Zur Stärke und Gliederung des Reichsheeres vor dem (Ersten) Weltkrieg

Nach dem Sieg des Norddeutschen Bundes und der mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg wurde das Deutsche Kaiserreich gegründet. Die Reichsgründung fand am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Schloss Versailles statt. Unter preußischer Dominanz war damit erstmals ein deutscher Nationalstaat geschaffen worden. Das neue Deutsche Kaiserreich bestand aus insgesamt 25 Bundestaaten, nämlich den Königreichen Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, den Großherzogtümern Baden, Hessen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar, den Herzogtümern Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Meiningen, den Fürstentümern Lippe, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Waldeck-Pyrmont, den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck und dem Reichsland Elsass-Lothringen. Aus den Truppenkontingenten der genannten Bundesstaaten wurde als bewaffnete Macht das Reichsheer geformt.

Fahnenweihe in Berlin im Oktober des Jahres 1894. Originales großformatiges Foto. Fotograf: Hermann Rohrbek/Berlin.

Das Reichskriegswesen war in der Reichsverfassung geregelt. Die bewaffnete Macht bestand aus dem Heer (das stehende Heer und die Landwehr), der Marine (die Flotte und die Seewehr) und dem Landsturm. Insgesamt bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, war aber ein Kontingentsheer, d. h. es bestand – basierend auf einer Reihe von Militärkonventionen – aus den Kontingenten der verschiedenen Bundesmitglieder. Die Armee unterstand im Krieg und im Frieden dem Kaiser als Bundesfeldherrn. Dieser war der oberste Kriegsherr und Chef der Armee.

Kaiser Wilhelm II. mit seinem Stab nebst Generalität und ausländischen Gästen beim Kaisermanöver im Jahre 1913. Originales großformatiges Foto von Oscar Tellgmann/Eschwege.

Auf Bundesratsebene war für das Landheer und das Festungswesen ein besonderer Ausschuss zuständig. In diesem Ausschuss waren neben dem Präsidium noch mindestens vier weitere Bundesstaaten mit einer Stimme vertreten. Den Vorsitz führte der preußische Kriegsminister. Dem Parlament (Reichstag) kam lediglich im Rahmen der Feststellung des Militär-Ausgabeetats ein Budgetrecht zu. 

Hundertjahrfeier der bayerischen Pioniere in Ingolstadt. Vor der Front mittig ist der Prinz-Regent von Bayern zu sehen. Originales Foto aus dem Verlag Paul Holtmann & Co. GmbH.

Bayern, Sachsen und Württemberg hatten Sonderrechte1. Während Sachsen und Württemberg nur eine eigene Verwaltung (Kriegsministerium) behielten, bildete das bayerische Heer einen in sich geschlossenen Bestandteil mit selbständiger Verwaltung unter Militärhoheit des bayerischen Königs. Im Kriegsfalle trat es aber unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die militärischen Hoheitsrechte z. B. des bayerischen Königs waren a) ihm wurde der Fahneneid geleistet, b) er besetzte alle Kommandostellen, verfügte alle Personalveränderungen, c) er bezeichnete alle Truppenteile und bestimmte deren Standorte, d) er bestimmte die Uniformierung und e) ihm oblag die Dienstgewalt, Verwaltung und Gerichtsbarkeit des bayerischen Kontingentes. Hinsichtlich Organisation, Formation, Ausbildung, Gebühren, Mobilmachung und Bewaffnung war aber Übereinstimmung mit den Standards des Bundesheeres herzustellen. 

Gruppenfoto von sächsischen Soldaten verschiedenster Waffengattungen einschließlich der Reichsmarine. Undatiert. Vor 1900.

Die anderen Kontingente waren entweder aufgelöst worden oder wurden in Bezug auf Kommando und Verwaltung in die preußische Armee übernommen2. Einige der letzteren Staaten hatten Sonderrechte bewahren können (Hessen, beide Mecklenburg, Baden). Als selbständige Kontingente waren das Großherzoglich Hessische, das Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche und das Großherzoglich-Strelitzsche Kontingent in die preußische  Armee aufgenommen worden. Nichtselbständige Kontingente waren die Truppen der Großherzogtümer Baden, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, der Herzogtümer Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und der Fürstentümer Reuß älterer und jüngerer Linie und Schwarzburg-Rudolfstadt. Ferner trugen einige weitere Formationen die entsprechende Landeskokarde, so z. B. die der Freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck. 

Braunschweigische Artillerie noch in den Traditionsuniformen in Erinnerung an das berühmte Schwarze Korps in den Napoleonischen Kriegen. Orginales großformatiges Foto vor 1890. Diese Montur wurde bis 1886 getragen und glich im Grunde der Uniform des Infanterie-Regiments Nr. 92.

Oberste Verwaltungsbehörde war jeweils das Kriegsministerium. Das preußische Kriegsministerium  bestand seit 1886 aus mehreren Departements3. Vor Ausbruch des 1. Weltkrieges war Generalleutnant v. Falkenhayn Kriegsminister. Das Kriegsministerium bestand aus dem Zentral-Departement, dem Allgemeinen Kriegs-Departement4,  der Abteilung für persönliche Angelegenheiten, dem Armee-Verwaltungs-Departement, dem Versorgungs- und Justiz-Departement, der Remonte-Inspektion und der Medizinal-Abteilung. Das Zentraldepartement umfasste die Ministerial- und Intendantur-Abteilung und arbeitete dem Kriegsminister unmittelbar zu.                        

An das Kriegsministerium angegliedert waren die General-Militärkasse, das Direktorium des Grossen Militär-Waisenhauses Potsdam und die Intendantur der militärischen Institute5. Bayern, Sachsen und Württemberg hatten eigene als Landesbehörden organisierte Kriegsministerien.

Der Kaiser nahm auf die Armee insbesondere durch sein militärisches Gefolge (Hauptquartier) und das allmächtige Militärkabinett  Einfluss6. Letzterem stand 1914 der General der Infanterie Freiherr von Lynker vor. Das eigentliche Gehirn des Reichsheeres war aber der Generalstab7. Zu Beginn der Einigungskriege war der Generalstab noch eine dem Kriegsministerium nachgeordnete Behörde, er entwickelte sich aber unter der Ägide des späteren Generalfeldmarschalls Helmuth Graf von Moltke zu einem überaus effizienten Planungszentrums, welches wesentlich mehr als die Ausbildung von Führungsgehilfen leistete. Zu den bedeutsamen Aufgaben des Großen Generalstabes gehörte insbesondere die Vorbereitung der Mobilmachung. Ab dem 10.08.1888 wurde der General der Kavallerie Graf von Waldersee (1832 – 1904) Chef des Generalstabes. Dessen Stellvertreter, Alfred Graf von Schliefen, wurde 1891 auch sein Nachfolger.  Der aus einer lutherischen Patrizierfamilie stammende Alfred Graf von Schliefen wurde 1833 als Sohn eines preußischen Generalmajors geboren und entwickelte einen umfassenden Plan für einen befürchteten  Zweifrontenkrieg, der in einer gigantischen Umfassungsbewegung durch Luxemburg und Belgien einen raschen Sieg gegen Frankreich und eine zunächst defensive Haltung gegenüber den Russen beabsichtigte8.   Seit 1913 stand dem Generalstab der General der Infanterie Helmuth von Moltke (1848 – 1916)  - ein Neffe des berühmten Vorgängers – vor.   

General mit General- und Regimentsadjutanten beim Kaisermanöver 1907. Fotograf: Oscar Tellgmann/ Eschwege.

In Friedenszeiten gab es als höhere Verbände nur die Armeekorps. Sie bestanden in der Regel aus 2 Infanterie-, Kavallerie- und Feldartillerie-Divisionen sowie Korpstruppen: Fußartillerie, Pioniere und Verkehrstruppen. Jede Division bestand jeweils aus 2 Brigaden zu je zwei Regimentern. Das deutsche Reichsheer umfasste im Jahre 1914 insgesamt 25 Armeekorps, wovon allein 19 preußisch waren (Gardekorps, I-XI, XIV-XVIII, XX-XXI). 2 wurden von Sachsen (XII, XIX), 1 von Württemberg (XIII) und 3 von Bayern (I-III) gestellt. 1874 waren es noch 18 Armeekorps gewesen. Die Armeekorps gliederten sich wie folgt:

Der Stab der 9. Divison beim Kaisermanöver im Jahre 1902. Fotograf: Oscar Tellgmann/ Eschwege.

Armeekorps

Anzahl der Divisionen

Anzahl der Brigaden

Sitz des Generalkommandos

Preuß. Garde

2 Inf./ 1. Kav.

5 bzw. 4

Berlin

I. Preuß.

3

6

Königsberg

II. Preuß.

2

5

Stettin

III. Preuß.

2

4

Berlin

IV. Preuß.

2

4

Magdeburg

V. Preuß.

2

5

Posen

VI. Preuß.

2

5

Breslau

VII. Preuß.

2

5

Münster

VIII. Preuß.

2

5

Koblenz

IX. Preuß.

2

5

Altona

X. Preuß.

2

4

Hannover

XI. Preuß.

2

4

Kassel

XII. Preuß.

2

4

Dresden

XIII. Württemberg.

2

4

Stuttgart

XIV. Preuß.

3

6

Karlsruhe

XV. Preuß.

2

5

Straßburg

XVI. Preuß.

2

5

Metz

XVII. Preuß.

2

5

Danzig

XVIII. Preuß.

2

4

Frankfurt a. M.

XIX. Sächs.

2

4

Leipzig

XX. Preuß.

2

6

Allenstein

XXI. Preuß.

2

6

Saarbrücken

I. Bayer.

2

4

München

II. Bayer.

2

4

Würzburg

III. Bayer.

2

4

Nürnberg

Da die Armeekorps – außer dem Gardekorps – lokal organisiert waren, konzentrierten sich auch hier die verschiedenen Landsmannschaften, so fanden sich z. B. im I. Armeekorps viele ostpreußische, im II. Armeekorps pommersche, im  III. Armeekorps brandenburgische, im VII. Armeekorps viele westfälische, im  XVII. Armeekorps  westpreußische Einheiten. Es gab aber auch Armeekorps, die verschiedene Landsmannschaften vereinigten, z. B. das IV Armeekorps mit sächsischen, hannoverschen, thüringischen und anhaltinischen Truppenteilen9. Offensichtlich mit Misstrauen betrachtet wurden  - noch im Weltkrieg - Rekruten aus Elaß-Lothringen10. Die Verwaltungsbereiche der Armee Korps umfassten im Einzelnen11:

Das 1. Garde-Regiment zu Fuß in Paris. Originales Foto aus dem Jahre 1871.

I. Armeekorps

Provinz Ostpreussen ohne die Kreise Neidenburg und Osterode

II. Armeekorps

Provinz Pommern ohne die Kreise Schlawe, Bütow, Rummelsburg, Stolp und Lauenburg, Regierungs-Bezirk Bromberg und von Provinz Westpreussen die Kreise Deutsch-Krone und Flatow.

III. Armeekorps

Stadt Berlin  und Provinz Brandenburg.

IV. Armeekorps

Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg, Herzogtümer Anhalt und Altenburg.

V. Armeekorps

Regierungsbezirke Posten und Liegnitz.

VI. Armeekorps

Regierungsbezirke Breslau und Oppeln.

VII. Armeekorps

Provinz Westfalen ohne die Kreise Arnsberg, Meschede, Brilon, Altena, Olpe, Siegen, Wittgenstein, Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die Kreise Kempen, Neuss, Grevenbroich, Stadtkreis Mönchen-Gladbach, Gladbach, oldenburgisches Fürstentum Birkenfeld,

VIII. Armeekorps

Regierungsbezirk Koblenz ohne Kreis Wetzlar, Regierungsbezirk Köln, Trier, Aachen, Simaringen,. Vom Regierungsbezirk Düsseldorf die Kreise Kempen, Neuss, Grevenbroich, Stadtkreis Mönchen-Gladbach, Gladbach, oldenburgisches Fürstentum Birkenfeld.

IX. Armeekorps

Provinz Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Stade, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, oldenburgisches Fürstentum Lübeck, Hansestädte Hamburg, Lübeck, Bremen.

X. Armeekorps

Provinz Hannover ohne Regierungsbezirk Stade, Großherzogtum Oldenburg, Herzogtum Braunschweig

XI. Armeekorps

Regierungsbezirk Erfurt, Regierungs-Bezirk Kassel ohne die Kreise Stadt und Land Hanau, Fulda, Gelnhausen, Schlüchtern, Hersfeld, vom Regierungsbezirk Wiesbaden der Kreis Biedenkopf, Fürstentümer Schwarzburg, Waldeck, Reuss, Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Großherzogtum Sachsen-Weimar

XII.  und XIX. Armeekorps

Königreich Sachsen

XIII. Armeekorps

Königreich Württemberg

XIV. Armeekorps

Großherzogtum Baden und Bezirk Ober-Elass

XV. Armeekorps

Bezirk Unter-Elsass und die Kreise Saarburg und Saargemünd von Lothringen

XVI. Armeekorps

Bezirk Lothringen mit Ausnahme der zum XV. Korps gehörigen Kreise

XVII. Armeekorps

Provinz Westpreußen ohne die Kreise Flatow und Deutsch-Krone, vom Regierungs-Bezirk Königsberg die Kreise Neidenburg und Osterode in Ostpreußen, vom Regierungs-Bezirk Köslin die Kreise Schlawe, Bütow, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg in Pommern, Deutsch-Krone, vom Regierungs-Bezirk Königsberg die Kreise Neidenburg und Osterode in Ostpreußen, vom Regierungs-Bezirk Köslin die Kreise Schlawe, Bütow, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg in Pommern

XVIII. Armeekorps

Großherzogtum Hessen-Darmstadt, Regierungsbezirk Wiesbaden ohne Kreis Biedenkopf, vom Regierungsbezirk Arnsberg die Kreise Brilon, Meschede, Arnsberg, Wittgenstein, Siegen, Olpe, Altena, vom Regierungsbezirk Kassel die Kreise Stadt und Land Hanau, Fulda, Gelnhausen, Schlüchtern, Hersfeld, von Koblenz der Kreis Wetzlar

I., II. und III. Kgl. Bayr. Korps

Königreich Bayern

Mehrere Armeekorps waren zu einer Armee-Inspektion zusammen gefasst. Es gab (seit 1913) insgesamt 8, und zwar:

 

1.                                    Armee-Inspektion: I., XVII., XX. Armeekorps

2.                                    Armee-Inspektion: Gardekorps, XII. und XIX. Armeekorps

3.                                    Armee-Inspektion: VII., IX. und X. Armeekorps

4.                                    Armee-Inspektion: III., sowie I- - III. Kgl. Bayr. Armeekorps

5.                                    Armee-Inspektion: VIII., XIV. und XV. Armeekorps

6.                                    Armee-Inspektion: IV., XI. und XIII. Armeekorps

7.                                    Armee-Inspektion: XVI., XVIII. und XXI. Armeekorps

8.                                    Armee-Inspektion:  II., V. und VI. Armeekorps.

 

Die Armee-Inspekteure waren für den Kriegsfall als potentielle Armee-Führer gedacht. Im Frieden hielten sie mit den Armeekorps gemeinsame Manöver ab.

Angehörige verschiedener Waffengattungen und Regimenter - vornehmlich Gardeformationen - in Paradeuniformen. Originales Foto vor 1914.

Die verschiedenen preußischen Gardeformationen bildeten das Gardekorps12. Es bestand aus der 1. und 2. Garde-Division mit zusammen 5 Garde-Infanterie-Brigaden, den Garde-Maschinengewehr-Abteilungen Nr. 1 und 2, der Garde-Kavallerie-Division mit zusammen 4 Garde-Kavallerie-Brigaden, der Garde-Landwehr-Infanterie mit zusammen 2 Garde-Divisionen, der Feldartillerie mit zusammen 2 Garde-Divisionen und der Feldartillerie-Schießschule mit Lehr-Regiment, der Fußartillerie mit dem Garde-Fußartillerie-Regiment, dem Lehr-Regiment der Fußartillerie-Schießschule sowie der Versuchs-Batterie der Artillerie-Prüfungskommission, dem Garde-Pionier-Bataillon mit Scheinwerferzug und Pionier-Versuchskommission, den Verkehrstruppen mit den Eisenbahn-Regimentern Nr. 1 und 2 sowie der Betriebs-Abteilung der Eisenbahntruppen und der Depotverwaltung der 1. Eisenbahn-Brigade, den Telegraphen-Bataillonen Nr. 1 und 2 sowie der Kriegstelegraphenschule, den Luftschiffer-Bataillonen Nr. 1 und 2, dem Flieger-Bataillon Nr. 1. dem Kraftfahrbataillon  und der Versuchs-Abteilung des Militär-Verkehrswesens mit Versuchskompanie, dem Garde-Train-Bataillon mit Traindepot, der Schloßgarde-Kompanie sowie verschiedenen weiteren Einrichtungen, wie z. B. der Kriegsschule, der Hauptkadettenanstalt, Kadettenhaus usw.

Erinnerungsfoto an die 7. Kompanie des 1. Garde-Regiments zu Fuß. Originales Foto vor 1880.

Die Kriegsgliederung des Gardekorps war wie folgt:

 

Komm. General: General der Infanterie Frhr. v. Plettenberg

2. Garde-Infanterie-Division

4. Garde-Infanterie-Brigade

Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2

 

 

Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4

 

3. Garde-Infanterie-Brigade

Kaiser-Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1

 

 

Königin Elisabeth Garde-Grenadier-Regiment Nr. 3

1. Garde-Infanterie-Division

2. Garde-Infanterie-Brigade

2. Garde-Regiment zu Fuß

 

 

4. Garde-Regiment zu Fuß

 

1. Garde-Infanterie-Brigade

2. Garde-Regiment zu Fuß

 

 

1. Garde-Regiment zu Fuß

 

2. Garde-Feldartillerie-Brigade

4. Garde-Feldartillerie-Regiment

 

 

2. Garde-Feldartillerie-Regiment

 

1. Garde-Feldartillerie-Brigade

3. Garde-Feldartillerie-Regiment

 

 

1., 2. und 3. Garde-Pionier-Bataillon

 

 

1. Garde-Feldartillerie-Regiment

Korpstruppen

 

1. Garde-Fußartillerie-Regiment

 

 

Fliegerabteilung Nr. 1

 

 

Garde-Korps-Brücken-Train

 

 

Garde-Fernsprech-Abteilung

+  verschiedene Munitionskolonnen

+ verschiedene Trains:12 Feldlazarette, 6 Proviant-, 6 Fuhrpark-Kolonnen, 2 Pferdedepots, 2 Feldbatterie-Kolonnen.


Hinweis: Die Garde bildete zu Kriegsbeginn neben dem Gardekorps auch ein Garde-Reserve-Korps.

 

Das Reichsheer umfasste wie alle modernen Armeen jener Zeit an Waffengattungen: Infanterie, Kavallerie, technische Truppen (Feld-, Fußartillerie, Ingenieure und Pioniere) und Verkehrstruppen (Train-, Eisenbahn-, Kraftfahr-, Luftschiffer-, Flieger- und Telegraphenformationen). Der fortschreitende Ausbau vor allem der letzteren Spezies erfolgte in steter Wechselwirkung mit der rasanten Entwicklung des technischen Fortschritts. Laut der Vorgabe des Reichsgesetzes vom 03.07.1913 sollten vorhanden sein: 669 Infanterie-Bataillone (mit Jäger und Schützen), 550 Eskadrons, 633 Feldartillerie-Batterien, 55 Fußartillerie-Bataillone, 44 Pionier-Bataillone, 31 Eisenbahn- (Verkehrstruppen-) Bataillone und 26 Train-Bataillone.

Originales großformatiges Foto von einer Parade der Berliner Garnison. Um 1900.

Dieses Ziel wurde aber vor dem Kriegsausbruch nicht mehr ganz erreicht.  Tatsächlich gliederte sich das Reichsheer mit Blick auf die einzelnen Waffengattungen bzw. Einrichtungen in diesem Zeitpunkt wie folgt13:

 

651                 Infanterie-Bataillone

18                   Jäger-Bataillone

1                     Lehr-Infanterie-Bataillon

9                     Unteroffizierschulen

1                     Infanterie-Schießschule (+ 1 bayerische Schießschule)

1                     Gewehr-Prüfungskommission

11                   Maschinengewehr-Abteilungen

233                 Maschinengewehr-Kompanien

15                   Festungs-Maschinengewehr-Kompanien

2                     Lehr-Maschinengewehr-Kompanien

547                 Eskadrons in 110 Regimentern

633                 Feldartillerie-Batterien in 76 Regimentern

1                     Feldartillerie-Schießschule

48                   Fußartillerie-Bataillone in 19 Regimentern

1                     Fußartillerie-Schießschule

35                   Pionier-Bataillone

1                     Pionier-Versuchskompanie

8                     Eisenbahn-Bataillone + 1 Betriebsabteilung

9                     Telegraphen-Bataillone

8                     Festungs-Fernsprechkompanien

5                     Luftschiffer-Bataillone

5                     Flieger-Bataillone

1                     Kraftfahr-Bataillon

1                     bayerisches Luft- und Kraftfahr-Bataillon

1                     Versuchsabteilung der Verkehrstechnischen Prüfungskommission

25                   Train-Abteilungen (vorher Bataillo

25                   Bezirkskommandos

Kaiser Wilhelm II. auf dem Weg zur Truppenvereidigung vor dem Berliner Schloß am 07.11.1905. Originale Fotokarte.

Im Jahre 1873 zählte das deutsche Reichsheer insgesamt 19955 Offiziere, 401 659 Mann mit 94742 Pferden. 1888 waren es 19294 Offiziere, 468 409 Mann mit 84 091 Pferden. Hiervon entfielen auf Sachsen: 1250 Offiziere, 31810 Mann und 5361 Dienstpferde, auf Württemberg: 806 Offiziere, 19946 Mann und 3690 Dienstpferde und auf Bayern: 2202 Offiziere, 54185 Mann und 8874 Dienstpferde. Zu diesem Zeitpunkt war die deutsche Bevölkerung 48,17 Millionen stark. Im Jahre 1900 waren es: 23730 Offiziere, 79873 Unteroffiziere, 491826 Gemeine usw., 2155 Militärärzte, 1039 Zahlmeister, 657 Rossärzte, 1107 Büchsenmacher, Waffenmeister, Sattler sowie 105065 Dienstpferde. Die Etatstärke des deutschen Reichsheeres belief sich schließlich im Jahre 1913 auf 30259 Generale bzw. Offiziere, 106477 Unteroffiziere, 647811 Gemeine (insgesamt 784547 Mann) und 157816 Dienstpferde. Mit den Sanitätsoffizieren, Veterinären und Beamten zählte das Reichsheer nun 800675 Mann. Die Bevölkerung des deutschen Reiches betrug jetzt 67,81 Millionen.

Fußnoten:

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