Szenen aus dem Dienstalltag der Alten Armee - Kavallerie - Fußgefecht
Zum Gefecht zu Fuß äußert sich das Exerzier-Reglement für die Kavallerie vom 03.04.1909 (Berlin 1909). Dort heißt es grundsätzlich: "Nur eine Truppe, die den Feuerkampf beherrscht, greift mit Vertrauen zum Karabiner. Ein mit halbem Herzen unternommenes Fußgefecht trägt den Keim des Misslingens in sich" (S. 149).
Hier in ungedeckter offener Feuerlinie, also unter Bedingungen eines Manövers bzw. einer Übung.