Das altpreußische Unteroffizierkorps - Innenansichten einer Chargengruppe
Positionierung der Unteroffiziere in der Hierarchie der Armee
Zwischen den Gemeinen und den Offizieren standen in der vertikalen Gliederung als Zwischenglied die Unteroffiziere. Betrachtet man die altpreußische Armee als soziales Gebilde, so ist mit Beginn des 18. Jahrhunderts eine Trennung zwischen (Ober-) Offizier- und Unteroffizierkorps festzustellen, was auch darin seinen sinnfälligen Ausdruck fand, dass die Kriegsartikel vom 12.07.1713 nur noch für die Unteroffiziere und die Gemeinen, also nicht mehr für die Offiziere galten. Mit der Reservierung der Offizierstellen für den einheimischen Adel als Mittel zur Verstaatlichung desselben, ging im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts der soziale Abstieg der Unteroffiziere einher, die nunmehr mit den Gemeinen die Mannschaften ausmachten. Dennoch kam ihnen in diesem präzisen System der Über- und Unterordnung als untersten Ranginhabern und Funktionsträgern eine gewichtige Bedeutung zu, die Rahmen- und Existenzbedingungen dieser Chargengruppe verdienen deshalb Gegenstand der Betrachtung zu sein.
Anzahl der Unteroffiziere in den Kompanien bzw. Regimentern
Seit dem 01.10.1735 zählten die zehn Musketier-Kompanien eines Infanterie-Regimentes zusammen 40 Sergeanten, 30 Mittelunteroffiziere und 30 Korporale, die zwei Grenadier-Kompanien 2 Sergeanten, 4 Mittelunteroffiziere und 12 Korporale. Demnach gehörten zum Etat eines Regiments 118 Unteroffiziere. Je Musketier-Kompanie waren es also 10, und zwar 4 Sergeanten (einschließlich des Feldwebels, da es ein etatsmäßiges Feldwebeltraktament nicht gab), 3 Mittelunteroffiziere (Fourier, Kapitän d'armes, Gefreiten korporal) und 3 Korporale. Die Grenadier-Kompanie zählte nur 9 Unteroffiziere, da sie keine Fahne führte und aus diesem Grund auch keinen Gefreitenkorporal hatte. Die 5 Eskadronen umfassenden Kürassier- und Dragoner-Regimenter zählten 60, zu den Dragoner-Regimentern mit 10 Eskadronen gehörten folglich 120 Unteroffiziere. Zum Etat der Husaren-Regimenter (10 Eskadronen) rechneten hingegen 80 Unteroffiziere. Die Rangierung und die Verteilung der Unteroffiziere auf die einzelnen Glieder der Kompanie erfolgte nach der Körpergröße. Im Jahre 1787 wurde die Organisation der Infanterie reformiert, zu einem Infanterie Regiment gehörten nun insgesamt 144 Unteroffiziere: 48 Sergeanten (einschließlich von 12 Feldwebeln), 36 MittelUnteroffiziere und 60 Korporale. Die Musketier- und Grenadier-Kompanien verfügten jetzt über die gleiche Anzahl von Unteroffizieren, nämlich je 12. Ab 1799 gehörten zu einem Infanterie-Regiment 148 Unteroffiziere (ohne das III. Musketier-Bataillon), der Bestand an Unteroffizieren war bei den Musketier- mit 10 und bei den Grenadier-Kompanien mit 14 fortan wieder unterschiedlich. Die neugebildeten Füsilier-Bataillone hatten je 48 Unteroffiziere. Die Kürassier-Regimenter zählten ab 1787 80, die Dragoner-Regimenter 75 und die Husaren-Regimenter 150 Unteroffiziere.
Ergänzung der Unteroffiziere
Das Unteroffizierkorps ergänzte sich aus den Gemeinen, den entsprechenden Ersatz stellte zumeist die Gruppe der Inländer, jedoch stiegen auch Ausländer auf (vgl. Anhang, 1. Tabelle). Häufig waren dies Soldatensöhne, so betrug z.B. im Jahre 1805 deren Anteil am Unteroffizierkorps bei No. 3 (Halle) 9 % und bei No. 16 (Braunsberg) 11 %. Über die soziale Herkunft der inländischen Unteroffiziere ist wenig bekannt. Nach Knapp 1) wurden die Söhne freier köllmischer Bauern mit Vorliebe zu Unteroffizieren gemacht. Köllmer waren freie Bauern in Ostpreußen (und Littauen) so dass diese Aussage nur für jene Truppenteile zutreffen kann, welche in dieser Region auch ihre Wehrersatzbezirke hatten. Bei der Artillerie waren unter den Bombardieren und Unteroffizieren viele Söhne gebildeter Bürgerfamilien, deren Ziel die Beförderung zum Offizier war. Die Verhältnisse bei den technischen Truppen waren aber nicht typisch für die altpreußische Armee, es ist jedoch belegt, daß auch in anderen Regimentern „Schulzen- oder auch gute Bürger Söhne" als Unteroffiziere dienten.
Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahn eines Unteroffiziers
Voraussetzung für den Wechsel in die Unteroffizierlaufbahn war eine mindestens vierjährige Dienstzeit im Regiment. Beim Freiwerden der Planstelle eines Unteroffiziers schlug der Kompanieinhaber (Kapitän/Rittmeister) drei tüchtige Soldaten vor, die Ernennung erfolgte durch den Oberst. Fehlte einer Kompanie geeigneter Ersatz, konnte dieser einen Soldaten einer anderen Kompanie zum Unteroffizier befördern.
Die Aspiranten sollten „brave" (-tapfere) Soldaten sein, möglichst mit Kriegserfahrung. Schreibfertigkeiten sollten allein für eine Rangerhöhung nicht den Ausschlag geben, man wollte keine „Federfechters" bzw. ,,Schreiber-Jungens"! Gefordert wurden also gute militärische Anlagen und Fähigkeiten. Ein Zeitgenosse kritisiert jedoch, dass die Unteroffiziere mehr „nach der Zahl der Dienstjahre, als nach ihren Verdiensten ausgewählt" wurden2.
Auswahlkriterien und zeitgenössische Stimmen
Bevorzugt wurden allerdings altgediente Soldaten, die sich im Krieg bewährt hatten, diese wurden laut Lossow jüngeren Anwärtern vorgezogen3. Friedrich der Große sprach diesen Grundsatz in seinem Politischen Testament von 1752 offen aus, indem er die Beförderung von Studenten oder anderen jungen Männern (es sei denn, sie waren adlig) - zu Unteroffizieren rundweg ablehnte. Der König verwies auf den Umstand, dass sich ein kriegstüchtiger und „braver" Soldat beim einfachen Soldaten Respekt verschaffen konn te, während es dem „Schreiber" zum einen am Kommandoton, also an Autorität, mangelte, zum anderen dieser seines Erachtens nicht in der Lage war, die Strapazen eines Feldzuges auszuhalten4.
Hiller bringt hierzu ein Beispiel:
„Dieser Feldwebel Lammers wurde von Sr. Majestät dem König Friedrich II. bei der Revue bei Brackwede höchstselbst zum Feldwebel ernannt. Bei der damaligen Spezial Revue wurden alle Rekruten und Anvancierte vorgestellt. Der Kapitän der Kompagnie führte einen jüngeren Unteroffizier von guter Konduite (Führung) und mit der Eigenschaft einer schönen Handschrift zur Beförderung als Feld webel vor; der König sah sich die übrigen Unteroffiziere durch, und wählte den ältesten der Sergeanten mit grauem Bart und weißem Haar, mit den Worten: ,,Der soll Feldwebel sein"; dies war Lammers, welcher dreist erwiderte: ,,Ich kann ja nicht schreiben, Euer Königl. Majestät", worauf der König sagte: ,,Der Junge Kerl soll ihm schreiben helfen!"5. Von den 10 Unteroffizieren einer Infanterie-Kompanie sollte „allezeit ein Edelmann Gefreiter-Corpora] sein (und die Fahne tragen)".
Die Artillerie erhielt erst 1787 Gefreitenkorporale. Ab 1763 erhielten 5 der Gefreitenkorporale bereits Patente als Fähnriche und durften das Portepee anlegen (Portepeefähnriche/Säbelfähnriche), sie waren aber damit noch keine wirklichen Offiziere, sondern gehörten nach wie vor zum Unteroffizierkorps6.
Hierzu Berenhorst:
,,Der Erziehung nachzuhelfen, verordnete Friedrich Amphi bien zwischen Ober- und Unterofficieren Fahnenjunker mit Fähnrichspatent und silbernem Degenquast. Er wollte sie der Gesellschaft der Officiere mehr fähig machen ..."7.
Der Stamm der Gefreitenkorporale sollte durch einen schnellen Beförderungsgang nicht angegriffen werden. Die Fahnenjunker (Gefreitenkorporale, Standartenjunker) durchliefen als Offizieranwärter nur das Unteroffizierkorps, können an dieser Stelle also vernachlässigt werden.
Statusfragen und Bestrafungsmodalitäten
Unteroffiziere wurden nicht mehr mit dem Stock, sondern mit einer besonderen (Fuchtel)-klinge bestraft und mit Sie angesprochen8. Fuchtelhiebe galten als weniger entehrend als Prügel mit dem Stock. Feldwebel und Wachtmeister be handelte man „mit einiger Rücksicht" und betrachtete diese als „nützliche Werkzeuge guter Diciplin" und „Unterhändler zwischen Herde und Hirten". General Frhr. Friedrich Wilhelm v. Seydlitz, Chef des Kürassier-Regimentes K 8 (Ohlau u.a.), ließ sogar den verstorbenen Wachtmeister der Leibeskadron offiziermäßig begraben 9). Beim I. Bataillon Leibgarde (No. 15 I) hatten die Feldwebel den Rang von Premier-Lieutenants der Armee 10). Laut Parolebefehl vom 28.05.1741 durften Feldwebel und Wachtmeister nicht mehr gefuchtelt werden. Als im Jahre 1803 ein Lieutenant des Infanterie-Regimentes v. Kunheim (No. 1, Berlin) einen Feldwebel dennoch fuchtelte, wurde der Offizier nach der Beschwerde des betroffenen Feldwebels in Arrest gesteckt und an den König gemeldet. Seit dem 21.11.1789 trugen Feldwebel, Wachtmeister und Oberfeuerwerker gleich dem Offizier das Portepee11. Auch die Oberjäger des Feldjägerkorps genossen dieses Privileg12.
Die Reglements verlangten die harte Bestrafung der von Unteroffizieren begangenen Exzesse und zählten an Sanktionen: ,,Schild-Wacht bey Gemeinen Tractament auf gewisse Zeit, ewige Schild-Wacht" oder die Verurteilung „in die Karre" auf. Sie konnten aber auch zum Gemeinen deg radiert werden. Nach Berenhorst wurden die Unteroffiziere wegen des geringsten Versehens scharf bestraft und erhielten dann „eine gewaltige Menge Hiebe mit der flachen Klinge".
Aufstiegsmöglichkeiten
Nach 12-jähriger Dienstzeit bestand für nichtadlige Unteroffiziere die Möglichkeit des Aufstieges in den Offizierstand. Unteroffiziere, die „sehr große Meriten (Verdienste) und einen offenen Kopf' hatten, wurden dann unter Überspringung der Fähnrichscharge sogleich zum Seconde-Lieutenant befördert. Der Wechsel vom Unteroffizier- in den Offizierstand war aber für Nichtadlige vornehmlich bei den Garnison-, den Husaren-Regimentern und bei den technischen Truppen (Artillerie) Praxis, während eine solche Mobilität bei den Feldregimentern der Infanterie, Kürassiere und Dragoner eher die Ausnahme darstellte. Grundsätzlich bestand jedoch diese Möglichkeit des Aufstieges von Unteroffizieren in der Hierarchie. Am 20.11.1727 befahl Friedrich Wilhelm I. dem Obristen v. Plotho: ,,10 tüchtige Unteroffiziere vor(zu)schlagen, die capable sind, daß Ich sie zu Ober-Offizieren machen kann. Vier davon sollen keine Edelleute sein, es müssen aber solches rechte tüchtige Leute sein, und so viel möglich, die schon in campagne gewesen und capable seind, daß Ich sie gleich zu Lieutenants machen kann, davon Ihr auch versichert, daß es keine Branntweinsäufer seind. Sie müssen nicht zu jung sein ...". In einem ähnlichen Schreiben gleichen Datums an den Fürsten Leopold von Anhalt-Dessau waren es 5 von 15 Unteroffizieren, die trotz ihrer nichtadligen Herkunft in das Offizierkorps aufsteigen sollten. 1741 wurde befohlen, dass abgehende Grenadier-Lieutenants durch geeignete Feldwebel zu ersetzen seien. Unteroffiziere, die sich im Bayerischen Erbfolgekrieg 1778/79 im besonderen Maße bewährten, sollten das Adelspatent erhalten und zu Offizieren befördert wer den. 1780 wies Friedrich der Große den General v. Löllhöfel darauf hin, daß „hin und wieder gute Wachtmeister mit zu Officiers vorgeschlagen werden, damit nicht so viel jung Zeug von Officiers bei die Husaren ist". In einer Ordre vom 2.IV.1784 an Generalmajor v. Thun verlangte der König, daß ein Wachtmeister den abgehenden Lieutenant v.d. Golz ersetzen sollte. Als im Jahre 1787 der Offizieretat der Infanterie-Regimenter von 50 bzw. 51 auf 55 Stellen erhöht wurde, bestimmte König Friedrich Wilhelm II. am 27.11., dass im Rahmen dieser Neuorganisation „zwei lange gediente Feldwebel oder Sergeanten zu Lieutenants avanciren und bei fernerem guten Betragen auch mit weiteren Avancement begnadigt werden sollen".
Aufgaben der Unteroffiziere
Als Gehilfe des Offiziers oblag den Unteroffizieren im Frieden die Ausbildung der Rekruten, neben dem Exerzierdienst dominierten der Wachdienst, die Beaufsichtigung der Soldaten in den Bürgerquartieren und Kasernen und Obliegenheiten als Beistand der Polizei. Bei der Kavallerie spielte der Remontedienst eine Rolle. Beim Wachdienst der Garde-Infanterie sollten die Feldwebel allerdings nur die Wache kommandieren, die Kompanien verlesen und rapportieren, während der übrige Pflichtenkreis dem wachhabenden Offizier (Kapitän) zukam (Parolebefehl vom 11.03.1750). Die visitierenden Unteroffiziere sollten sich in den Revieren beständig „sehen lassen und genau Achtung geben, wo etwas vorfallen sollte" (Gouvernementsbefehl vom 13.1.1803). Mente erwähnt einen Unteroffizier, der für die Aufrechterhaltung „der Ordnung und Reinlichkeit" in und außerhalb der Artilleriekaserne in Breslau zu sorgen hatte13. Da Soldaten mitunter Montur- und Ausrüstungsgegenstände verkauften, mussten die Unteroffiziere genaue Bestandsverzeichnisse führen (Parolebefehl vom 07.12.1804).
Abwechslung, aber auch hohe Anforderungen und mitunter ein Risiko bedeutete die Abkommandierung zu Werbekommandos außerhalb der Landesgrenzen. Dass die einzelnen Regimenter oft jahrelang dieselben Unteroffiziere zur Werbung abkommandiert hatten, wurde als Missstand betrachtet: ,,... denn wenn die Unter Officiere jahrelang im Reich auf Werbung stehen, dann werden sie dadurch zum Dienst beim Regiment untauglich"14.
Die Unteroffiziere waren mithin dienstlich enorm belastet, und dies ohne ausreichende berufliche Aufstiegschancen. Insgesamt war der Dienst schwierig und hart, aber eintönig. Im Frieden, wie auch im Kriege kam die Verantwortung für die Verhinderung der stets drohenden Fahnenflucht hinzu. So schrieb am 01.10.1756 ein Unteroffizier des Infanterie-Regiments No. 3 (Halle) nach Hause: ,,Hier in Türmitz bekam ich 54 Mann in mein Quartier, auf diese mußte ich Acht haben, um die Desertion zu verhüten und das war die zweite schlaflose Nacht". Laut Parolebefehl vom 24.1.1754 hatte in Berlin ,, ... allemal ein Unteroffizier mitzugehen", wenn „Soldaten zum Thore herausgehen".
Aufgaben der einzelnen Chargen
Darüberhinaus war den einzelnen Chargen traditionell oder durch Reglement ein bestimmter Kreis an Aufgaben zugewiesen. Den Korporalen oblag in erster Linie die Ausbildung der Rekruten, sie hatten dies „mit der besten Manier ...(und) ohne die geringste brutalite" zu vollbringen. Der Sergeant war ein „alt gedienter Unterofficier, welcher besser besoldet ist, als die übrigen, sonst aber in nichts von ihnen unterschieden ist. Die Cavallerie hat keine Sergeanten"15.
Der Gefreitenkorporal trug die Fahne. Neben dem Gefreitenkorporal und dem Kapitän d'armes war der Fourier einer der drei Mittelunteroffiziere der Kompanie, in einer Arbeit aus dem Jahre 1705 wird er als der Quartiermacher der Kompanie bezeichnet. Seiner besonderen Bestimmung gemäß hatte er auf den Märschen für die Unterbringung der Mannschaften in den zugewiesenen Örtlichkeiten zu sorgen, wobei ihn einige Fourierschützen unterstützten.
Der Kapitän d'armes gehörte zu den Funktionsunteroffizieren, er besorgte „die Herbeischaffung, Verwahrung und Austheilung der Kleidungs- und Waffenstücke". Neben der Aufsicht über Montur, Waffen und Munition musste er sich um die Kranken kümmern. Seinen Dienst hatte er „nicht brutalite, sondern mit Güte von wegen der Liebe, die er vor die Leute hat, (zu) verrichten", durfte aber Simulanten unter den Kranken bestrafen. Wie der Feldwebel war er im Bereich der Kompaniewirtschaft von besonderer Wichtigkeit.
Der Feldwebel führte die Kompaniestammrolle und vertrat die Interessen der Kompanie gegenüber dem Chef. Nach Streit (S. 64) war er „vorzüglich bestimmt, mit der Feder zu arbeiten, und verrichtet alle Schreibgeschäfte in der Compagnie, im eigentlichen Verstande ist er das lebendige Register, welches der Compagniechef täglich durchblättert, um sich von dem Zustande seiner Compagnie genau zu unter richten". Bei der Artillerie waren die Unteroffizierchargen: Oberfeuerwerker, Feuerwerker und Unteroffizier16, bei den Jägern hatten die Oberjäger diese Stellung inne.
Recht auf Züchtigung der Untergegebenen
Die Unteroffiziere trugen den Stock und hatten das Recht auf beschränkte körperliche Züchtigung der Gemeinen, sie mußten sich jedoch „des rechten Prügelns enthalten". Ein Parolebefehl vom 25.IV.1788 verbot den Unteroffizieren (von D V Pasewalk u.a.) das Mitnehmen des Stockes beim Exerzieren, denn diese seien „kein Zierath für die Kavallerie" 17. Dem altpreußischen Unteroffizierkorps wird mit unter von den Zeitgenossen eine brutale Menschenbehandlung vorgeworfen18, die Reglements und zahlreiche Gouvernements-, Parolebefehle und einzelne überlieferte kg!. Schreiben verurteilen jedoch übermäßige Gewaltanwen dung und verboten diese, da man die Soldaten nicht „despe rat" machen wollte und ein Ansteigen der Desertion fürch tete. Ausdrücklich war es den Unteroffizieren untersagt, Soldaten „in ihren Reviers und Stuben (zu) schlagen, sie seien besoffen oder nicht, sondern sollten sie arretiren, oder an die Kompanie melden"19.
Löhnungssituation
Nach den Reglements von 1743 sah die Löhnungssituation für die Unteroffiziere wie folgt aus: an Löhnung erhielten bei der Infanterie ein Korporal 3 Thaler, ein Mittelunteroffizier 3 Thaler, 1 Groschen, 6 Pfennig und ein Sergeant 4 Thaler. Bei der Kavallerie (Kürassiere / Dragoner) waren die Löhnungssätze ein wenig höher, hier erhielt der Wachtmeister an „Tractamenten und Speise-Geld" 6 und der Korporal 4 Thaler. Bei den Husaren bekam der Wachtmeister 5 und der Korporal 4 Thaler. Oberjäger bezogen mtl. 10 Thaler. Der relativ geringe Stellenwert der Garnisontruppen wird im Löhnungsgefälle zu den Hauptwaffen deutlich, es erhielten hier der Sergeant 2 Thaler, 10 Groschen und der Korporal 2 Thaler. Wie den Gemeinen war auch den Unteroffizieren Schuldenmachen verboten.
Beurlaubungen, Verheiratung, Lebens- und Dienstalter
Außerhalb der Exerzierzeit durften nur 2 Unteroffiziere je Kompanie gleichzeitig beurlaubt werden, bei der Kavallerie konnte aufgrund des geringeren Etats und dem vermehrten Arbeitsanfall durch die Pferde nur 1 Unteroffizier je Kompanie beurlaubt werden. Wollte ein Unteroffizier heiraten benötigte er dazu die Genehmigung des Regimentschefs, jedoch „wann ein Unter-Officier durch eine Heyrath sein sonderliches Glück nicht machen kan, so soll der Obriste ihm gar nicht erlauben zu heyrathen, absonderlich wann es noch ein junger Unter-Officier ist"20. Trotz dieser einschränkenden Normierung, waren viele der Unteroffiziere verheiratet (siehe Anhang, 7. Tabelle). Die Unteroffiziere wiesen mitunter ein hohes Lebens- und Dienstalter auf, hierzu einige Beispiele: Das Infanterie-Regiment No. 10 (Bielefeld, Herford) hatte 1766 5 Unteroffiziere, die über 60 Jahre alt waren, ein Sergeant der Kompanie v. Bandemer zählte 66 Lebens- und 46 Dienstjahre. Ein Sergeant des Infanterie-Regimentes No. 14 (Bartenstein, Schippenbeil, Pr. Friedland) war im Jahre 1792 60 Jahre alt und hatte bereits 39 Dienstjahre absolviert. Ein Feldwebel im Depot-Bataillon dieser Einheit zählte 65 Lebens- und 45 Dienstjahre. Zum Infanterie-Regiment No. 23 (Berlin) gehörten im Jahre 1784 6 Unteroffiziere, die älter als 60 Jahre waren. Im Infanterie-Regiment No. 58 (Garnisonen wie No. 14, jenes Regiment stand nun in Goldap, Oletzko, Gumbinnen) diente ein 59-jähriger Unteroffizier mit 40 Dienstjahren im III. Musketier-Bataillon. In der Leib-Eskadron des Regiments Gardes du Corps (K 13) befand sich 1788 noch ein 65 Jahre alter Unteroffizier, der 1741 in den Dienst eingetreten war und seit 1744 in dieser Eliteformation diente. Die ältesten Unteroffiziere im Dragoner-Regiment D V. (Pasewalk u.a.) waren 1764 zwei Korporale: beide 63 Jahre alt und 40 bzw. 45 Jahre im Dienst. Der älteste Wachtmeister im Husaren-Regiment H 8 (Stolp, Lauenburg, Bütow usw.) war um 1784 ein 52-jähriger Husar, der bereits seit 23 Jahren diese Charge inne hatte (vgl. auch Anhang, 2. - 5. Tabelle).
Verabschiedung und Versorgung
Die Versorgung war nicht geregelt, jedoch die Anstellung in unteren Graden der Zivilverwaltung üblich. Die verabschiedeten invaliden Unteroffiziere sollten Stellen als Torschreiber, Mühlenbereuter, Polizeireuter, Ausreuter usw. erhalten21. Nach Ledebur wurden schreibkundige Unteroffiziere als Kontrolleure, Torschreiber, Holzwärter, Landreuter, Hegemeister, Haidereuter eingestellt. Die Vermittlung in Schulmeisterstellen wird mangels Eignung vieler Unteroffiziere kritisiert, jedoch in der Literatur hinsichtlich der Bedeutung und des Volumens dieser Maßnahme abgeschwächt22. Friedrich Wilhelm I. beklagte in einer Ordre vom 06.01.1740 an Generallieutenant v. Glasenapp, dass viele ,,Schulzen- oder auch gute Bürger-Söhne" nur kurz als Unteroffiziere dienten, um dann möglichst rasch abzugehen und im Rahmen der Versorgung gedienter Soldaten einen Posten in der Zivilverwaltung zu erlangen. Die Unteroffiziere sollten hingegen erst bei Dienstuntüchtigkeit verabschiedet werden und den „Dienst wirklich tun und nicht zu hause liegen"23. Wurden Soldaten infolge Krankheit oder Alters dienstuntauglich-und ausrangiert, mussten sie jedoch mitunter lange Zeit auf eine Versorgung warten, denn die finanzielle Lage des Staates gestattete eine befriedigende Lösung dieses Problems nicht. Das unzureichende System der lnvalidenversorgung und die hieraus resultierende ,,Noth ausgedienter Krieger" wurde schon von Zeitgenossen bemängelt. Von dieser Misere waren auch invalide Unteroffiziere betroffen, so wurden z.B. bei No. 3 (1805) 13, bei No. 8 (1783) 7 und bei K 8 (1756) 3 invalide Unteroffiziere teilweise schon seit Jahren als Anwärter für eine Versorgung geführt. Neben der bereits erwähnten Zuteilung einer Zivilbedienung waren die Unterbringung in Invaliden- und Gamison-Kompanien, in den „Neuen Garnisonen" oder im Invalidenhaus weitere Möglichkeiten der Versorgung. Die Zuweisung einer Unterstützung in Form einer Geldrente, des sogenannten „Gnadenthaler's", war in der Regel zu gering.
Zeitgenössische Urteile
Die zeitgenössischen Urteile über das altpreußische Unteroffizierkorps sind unterschiedlich, zumeist aber nicht ohne Sympathie. Laut Berenhorst konnten die Unteroffiziere ,,unmöglich ganz schlecht sein"24. Suckow beklagt vor allem die mangelnde Unterrichtung der Unteroffiziere. Er beschreibt sie als Männer im „vorgerückten" Lebensalter und bezeichnet sie als „alte, harte Köpfe". Häufig verheiratet und meist mit einer zahlreichen Nachkommenschaft belastet, zwang sie die geringe Besoldung zu einem Nebensverdienst, der in der Regel in einem früheren Handwerk bestand25. Ein allerdings düsteres Bild malt Wachholz26: für ihn waren die Unteroffiziere eine Art von Automaten, einer strengen Disziplin unterworfen und mechanisch ihren schweren Dienst verrichtend, stets gewärtig die Klinge des Adjutanten zu spüren und selbst allezeit bereit, den Stock über den Rücken des Soldaten zu schwingen. ,,Von Jugend auf an ihren Beruf gewöhnt, führten sie ruhig ihr ärmliches Leben fort, schritten im engen Kreise ihrer Pflichten wie der Stier in der Tretmühle umher, genossen kein Glück und fühlten kein Unglück".
Dennoch genossen sie als Funktions- und Autoritätsträger eine hohe Wertschätzung27, vor allem Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große haben sich wiederholt über die Stellung und Bedeutung der Unteroffiziere in diesem Sinne geäußert: Friedrich Wilhelm I. bewertete die Unteroffiziere als „den Fuß der Compagnie"28. Für ihn waren die Unteroffiziere „je älter je besser". Schon als Kronprinz und Regimentschef des Infanterie-Regiments No. 15 in Neuruppin äußerte sich Friedrich der Große über die Unteroffiziere: ,,Ich komme nun auf ihren Entwurf die Unteroffiziere betreffend. Er ist gewiß vortrefflich, um von diesen Leuten den verlangten Dienst zu haben; es ist auch nicht zu leugnen, daß sie zu schlecht besoldet werden, und doch hängt von unseren Unteroffizieren der kleine Dienst ab, und wenn wir nicht zuverlässige Leute haben, könnte es im Kriege schlimm um uns stehen, denn unsere Offiziere können nicht doppelten Dienst thun"29. In einem Schreiben vom 9.VIII.1747 an Markgraf Karl empfahl der königliche Feldherr, ,,die alten Unterofficiers so lange als möglich bei dem Regiment zu behalten und nicht abzuschaffen, weil sie die base von denen Compagnien ausmachen"30. Die Verab schiedung alter Unteroffiziere bemängelte Friedrich der Große auch in einem Schreiben vom 21.Vl.1783 an General Georg Ernst v. Holzendorff, Chef des 1. Artillerie-Regiments und Inspekteur der gesamten Artillerie31.
Bewertung
Das altpreußische Unteroffizierkorps wies sicherlich auch so kuriose Typen wie den Unteroffizier Zutzel auf, von dem der Magister Laukhard (Soldat im Infanterie-Regiment No. 3/ Halle) so beredt zu berichten weiß32, das Gros der Unteroffiziere waren aber ernsthafte und pflichtbewußte Soldaten33, die zumeist tief religiös, dienstlich enorm belastet waren und, es ist nicht zu leugnen, in finanziell beengten, wenn nicht gar ärmlichen Verhältnissen lebten. In den Beschreibungen zeitgenössischer Offizier-Memoiren begegnen wir ihnen immer wieder, als Fahnen-(Standarten)junker hatten die späteren Vorgesetzten in den ersten Jahren ihrer dienstlichen Laufbahn in der Regel zwangsläufig engen Kontakt zu den Unteroffizieren, wohnten sie doch häufig bei ihnen und erfuhren auch hier die ersten militärischen Grundbegriffe,- ihre Berichte sind beinahe grundsätzlich positiv. Das Problem des Alkoholismus soll aber hier nicht verschwiegen werden, auch Härte in der Menschenbehandlung kam vor. Diesbezügliche Entgleisungen sind aber häufig als Folge von Überlastung zu begreifen, der Hintergrund mangelnder beruflicher Perspektive sollte hierbei auch nicht vergessen werden. Letztlich waren jedoch die Unteroffiziere maßgebliche Kräfte im dienstlichen Alltag und unverzichtbare Korsettstangen im Gefecht, sie waren eben die „base (Basis) von der Compagnie" und hatten an der Exerzierfertigkeit vor allem der altpreußischen Infanterie einen wesentlichen Anteil.
Fußnoten:
- 1. Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens, Bd. 1.-II., Leipzig 1887, Bd. 1., S. 15, vgl. auch Büsch, Militärsystem und Sozialleben im alten Preußen 1713-1807, Frankfurt a. M., Berlin und Wien 1981, S. 30.
- 2. Berenhorst, Betrachtungen über die Kriegskunst, Leipzig 1827, Nachdruck Osnabrück 1978. S. 298, aber Kluth (Die Ehrauffassung im Preußischen Heer des 18. Jahrhunderts, Diss. Hamburg, Berlin 1941, S. 180) weist daraufhin hin, dass bei der Beförderung in der Mannschaft kein ausgesprochener Dienstalters-, sondern ein Leistungsgrundsatz galt. Dies belegen auch die einschlägigen Vorschriften und bekannte Einzelfälle.
- 3. Lossow, Denkwürdigkeiten zur Charakteristik der preußischen Armee unter dem großen König Friedrich dem Zwei ten, Glogau 1826, S. 14.
- 4. Friedrich der Große, Politisches Testament von 1752 (Dietrich, Richard (Hrgb.), Politische Testamente der Hohenzollern, München 1981, S. 226/227), vgl. auch die Instruktion für die Gar de Bataillone vom 11.05.1763 (Reinhard, Carl v., Geschichte des Königlich Preußischen Ersten Garde-Regiments zu Fuß 1740 - 1857, Potsdam 1858. S. 138). Siehe ferner: Schöler, v., Ueber das Alter eines zum Unteroffizier zu avanzirenden Gemeinen, in: Denkwürdigkeiten der militärischen Gesellschaft zu Berlin, Berlin 1802 ff., Bd. II., S. 97 und Studnitz, v., Ueber das Alter der Unteroffiziere, in: ebd., Bd. III., S. 129 ff.
- 5. Hiller, v. Gaetringen, Denkwürdigkeiten des Generals August Frhr. , Berlin 1912.S. 7. Hiller diente bei No. 41 (Minden).
- 6. Jany, Curt, Geschichte der Preußischen Armee vom 15.Jahrhundert bis 1914, Bd. 1.-111., Nachdruck Osnabrück 1967. III., S. 39. Die entsprechende Ordre datiert vom 29.05. 1763, vgl. Oelsnitz, A.C. v.d., Geschichte des Königlich Preußischen Ersten Infanterie-Regiments seit seiner Stiftung im Jahre 1619 bis zur Gegenwart, Berlin 1855, S. 515. Oelsnitz weist daraufhin, dass die Portepeefähnriche vom Regimentschef ernannt
- 7. Berenhorst, a. a. O., S. 202.
- 8. Ordre vom 17 .XII.1729, Jany, a. a. O., I., S. 718, vgl. auch Kopka v. Lossow, Geschichte des Grenadier-Regiments König Friedrich I. (4. Ostpreußisches) Nr. 5, Bd. II. Zeitrum von 1713 bis 1815, Berlin 1901, S. 109.
- 9. Buxbaum, Emil, Seydlitz, Leipzig 1907, S. 180.
- 10. Strantz, v., Das lste Bataillon Garde in Potsdam unter der Regierung Friedrich' s des Großen, in: Mitteilungen des Vereins zur Geschichte Potsdams, Bd. II., Potsdam 1866, S. 132 ff., S. 135, vgl. ferner: die Miltitzschen Aufzeich nungen, in: Großer Generalstab (Hrgb.), Urkundliche Beiträge und Forschungen ..., 10. Heft: Potsdamer Tagebücher, S. 30.; sowie: Befehl vom 29.VI.1751 (Reinhard, a a. O., S. 60) und Ledebur, Frhr. F.v., Geschichte des deutschen Unteroffiziers, Berlin 1939, S. 85.
- 11. Kling, Constantin, Geschichte der Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Königlich Preußischen Heeres. Erster Teil. Die Infanterie-Regimenter im Jahre 1806. Allgemeine Bemerkungen, Weimar 1902, S. 184/185. Albedyll (Albedyll, K. v., Soldaten und Garnisonen in Pommern und im Bezirk des II. Armee-Korps, Stettin 1926, S. 113) nennt einen entsprechenden Parolebefehl vom 29.III.1789 bei D V (Pasewalk), das Offizierseitengewehr erhielten sie erst 1822.
- 12. Schreiben König Friedrich Wilhelms II. vom 20.11.1793 an den Chef des Feldjägerkorps, Generallieutenant Hans Rudolf v. Bischoffswerder, Priesdorff, Kurt v., Soldatisches Führertum, Bd. 1.-X. und 1 Registerband, Hamburg o.J., Bd. II., S. 348.
- 13. Mente, W., Von der Pieke auf. Erinnerungen an eine neun und vierzigjährige Dienstzeit in der Königlich Preußischen Artillerie, Berlin 1861, S. 29.
- 14. Ordre vom 4.IV.1796 an General v. Seibert, seit 1792 Generalinspekteur der Werbegeschäfte im Reich, Priesdorff, a. a. O., Bd. II., S. 456 f.
- 15. Streit, F. L., Militairische Encyklopädie für künftige Officiere besonders für Preußische., 1800, S. 65.
- 16. Zum Zeitpunkt der Mobilmachung im Jahre 1805 gehörten zum Etat einer Feldartillerie-Kompanie 1 Ober feuerwerker, 4 Feuerwerker und 12 Unteroffiziere (darunter 1 Gefreiterkorporal, vgl. Mente, a. a. O., S. 16.
- 17. Albedyll, S. 112.
- 18. vgl. z.B. die Schilderung in der Lebensgeschichte Nettelbecks, Joachim, Ein Mann. Des Seefahrers und auf rechten Bürgers Joachim Nettelbeck wundersame Lebensgeschichte vom ihm selbst erzählt, München 1910, S. 53
- 19. Parolebefehl des Infanterie-Regiment No. 23 (Berlin) vom 10.04.1753, vgl. auch Befehle vom 02.05.1753 und 16.10.1783, Witzleben, A. v., Aus alten Parolebüchern der Berliner Garnison zur Zeit Friedrichs des Großen, Berlin 1851, S. 7.
- 20. Reglement Vor die Königl. Preußische Infanterie ..., Berlin 1743, S. 601, vgl. auch Cavan, G. W. C., Das Krieges- oder Militär-Recht wie solches jetzt bei der Königlich Preußischen Armee besteht, 1801, S. 224.
- 21. § 15 der Instruktion für das Generaldirektorium von 1722, vgl. Friedlaender, Ernst, König Friedrich Wilhelms I. Entwurf zu der Instruktion für das General-Direktorium und König Friedrichs II. Anmerkungen dazu, in: Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde, Jahrgang XVII., 1880, S. 353 ff.., S. 373.
- 22. Kopka v. Lossow, a a. O., Bd. II., S. 109, vgl. auch Preuß, J.D.E., Friedrich der Große. Eine Lebensgeschichte, Bd. I. - IV. und 5 Urkundenbücher, Berlin 1833 ff., II. Bd., S. 116 und Hubatsch, Walther, Friedrich der Große und die preußische Verwaltung, Köln und Berlin 1973, S. 206 / 207.
- 23. 23) Vom Offizier - und Unteroffizierkorps Friedrich Wihelms I., S. 2073. Eine Ordre vom 17.12.1729 bestimmte, dass Unteroffiziere erst nach 15-jähriger Dienstzeit oder bei mangelnder Felddiensttüchtigkeit entlassen werden sollten.
- 24. Berenhorst, a. a. O., S. 298.
- 25. Suckow, Karl v., Aus meinem Soldatenleben, Leipzig o.J., S. 52.
- 26. Wachholz, Vechelde, C. Fr. v. (Hrgb)., Aus dem Tagebuche des Generals Fr. L v. Wachholz, Braunschweig 1843, S. 59
- 27. Laut Dette (Erwin Dette, Friedrich der Große und sein Heer, Diss. Göttingen 1914, S. 68) waren die Unteroffiziere etwas geachteter als die Gemeinen, er wertet aber den Unterschied als nur gering.
- 28. Ordres vom 08.08.1733 und vom 06.01.1740, Jany, a. a. O., Bd. l., S. 719.
- 29. Schreiben aus dem Jahre 1738 an Oberst v. Camas, Becher, Paul, Der Kronprinz Friedrich als Regiments-Chef in Neuruppin von 1732 - 1740, Berlin 1892, S. 23. In einem Brief vom 17.11.1738, gerichtet an seinen Vater, dankt der Kronprinz diesbezüglich: ,,Ich habe Meines allergnädigsten Vaters gnädigen Befehl wegen der Zulage derer Unteroffiziers mit allem unterthänigsten Respect erhalten, und bin versichert, daß Meines allergnädigsten Vaters Dienst ein Vieles darunter vortheln wird, indem der kleine Dienst viel auf die Unteroffiziers und auf deren Treue ankommt. Solches werde sofort bei der Parole bekannt machen und zweifle nicht, daß es einen sehr guten Nutzen haben wird".
- 30. Preuß, a. a. O., I. Urkundenbuch, S. 75.
- 31. Priesdorff, a. a. O., Bd. II., S. 136/137.
- 32. 32) Magister F. Ch. Laukhards Leben und Schicksale. Von ihm selbst beschrieben, Bd . I - II , Stuttgart 1908 .Bd. 1., S. 245 ff.
- 33. Stellvertretend für diese Gruppe sei auf die Selbstbiographie eines preußischen Unteroffiziers (im Infanterie-Re giment No. 13, Berlin) hingewiesen: Friedrich Wilhelm Beeger, Seltsame Schicksale eines alten preußischen Soldaten, Ueckermünde 1850, Nachdruck Krefeld 1969.
- 34. Eckert, Helmut, Stammliste des Regiments von der Mosel Nr. 10 aus dem Jahre 1766, in: Familiengeschichtliche Blätter, Jahrgang 34, 1936, S. 95 ff.
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