Die Preußen kommen - Die erste Inbesitznahme Münsters durch die Preußen (1802 – 1806)

Blücher als Gouverneur von Münster. Stahlstich von Arnold nach einem Gemälde von Dähling. Entnommen aus: Karl August Varnhagen von Ense, Blücher, 1933.

Die territoriale Situation Westfalens um die Jahrhundertwende (1800) beschreibt Kochendörffer wie folgt: "Betrachten wir eine historische Karte von Westfalen aus dem Anfange des 19. Jahrhunderts, so fällt das bunte Gemisch der Länder auf, aus denen die heutige Provinz Westfalens zusammengesetzt ist und die in der Mehrzahl staatsrechtlich scharf voneinander getrennt waren: da sind die beiden geistlichen Fürstentümer Münster und Paderborn, die vor allem Westfalen das Gepräge gaben, jenes in der Hauptsache den heutigen Regierungsbezirk Münster bildend, mit dem preußischen Ostfriesland reichend, Paderborn im Osten, während des 17. und 18. Jahrhunderts mehrfach, aber nur durch die Person des gemeinschaftlichen Bischofs mit Münster verbunden, dann die preußischen "Provinzen" Mark, Minden und Ravensberg, Tecklenburg und Lingen, zum Teil räumlich von einander getrennt, auch weit entfernt von den Hauptländern der preußischen Monarchie und von deren Politik immer nur als Außenposten, als Kompensationsobjekte gewertet, ferner der kurkölnische Besitz, das Herzogtum Westfalen und Vest Recklinghausen, weiter nach Süden Siegen und die Wittgensteinischen Grafschaften, damals noch nicht zu Westfalen gehörig, und in diese kompakten Territorien eingesprengt Grafschaften z. B. Steinfurt, Rietberg, Gemen, Limburg, Dortmund, Herford, während von Norden sich wie ein Keil zwischen die preußischen Provinzen und das münsterische Ober- und Niederstift das stammverwandte Osnabrück einzwängte ...." (S. 98/99).

Als Folge der französischen Revolution versank Europa zu dieser Zeit für viele Jahre in Kriegswirren und auch das Fürstbistum Münster wurde zum Spielball übermächtiger Interessenskollisionen. Zunächst galt es, nach dem Basler Frieden vom 15.04.1795 die Demarkationslinie zum Schutz der norddeutschen Staaten gegen die Armeen des revolutionären Frankreichs zu sichern. Das Kommando über die Vorhut der Besatzungsarmee oblag dem später wohlbekannten preußischen General Gebhard Leberecht von Blücher, Fürst von Wahlstatt (* 16. Dezember 1742 in Rostock; † 12. September 1819 in Krieblowitz, Schlesien). Bereits im Separatfrieden von Basel (1795) hatte sich Preußen für die Verluste linksrheinischer Gebiete entsprechende Kompensationen auf dem rechten Rheinufer versprechen lassen. Auch Kaiser Franz II. hatte im Frieden von Campoformio (1797) der Abtretung des linken Rheinufers zustimmen müssen. Damit wurde die Säkularisation geistlicher Fürstentümer faktisch akzeptiert. Im Frieden von Lunéville (1801) wurden die Abtretung und die Säkularisation dann endgültig anerkannt. Den betroffenen erblichen deutschen Fürsten wurden in diesem Friedensvertrag Kompensationen durch geistliche Gebiete und Reichsstädte zugesagt, später wurden auch solche Fürsten begünstigt, die keine territorialen Verluste links des Rheines hatten hinnehmen müssen. Preußen einigte sich mit Frankreich über Landabtretungen als Entschädigung für die Verluste jenseits des Rheins in den Verträgen vom 25.05. und 25.09.1802. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 nahm das politisch schwache Heilige Römische Reich deutscher Nation den Entschädigungsplan offiziell an. Neben den geistlichen Territorien gingen alle Güter der Domkapitel und die bischöflichen Domänen an die begünstigten Fürsten über. Fast alle Klöster wurden aufgehoben, insgesamt verlor die katholische Kirche durch diesen Eingriff 4 Erzbistümer, 18 Bistümer und ca. 80 reichsunmittelbare Abteien und – mittelbare Städte sowie über 200 Klöster. Betroffen waren 1719 Quadratmeilen mit zusammen 3 162 576 Einwohnern. Der Verlust an Jahreseinnahmen wird – ohne Berücksichtigung der Klöster – mit ca. 21 Millionen Gulden beziffert. Auch die evangelische Kirche verlor Landbesitz.

Blücher bezog im Herbst des Jahres 1795 sein Quartier in Münster. Mit ihm besetzten auch preußische Truppen die Stadt und blieben zunächst bis Mitte 1800. Das nachfolgende Arrangement der am Krieg beteiligten Staaten erfolgte damit auf Kosten vieler kleinerer und mittlerer Besitztümer, denn die von der französischen Okkupation linksrheinischer Gebiete betroffenen Staaten sollten vor allem durch die Enteignung rechtsrheinischer und insbesondere kirchlicher Territorien entschädigt werden. Der Säkularisierung fiel auch das traditionsreiche Fürstbistum Münster zum Opfer, dessen maßgeblicher Anteil nunmehr preußisch wurde. Preußen nahm am 03.08.1803 das Bistum Münster jenseits der Weser, das Bistum Paderborn, die Abteien Herford, Essen, Werden und Elten, das Bistum Hildesheim diesseits der Weser, das Eichsfeld, die Stadt Erfurt und die Reichsstädte Nordhausen, Mühlhausen, Goslar und die Abtei Quedlinburg in Besitz. Diese Gebiete bedeuteten für den preußischen Staat einen Zuwachs von 2020 Quadratmeilen mit zusammen 440600 Einwohnern. Ab 1802 erhielt die Stadt Münster eine preußische Garnison. Zu diesem Zeitpunkt zählte das münsterische Militär nur noch 1859 Mann, und zwar 107 Offiziere, 209 Unteroffiziere, 66 Spielleute und 1477 Gemeine1. Dieser Restbestand wurde aufgelöst und bis auf die bürgerlichen Offiziere überwiegend in die preußische Armee übernommen2.

Der Dichter Friedrich Leopold Graf zu Stolberg (1750-1819) berichtet über den 03.08.1802: „Heute sind die Preußen in die Stadt eingerückt. Der Wachsamkeit und Tätigkeit des Kapitels muss man es verdanken, dass das Volk, welches im höchsten Grade verbittert ist und laut um Erlaubnis, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, schreit, zurückgehalten wird“3. Einen detaillierten Bericht gibt Carolus von Kerssenbrock, der letzte Abt zu Liesborn in seinem Tagebuch: „Dienstag, den 3ten August, um 7 Uhr morgens, kamen schon verschiedene Patrouillen in Münster, um halber Zehn das ganze Corps unter klingender Musik und Fahnen, welches gleich die Haupt- und andere Wachen ablösete, doch nicht die dicasterische, bei der Hauptwache an jeder Seite 2 Kanonen und 2 brennenden Lunten und 2 Pulver-Wagen etc., eine mit der Aussicht nach Lamberti und die andere nach Egidi Kirchhof hinsetzte und ebenso auf einen Platz 6 Kanonen hinpflanzete. Darauf musseten unsere Truppen (die gemeinen Soldaten) auf einem Platz, umzingelt von preussischen Truppen mit aufgestelleten und unseren Soldaten zugehaltenen Bajonetten dem König schwören und kriegeten gleich Preussen zu ihren Offizieren; unsere unsere Offiziere wurden von Blücher dimittiret mit Vorbehalt ihrer Gage bis auf weitere Ordre. Übrigens wurde unsern gemeinen Soldaten angekündiget, dass sie nach Verlauf ihrer dem seligen Fürsten versprochenen Dienstzeit wieder frei wären oder unter Preussen oder sonst wieder Dienst nehmen könneten. Allen diesen Auftritten sah man zu Münster nicht nur ohne den mindesten Widerstand zu, sondern bei Vielen, sehr Vielen ist gesehen worden; dabei ihnen die Thränen aus den Augen rolleten; dabei weiss man ganz zuverlässig, dass in vielen Häusern geweinet wird.  Des Nachmittags wurden an allen Thoren die Adler aufgehangen, und die Pfennigkammer, Hofkammer, Geheimrath etc. selbst die Archive des Dom-Capituls noch des Abends um 8 Uhr versigelt…“4.

Der bereits erwähnte Generallieutenant (seit 1801) Gebhard Leberecht von Blücher (* 16. Dezember 1742 in Rostock; † 12. September 1819 in Krieblowitz) wurde Gouverneur der neu errichteten Provinz Westfalen und logierte nunmehr im Schloss in Münster. Bereits 1795 hatte er das Kommando über die gemäß dem Frieden von Basel zum Schutz der Demarkationslinie in Westfalen verbleibenden preußischen Truppen. Sein Hauptquartier war schon zu dieser Zeit Münster. Insoweit war er der Bevölkerung von Münster bekannt und in seiner volkstümlichen Art durchaus beliebt. In den Jahren 1802–1806 war er auch Meister vom Stuhl der Loge „Zu den drey Balken“.

Das neue 3. Bataillon des Infanterie-Regiments Hagken wurde in Münster formiert, und zwar aus den vorgefundenen brauchbaren Soldaten der Münsterischen Regimenter v. Wenge, v. Dincklage und v. Tönnemann. Es waren dies 677 Mann. Aus Paderborn und Essen kamen noch 94 Soldaten dazu. Der Überschuss wurde an die Regimenter 44, 48 und die Füsilier-Bataillone 19 und 20 verteilt.

Das Infanterie-Regiment Hagken (vorher: Strachwitz) wurde gemäß der Ordre vom 0.01.1805 ganz nach Münster verlegt. Oberst Christian Alexander Frhr. von Hagken (* 30.09.1744, + 08.08.1808) hatte die Einheit am 05.05.1803 übernommen und wurde mit Patent vom 27.05.1803 zum Generalmajor befördert. Er war später in die Kapitulation von Hamelnim Jahre 1806 verwickelt, wurde am 04.11.1807 - wie die meisten anderen verbliebenen Offiziere - auf halbes Gehalt gesetzt und starb verarmt zu Uentrop bei Hamm i. Westf.

Christian Alexander Frhr. von Hagken. Bild entnommen aus: Priesdorff, Soldatisches Führertum, Bd. III., S. 142.

Laut Kabinettsordre vom 24.01.1803 sollte u. A. ein neues Dragoner-Regiment in Münster errichtet werden. Hierfür wurden der neuen Einheit die Reste des Münsterischen Dragoner-Regiments v. Nagel eingestellt, und zwar 41 Unteroffiziere, 6 Trompeter, 398 Dragoner mit 179 Pferden. Chef der neuen Formation wurde Karl Georg Friedrich von Wobeser (* 27.02.1750, + 23.04.1821). Das königliche Schreiben vom 24.01.1803 zu diesem Vorgang lautet wie folgt: "Ich habe jetzt die Verfügung getroffen, dass mit dem 1. März d. J. aus den zu Münster übernommenen Dragonern und den durch den General Lieutenant von Blücher noch dazu geworbenen Recruten ein neues 14. Dragoner Regiment zu Münster formiert werden soll. Da mir darum zu thun ist, diesem Regiment einen Mann vorzusetzen, welcher die Eigenschaften besitzt, ein neues Regiment in diesmäßigen Stand zu setzen und Ihr solche alle in Euch vereinigt, so habe ich dieses Regiment Euch als Chef conferirt und dem Ober Kriegs Kollegium aufgetragen, Euch meine Anordnungen über die Organisation desselben und über alle anderen Maßnahmen bekannt zu machen. Vorläufig bemerke ich, dass die Leib Escadron zu Münster, die Escadron des Commandeurs zu Hildesheim und die anderen drei zu Warendorf, Warburg und Duderstadt in Garnison zu stehen kommen und dass Ich die beiden Escadrons zu Hildesheim und Duderstadt schon auf Meiner diesjährigen Revue Reise an diesen Orthen in Augenschein nehmen werde. Ich hoffe Euch durch diese anderweite Bestimmung ein neues Zeichen Meiner besonderen Zufriedenheit gegeben zu haben"5. Das neue Regiment machte bereits bei der Revue im Jahre 1805 einen guten Eindruck.

Offizier und Gemeiner aus dem Infanterie-Regiment No. 44 (hier noch: v. Strachwitz mit dem Standort Waschau). Originaler Kupferstich aus einer Bilderserie aus den 90iger Jahren des 18. Jhdt.

Mit der politischen bzw. organisatorischen Neuregelung in den an Preußen gefallenen Territorien wurde der bisherige Oberpräsident in Minden, Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein (* 25. Oktober 1757 in Nassau, Herrschaft Stein zu Nassau; † 29. Juni 1831 in Cappenberg, Provinz Westfalen, Königreich Preußen) betraut. Er wurde Oberpräsident in Münster und leitete zwischen 1802 und 1804 von Münster aus die Eingliederung der geistlichen Herrschaften in den preußischen Staat. Hierbei versuchte er die Gegebenheiten der westlichen Gebiete weitgehend zu berücksichtigen und lobte z. B. auch deren landständische Verfassung. So riet er dringend, "die ständische Verfassung vorläufig zu lassen. Sie hat in Westfalen das Zutrauen der Eingesessenen, und durch sie erhält die Landesverwaltung ein Mittel, den Eingessenen mit dem Geist und den Absichten ihrer Maßregeln bekannt zu machten, ein Mittel, sich die Kenntnisse und Erfahrungen der großen Gutsbesitzer, der nicht in Diensten und nicht bei den oberen Kollgien stehenden Geschäftsleute zu eigen zu machen und zu benutzen, ein Mittel, das Publikum immer in Verbindung mit der Landeadminsitration selbst zu erhalten" (zitiert nac: Max Lehmann, Freiherr vom Stein, Volksausgabe 1921, S. 72). Insbesondere wollte er eine unreflektierte Anpassung an die Verhältnisse in den östlichen preußischen Provinzen vermeiden. Vor allem im Bereich des Heerwesens gab es massive Befürchtungen der Bevölkerung der neuen Gebiete. Auch hier plädierte vom und zum Stein für Erleichterungen, z. B. bei der Einführung der Kantonpflicht (siehe nachfolgende Anlage). So empfahl er den Einsatz der Wehrpflichtigen im Heimatbereich und regte eine Verkürzung der Dienstzeit von 20 auf 10 bzw. maximal 15 Jahre an. Er sprach sich auch gegen eine Benachteiligung großgewachsener Hoferben aus, da die jeweilige Körpergröße aus miltär-taktischen Gründen ein wesentliches Auswahlkriterium für den Ersatz darstellte. Aus wirtschaftlichen Gründen sollten die Fabrikbezirke z. B. in der Grafschaft Mark kantonfrei bleiben. Mit den meisten Einlassungen setzte sich aber der Oberpräsident nicht durch, da diese die Grundsätze der preußischen Heeresverfassung tangierten. In einem Brief an Frau von Berg urteilte vom und zum Stein über die münsterländische Bevölkerung wie folgt: „Der Münsterländer ist ein ernsthaftes, nachdenkendes, redliches Volk, das seine Verfassung liebt, weil es sich wohl darunter befand, ruhig, unabhängig lebte, wohlhabend ward. Er verliert seine Selbständigkeit, indem er ein kleiner Teil einer großen Monarchie ward, er verliert die Aussicht zu einem bequemen, sorgenlosen Auskommen, das er in der Kirche fand, seine Kräfte werden freilich gespannt, seine Tätigkeit aufgereizt werden, ob er aber darum glücklicher, besser werden wird?“6.

1804 wurde dann sehr zum Missfallen der münsterischen Einwohnerschaft das preußische Wehrersatz- (Kanton-) system eingeführt. Das weiter oben erwähnte Infanterie-Regiment Hagken (Nr. 44) erhielt einen Wehrersatzbezirk im Münsterland und in den bisher kantonfreien westfälischen Gebieten (Cleve, Mark, Essen, Elten, Werden, Lingen und Tecklenburg) angewiesen. Der Kanton des vorgenannten Infanterie-Regimentes sollte auch den Ersatz für die Westfälische (vorher: Magdeburgische) Füsilierbrigade ihren Ersatz erhalten7.

Für das Dragoner-Regiment Nr. 14 werden in der Stammliste von 1806 die Städte Münster, Hildesheim, Duderstadt, Warendorf und Warburg als Garnisonen genannt. Ebendort heißt es zum Ersatz dieser Formation: "Erhält Einländer aus den Cantons der Regimenter N. 44, 48, 59, und aus dem Canton der Magdeburgischen Füsilierbrigade".

Laut einem Bericht vom 29.12.1802 befanden sich in Münster noch 43 Artilleristen unter einem Major, im Jahre 1805 waren es nur noch 11. Die noch verwendungsfähigen Geschütze in Münster wurden nach Magdeburg verbracht8.

Aus verschiedenen – u A. auch aus religiösen - Gründen existierten starke Ressentiments der münsterischen Bevölkerung gegenüber Preußen und insbesondere gegenüber den preußischen Truppen als dessen Repräsentanten vor Ort. Die negative Einstellung vor allem der Oberschicht wurde im tagtäglichen Miteinander deutlich, ein junger preußischer Husaren-Offizier beklagt: „Das Leben in Münster war damals für die preußischen Offiziere eigentümlicher Art. Erst zwei Jahre vorher hatte der General von Blücher von den Münsterschen Landen Besitz genommen und sich dabei an die vielen Protestationen der erzbischöflichen Behörden nicht im mindesten gekehrt. Lachend hat der dem Notar, der ihm mit der Prostationsurkunde an der Grenze des Münsterschen Gebietes entgegengeritten war, die Hand gereicht und gemeint, sie würden gewiß noch manches Glas Rheinwein zusammen und gute Freunde werden, und damit die feierliche Urkunde zusammengeknüllt in die Säbeltasche gesteckt, ohne vorher auch nur einen einzigen Blick darauf zu werfen. Es war unter solchen Umständen natürlich, dass wir Preußen im Münsterlande keine sonderlich gerngesehenen Gäste waren, und besonders der reiche, stolze und streng katholische Adel hier hielt sich möglichst von jedem Verkehr mit den Offizieren fern. Gastfreie Landadelssitze, wie daheim in Pommern, wo wir jungen Offiziere und Edelleute jeden Tag willkommen waren, gab es hier nicht für uns, das merkte ich gleich in der ersten Woche meines Aufenthaltes. Nur wenn es gar nicht anders ging, öffnete der Adel uns hier die Türen seiner Landschlösser und alten Stadthäuser in Münster selbst. Er empfing uns dann mit einer so zeremoniellen und steifen Höflichkeit, dass man sich trotz alles äußeren Glanzes der Bewirtung doch sehr ungemütlich dort fand, je eher je lieber solche Feste verließ und sie sicherlich, wenn man es vermeiden konnte, nicht wieder aufsuchte. Selbst die jungen Mädchen und Frauen des Adels und höheren Bürgerstandes, soweit solcher in Münster damals vorhanden war, teilten die stolze Zurückhaltung der Männerhaltung gegen uns, obgleich doch sonst die Uniformen das viel beneidete Vorrecht haben, sich leicht die Gunst der weiblichen Herzen zu erringen….“9.

Preußen versäumte im Jahre 1805 den Anschluss an die Allianz zwischen England, Österreich und Russland gegen Frankreich und war nach dem Frieden von Pressburg (26.12.1805) trotz einer russisch-preußischen Annäherung weitgehend auf sich gestellt, als sich im Spätsommer 1806 die politischen Konflikte erneut zu einer drohenden Kriegsgefahr verdichteten. Bereits im Juli 1806 hatte Napoleon als Schutzherr den Rheinbund gegründet und damit das Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation eingeläutet. Die preußischen Truppen verließen im September die Stadt Münster und zogen sich nach Osten zurück.

Denkschrift des Oberkammerpräsidenten Freiherrn vom Stein über das Kantonwesen im Münsterischen und Paderbornschen vom 16.02.1803. Entnommen aus: H. Kochendörfer, Territorialentwicklung und Behördenverfassung von Westfalen 1802 - 1813, in: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 86. Band, Münster 1929, S. 165 ff.

Empfohlene Beiträge