubitze und Mörser.

An Feuerarten unterschied man: Gruppenfeuer, Flügelfeuer, Einzelfeuer und Schnellfeuer.

Zur Bedienung eines Geschützes gehörten 1. Geschützführer und 5 Mann sowie 2 Pferdehalter (bei den reitenden Batterien). Die Bedienung des Geschützes erfolgte durch die eigentlichen Kanoniere, die Fahrer wurden hierzu nur zur Aushilfe herangezogen.

Feldartilleristen am Geschütz

Einsatzgrundsätze für die Feldartillerie

In dem Handbuch für die Einjährig-Freiwilligen sowie für die Reserve- und Landwehr-Offiziere der Feldartillerie (Wernigk, Berlin 1901, Randnr. 73) heißt es: "Die Offiziere sollen dahin streben, dass sie sich durch Umsicht und Gewandtheit in allen Dienstzweigen, pünktliche Befolgung der Befehle, Eifer im Dienst, Fürsorge für das Wohl des Mannes und durch richtige Behandlung des Letzteren die Achtung und das Vertrauen der Mannschaft erwerben. In dieser Beziehung empfiehlt sich ein ernstes, aber ruhiges und nicht unfreundliches Wesen gegen die Mannschaft, Unermüdlichkeit in der steten Beaufsichtigung des Soldaten und dessen Gewöhnung an Zucht und Ordnung ....". Das Offizierkorps des stehenden Heeres ergänzte sich durch den Übertritt von Kadetten aus den Kadettenanstalten, aus den Fähnrichen bei den Truppenteilen, aus übertretenden Offizieren aus dem Beurlaubtenstand und aus Mannschaften, die sich vor dem Gegner auszeichneten.

Befähigungszeugnis eines Einjährig-Freiwilligen Unteroffiziers im Feldartillerie-Regiment v. Scharnhorst (1. Hannoversch.) Nr. 10 vom 29.09.1898.

Feldartillerie - Offiziere

Feldartilleristen zu Pferde - Offiziere

Laut dem Handbuch für die Einjährig-Freiwilligen sowie für die Reserve- und Landwehr-Offiziere der Feldartillerie (Wernigk, Berlin 1901, Randnr. 74) sind "die Unteroffiziere ... die nächsten Vorgesetzten des Soldaten und durch den fortwährenden engen Verkehr mit den Gemeinen am besten im Stande, auf dieselben einzuwirken. Eine Batterie, die ein tüchtiges Unteroffizierkorps voll Pflichttreue, guten Geistes und Dienstgewandtheit besitzt, wird sich stets bewähren; unzuverlässige und unbrauchbare Unteroffiziere werden auch bei bester Leistung und vorzüglichem Ersatz Erfolge stets in Frage stellen ...". Das Unteroffizierkorps des stehenden Heeres ergänzte sich durch den Aufstieg von geeigneten bzw. befähigten Gefreiten oder Gemeinen, durch den Ersatz aus den Unteroffiziervorschulen und durch die Beförderung von Einjährig-freiwilligen Gefreiten.

Feldartillerie - Unteroffiziere

Bei der Feldartillerie spielte zwangsläufig das Pferd eine große Rolle.

Die Unterbringung der Pferde erfolgte zumeist in (fiskalischen) Ställen. Es gab Batterie- und Bürgerställe. Im Felde bzw auf dem Marsch waren die Pferde entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten unterzubringen.

Zu den relevanten Themen im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege des Pferdes des Pferde gehörten dessen Behandlung und Untersuchung, die Gesundheitspflege, also das Füttern, das Tränken, das Putzen, der Ausputz, das Scheren der Pferde, das Baden der Pferde, das Verhalten bei der Rückkehr der Pferde in den Stall, die Hufpflege und der Hufbeschlag, die Besichtigung der Pferde, die Futtergattung, die Rationssätze, das Getränk.

Für die Behandlung von Krankheiten des Pferdes waren die Roßärzte zuständig.

Ferner war die Pferdekleidung in den Blick zu nehmen, also deren Sitz, Untersuchung, Reinigung und Instandhaltung.

Der Sattelbock.
Das Zaumzeug.
Das Stellkunt.
Sitze bei der Beschirrung (hier der Mittelpferde).

Feldartilleristen zu Pferd - Mannschaften

Die aktive Dienstpflicht währte bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie 3 Jahre, beim Train 1 oder 2 Jahre, bei die übrigen Truppen 2 Jahre und bei der Marine 3 Jahre.

Mit der Entlassung aus dem aktiven Dienst erhielt der Soldat einen Militärpaß zum Beurlaubtenstand. Mit dem Militärpaß erhielt der Soldat auch ein Führungszeugnis. Er war nun Reservist. Die Reservezeit dauerte zusammen mit der Dienstzeit nicht länger als 7 Jahre.

Im Anschluss an die Reservezeit folgte die Versetzung von der Reserve zum 1. Aufgebot der Landwehr , zum 2. Aufgebot der Landwehr und zum Landsturm.

Jeder Reservist hatte bestimmte Pflichten, z. B. Meldepflichten. Ferner war er während seiner Reservezeit zur Teilnahme an mindestens zwei Übungen verpflichtet.

Führungszeugnis für einen Kanonier der 2. Batterie aus dem 2. Garde-Feldartillerie-Regiment v. 25.09.1908.
Führungszeugnis für einen Einjährig-Freiwilligen Unteroffizier aus der 1. reitenden Batterie des Feld-Artillerie-Regiments v. Scharnhorst (1. Hannov.) v. 30.09.1898.

Feldartilleristen als Reservisten

Grundformen der Feldartillerie I. Anlage zum Handbuch für den Truppenführer (Berlin 1912).
Grundformen der Feldartillerie. II. Anlage zum Handbuch für den Truppenführer (Berlin 1912).

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