Die Ausländer in der altpreußischen Armee

Der Aufsatz wurde ursprünglich veröffentlicht in: Zeitschrift für Heereskunde, Nr. 376 April/Jnui 1995, S. 41 ff.

Das aus Kantonwesen und Werbung1 kombinierte Ersatz­system der altpreußischen Armee bewirkte in der Folge die Zusammensetzung aus In- und Ausländern; die Mannschaft setzte sich also aus zwei völlig differenten Bestandteilen zusammen.

In- und Ausländer in der altpreußischen Armee

Während die Gruppe der Inländer letztlich das Standbein der altpreußischen Armee war und die Menschenreserven in den Kantons die Regimenter praktisch »unsterblich« machten, bestimmten die Ausländer außerhalb der jährlichen Exerzierzeit2 das Bild der Truppenteile in den Garnisonen. Sie stellten den Diensttuerstamm, der den militärischen Alltag bei Abwesenheit der Land- und Stadt­beurlaubten3 in Form eines umfangreichen Wach- und beschränkten Exerzierdienstes während der überwiegenden Zeit des Jahres bestritt.

Soldatenwerbung am Anfang des 18. Jahrhunderts. Kupferstich von Fleming aus dem Werk: Der vollkommene Soldat. Leipzig 1726. Entnommen aus: Georg Liebe, Der Soldat in der deutschen Vergangenheit. Leipzig 1899, S. 115.

Gründe für die Werbung

Die Werbung war angesichts der im Verhältnis zur schmalen Bevölkerungsbasis überdimensionierten Armee notwendig, insbesondere die umfangreiche Heeresvermehrung unter Friedrich Wilhelm I. - die preußische Armee wurde von einem Bestand im Jahre 1712 in Höhe von 38500 Mann auf eine Heeresstärke von 81000 Mann (einschließlich Artillerie und Garnisoninfanterie) im Jahre 1739 vermehrt - konnte nicht ausschließlich auf nationaler Grundlage durchgeführt werden. Friedrich Wilhelm I. verfolgte zwar zunächst das Ideal einer ausschließlich aus Inländern bestehenden Armee, musste aber bereits sehr früh erkennen, dass dieses Ziel angesichts des bevölkerungsarmen preußischen Staates nicht zu verwirklichen war. Aus diesem Grunde wurde schon im Reglement von 1714 auf die Möglichkeit der Ergänzung durch ausländische Rekruten verwiesen, näheres regelten dann die »Disposition und Ordres, wonach die Königl. Preuß. Infanterie- Regimenter von dato den 13. Sept. 1732 wegen der Werbung sich zu verhalten sollen«. Ein ausgeprägtes Beurlaubungswesen diente dabei zur Finan­ierung der kostspieligen Ausländerwerbung (vor Ein­führung der zentralen königlichen Werbung), gleichzeitig wurde die inländische Wirtschaft durch die umfangreichen Landbeurlaubungen der Inländer intakt gehalten.

Werbekommandos und deren örtliche Einsatzbereiche

»Um den Menschenvorrat im Lande zu schonen, wurden Offiziere nach allen Reichsstädten geschickt, Ausländer als Rekruten anzuwerben ...«4. Ergänzend erfahren wir von Wachholz5: »Die Ausländer wurden größtentheils im sogenannten Reiche, mit welchem Namen man die Länder der kleinen Reichsfürsten und die Reichsstädte des südlichen Deutschlands benannte, entweder auf königliche Rechnung oder von Seiten des Regimentes angeworben ...«. Es wurde in Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Baden, Bremen, Verden, Hamburg, in Hannover (1721 verboten), Hessen-Kassel, Holstein, Kur-Mainz, Mecklenburg, im Münsterischen, Pfalz- Zweibrücken, Kur-Sachsen (1720 verboten), Schlesien (nach preußischen Besitzergreifung und vor Einführung des Kantonsystems), Württemberg, Würzburg und Zerbst geworben, aber auch in den kaiserlichen Erblanden, insbes. in Böhmen und Ungarn (1736 erfolgte die Abberufung aller Werber), in Brabant, im Elsaß, Italien, Korsika, Livland, Lothringen, in den Niederlanden, Polen, Russland (insbes. in der Ukraine), Schweden, der Schweiz (Schaffhausen) und Thüringen agierten preußische Werbe­kommandos.

Als Kurfürst von Brandenburg war es dem preußischen König erlaubt, in den Reichsstädten Köln, Nürnberg und Frankfurt am Main6 zu werben. Diese menschenreichen Städte stellten ein geeignetes »Revier« für die Werbekom­mandos dar, zu denen nur »vernünftige und gesetzte Officiers genommen werden« sollten und »keine junge Officiers, welche das Geld unnöthiger Weise depensiren «7.

Die Werbeoffiziere hatten sich um»8, 9 und 10-zöllige Kerls« zu bemühen.Die Konkurrenz vor Ort war durch die Werber anderer Länder und Fürsten, aber auch durch andere preußische Regimenter gross8. Durch den eklatanten Leistungsdruck hinsichtlich der Qualität des Ersatzes (Körpergröße!) kam es wiederholt zu Werbeexzessen, die dem Ruf des altpreußischen Staates sehr geschadet haben und mitunter ernsthafte außenpolitische Schwierigkeiten (z.B.1729 mit Hannover, 1733 mit den Niederlanden und 1754/55 mit Ulm)9 zur Folge hatten.

Laut Schmoller »waren zeitweise 800 - 1000 preußische Werbeoffiziere im Auslande«, wobei der Vorgenannte die Kosten der Werbung allein für die Zeit von 1713-35 auf »im ganzen 12 Millionen Thaler« taxiert10.

Novellierung des Ergänzungswesens nach 1740

Nach 1763 wurde das Ergänzungswesen durch Friedrich den Großen novelliert: »Früher rekrutierten die Kapitäne ihre Kompagnien selbst aus den Geldern, die ihnen halbjährlich gezahlt wurden. Diese Methode hatte zu manchen Miß­ bräuchen geführt; die Offiziere warben, um Geld zu sparen, mit Gewalt; alle Welt schrie, kein Fürst wollte solche Gewalt­ thätigkeiten in seinem Gebiet dulden. Man änderte also dieses System derart, daß der General Wartenberg allein die halbjährlichen Raten einzog, wovon die Kapitains außer ihrem Gehalt 30 Thaler monatlich empfingen; den Ueber­ schuß verwendete man für die Werbungen, die jährlich 7 bis 8000 im Auslande ausgehobene Soldaten lieferten. Diese bildeten mit Frauen und Kindern, die sie mit sich führten, eine Militär- Kolonie von etwa 10 000 Personen« (Friedrich der Große)11.

Die königliche Werbung wurde nach dem Frieden von Huber­tusburg (15.02.1763) im Zuge der Neuregelung der Ersatzver­hältnisse eingeführt, den meisten Regimentern nahm man die eigenständige Anwerbung von Ausländern. Verbunden damit waren aber erhebliche Einschnitte in die Bereicherungsmög­lichkeiten durch die Kompaniewirtschaft, was die Kompanie­inhaber empfindlich traf und zu manchen Missverhältnissen führte. Berenhorst schätzt, dass das durchschnittliche Jahres­ einkommen der Kompanieinhaber im ungünstigsten Falle von 16-1800 auf 6-700 Taler sank12, damit wurde der Kompa­niewirtschaft einiges von ihrer Attraktivität genommen 13. Manche Regimenter wurden allerdings durch Immediat­verkehr, einige Beurlaubtengelder oder gar die Belassung der Eigenwerbung privilegiert. Die Reform der Ausländer­werbung hatte zwar auf der einen Seite einen rationellen Effekt, jedoch sank nach den Zeugnissen der Zeit auf der anderen Seite das Niveau der ausländischen Rekruten, gleich­zeitig versuchten manche Kompaniechefs sich für die entgan­genen Gewinnmöglichkeiten auf andere, unredliche Weise zu entschädigen. Dies beeinträchtigte die Armee insgesamt in ihrer moralischen Substanz.

Neuregelungen nach 1787

Durch das »König!. preuß. Werbemanifest« vom 01.02.1787 wurde die Werbung neu geregelt. Die königliche Werbung wurde dezentralisiert, d.h. die Regimenter warben wieder selbst. Hierfür erhielten sie einen bestimmten Pauschalbetrag an Werbegeldern, die Löhnung der Beurlaubten verblieb aber außer während der Exerzierzeit der königlichen Kasse. Während der ersten Regierungsjahre Friedrich Wilhelms II. wurde erneut die königliche Werbung eingeführt.

Die Inspektion der Werbungen im Reich befand sich in Frankfurt a. M. (später in Erfurt), Generalinspekteur war zunächst Generallieutenant Friedrich Wilhelm von Lengefeld, ab 1792 Generalmajor (hernach Generallieutenant Johann Ludwig von Seibert. Durch den politischen Wandel wurde die Auslandswerbung im ausgehenden 18. Jahrhundert immer schwieriger, da durch Ländertausch und Säkulari­ sierung immer mehr geeignete Werbegebiete (z.B. Ansbach­ Bayreuth, viele Reichstädte) verloren gingen. Ferner gewann Preußen durch die polnischen Teilungen der Jahre 1793/95 weite Gebiete, die nun aber zum Inland wurden und nicht mehr der Auslandswerbung zur Verfügung standen.

Varianten der Ersatzbeschaffung

Die zuvor beschriebene Werbung im Ausland war das Kernstück der Werbung (als Gegenstück zur Aushebung im Rahmen der Kantonverfassung). Als weitere Varianten der Ersatzbeschaffung sind noch die Gestellung durch Fürsten, die Einreihung von Kriegsgefangenen und die Annahme von Deserteuren der Werbung zuzuordnen. Insbesondere die zwangsweise Eingliederung von Kriegsgefangenen und die Annahme von Deserteuren zeitigten aber Ergebnisse von zweifelhaften Wert. Vor allem die letztere Spielart der Werbung war eine zweischneidige Angelegenheit. In der Regel schlossen die Staaten untereinander Kartelle gegen die Annahme von Deserteuren fremder Armeen ab14, sowie über deren wechselseitige Auslieferung.

Anwerbung von Deserteuren

Die Zugangslisten zeigen jedoch, dass sich das Gros der ausländischen Rekruten aus gedienten Soldaten zusammen­ setzte: So haben z.B. von den 111 bzw. 119 Angehörigen der beiden Grenadierkompanien des Garnisonregimentes v. Rettberg 65 bzw. 97 bereits unter einer anderen Fahne gedient15. Ähnliche Zahlen sind auch aus anderen Einheiten bekannt. Aufschlußreich ist ein Vorfall aus dem Jahre 1756: Im September desertierten 52 Soldaten des Grenadierbataillons Gemmingen - bestehend aus den Grenadierkompanien der Weselschen Regimenter. Als Rechtfertigung wies man darauf hin, dass »... die Neuwiedschen sowohl als die Jungkenschen Grenadierkompagnien (sich) durchgängig (aus) Ausländern (zusammensetzen), wovon der allergrößte Teil 3 bis 4 Herren gedient hat, von einem zum andern desertiert ist und die teils durch die Werbung, wo man selbige als Deserteurs engagiert hat, teils aber durch Abgaben von denen Regimentern, sodass sich letztere dadurch zu säubern gesucht, zu denen Grena­dierkompagnien kommen«.

Die Deserteure wurden vor allem durch das Handgeld und die stabilen Lebensverhältnisse16 in der altpreußischen Armee (Löhnung und Verpflegung) angelockt. Unter dem Druck der Komplettierung ihrer Kompanie bzw. ihres Regimentes und bei den hohen Anforderungen hinsichtlich der Körpergröße kümmerten sich die Werbeoffiziere wenig um die tatsächliche Herkunft des umworbenen Ausländers. Handelte es sich um einen ehemaligen preußischen Soldaten, mußte allerdings eine Bestimmung des Reglements von 1743 beachtet werden: »Wann ein Deserteur sich bey einem Regiment anwerben lässet, ohne von seiner Desertion was zu gestehen, und ohne einen Pardon-Brief zu haben; So soll ein solcher Deserteur, wann er in Sr. König!. Majestät Landen kommt und von dem Regiment, von welchem er desertiret ist, erkannt wird, gegen Erstattung der Unkosten wieder extradiret werden17

Da bei der in der Regel auf dem Lande einquartierten Kaval­lerie eine Fahnenflucht ungleich leichter als bei der in den Städten untergebrachten Infanterie zu bewerkstelligen war, wollte Friedrich der Große in dieser Waffengattung grund­sätzlich keine Deserteure haben: »da nicht nur mit solchen Leuthen zu risgieren ist, daß nachdem sie einmal das Laufen gewohnet sind, sie einmal mit Pferd und allen wieder durch­gehen, sondern auch Ich vielmehr haben will, daß die Caval­lerie sich dagegen bemühen soll, tüchtige Bauersknechte und dergleichen anzuwerben« (Kg!. Ordre vom 30.05.1748 an Reiner Julius v. Schwerin, Regimentschef von D II.). In der Praxis dienten aber auch in der Kavallerie, insbesondere bei den Husaren, viele Deserteure.

Zahlenmäßiges Verhältnis zwischen In- und Ausländern und entsprechende Vorgaben

Die zahlenmäßige Relation zwischen In- und Ausländern wurde nicht dem Zufall überlassen, sondern früh offiziell normiert. Im Jahre 1740 übernahm Friedrich der Große eine Armee, die nur 1/3 Ausländer zählte; die Inländer überwogen also bei weitem. Aus ökonomischen Motiven und um die Wehrfähigen in den Kantonen als ein Reservoir für den Ernstfall zu bewahren, strebte der König eine Verschiebung der Quoten an. Das Reglement von 1743 setzte deshalb fest: »Die Chefs der Regimenter sollen dahin sehen, daß eine jede Compagnie zwey Drittheil Ausländer und nur ein Drittheil Landes-Kinder habe...«18. Diese Vorgabe blieb aber nur ein theoretischer Ansatz,denn in den Regimentern dominierten nach wie vor einheimische Soldaten. Nach der Demobili­ sation 1763 dienten in der altpreußischen Armee nachweislich 103021 Landeskinder,11033 Sachsen und nu r36626 Auslän­der19,nach 1763 wurde eine große Zahl von Kantonisten entlassen und durch Ausländer ersetzt, deren Anteil nun beständig stieg.

Am 24.10.1764 wurde befohlen, »daß eine jede Füsilier- oder Musketier-Kompanie aus 71, jede Grenadier-Kompanie aus 79 Landeskindern bestehen soll, ungerechnet die Trommel­schläger und Zimmerleute ...«20. Ein Infanterie-Regimentsollte fortan ohne die beiden Grenadier-Kompanien 710 In­ und 510 Ausländer haben, bei Berücksichtigung der Grenadier-Kompanien standen sich 868 In- und 626 Ausländer gegenüber21. Eine Nationalliste in dem überlie­ ferten Regimentsbuch des Infanterie-Regimentes von Saldern (No. 5, Magdeburg) aus dem Jahre 1771 entspricht dieser Norm22. In den Kürassier-/Dragoner-Regimentern sollte das Verhältnis der In- zu den Ausländern 420 zu 300 und in den Husaren-Regimentern 600 zu 420 sein. 1765 standen nach Jany 71005 In- 56639 Ausländer gegenüber. Durch die Augmentationen der späten Jahre wurden immer mehr Ausländer in die Regimenter eingereiht, so daß letztlich das beinahe paritätische Verhältnis des Jahres 1776 erreicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt dienten 78767 In- und 78280 Ausländer in der Armee23. Bis zum Tode Friedrichs des Großen im Jahre 1786 blieb es bei dieser Zusammensetzung.

Ab 1787 standen sich in einer Infanteriekompanie 76 Aus- und 93 Inländer(= Kantonisten) gegenüber, in einer Füsilierkom­ panie waren es 75 Aus- zu 90 Inländern, bei den Kürassieren bzw. Dragonern 66 zu 96 und bei den Husaren 75 zu 75. Nunmehr wurde auch für die Unteroffiziere und Spielleute ein bestimmtes Zahlenverhältnis vorgeschrieben. Laut Jany dienten im Jahre 1788 (ohne Offiziere) 105924 In- und 81236 Ausländer in der Armee24.

Da die Werbung allmählich stagnierte und die erforderliche Anzahl an Ausländern nicht mehr angeworben werden konnte, reduzierte man 1799/1800 die etatsmäßigen Ansätze.

Nach der Ordre vom 06.12.1800 zählte jetzt eine Grenadier­kompanie 40 Ausländer und 153-4 Inländer (95 Dienstuer und 98-99 Beurlaubte ohne Freiwächter) und eine Musketierkom­panie 76 Ausländer und 82 Inländer (93 Diensttuer und 65-66 Beurlaubte ohne Freiwächter). 1802 dienten nur noch 80496 Ausländer in der Armee, hingegen aber 139324 Inländer (1804).

Nationallisten

Sogenannte Nationallisten in den Regimentsbüchern schlüs­selten die nationale Herkunft der Ausländer auf und dienten gleichzeitig als Nachweis für die Einhaltung der vorgeschrie­benen Zahlen in der jeweiligen Einheit. Diesbezüglich wurden die Regimenter streng überwacht, am 8.07.1743 wurde z. B. der Kommandeur von K 5 (Adam Joachim Graf v. Podewils) gemahnt: »... mehr guthe und zu Reutern tüchtige Ausländer« anzuwerben, da im Regiment zu viele Landes­ kinder dienten25 Im Mai 1769 tadelte der König den zu geringen Bestand an Ausländern bei No.14 (Hartenstein u. a./ Ostpreußen). Im Jahre 1780 verfügte Friedrich der Große:

»... wegen der noch fehlenden Ausländer bei den Regimentern von Luck und von lngersleben ertheile Ich Euch hierdurch zur Antwort, daß aus den Kantons deßhalben nichts mehr genommen und die festgesetzte Zahl Einländer nicht überstiegen werden soll, sondern was an Ausländern fehlet, wieder durch Ausländer ersetzt werden muß«26.

Die in der Anlage aufgeführten Beispiele zeigen, daß nicht nur bei der Infanterie, sondern auch bei der Kavallerie Soldaten aus allen Nationen dienten: »Wie bei der Infanterie zählte die Cavallerie in ihren Reihen eine große Menge Ausländer, von denen die meisten aus den an der Grenze stationierten öster­ reichischen Cavallerieregimentern desertirt waren. Bei den braunen Husaren sah ich sogar mehrere Zigeuner, die sich durch ihr martialisches Aussehen vortheilhaft auszeichne­ten«27.

Verhältnisse bei der Artillerie

Bei der Artillerie waren Ausländer vor 1740 unerwünscht:

»Das Artilleriebataillon soll gar nicht außerhalb des Landes werben, sondern die Capitains sollen suchen lauter Landes­ kinder anzunehmen; denn obzwar unter denen Landes­kindern auch fast soviel Schelme anzutreffen sind, als unter denen Ausländern; so ist es doch überall so Manier, daß bei der Artillerie lauter Landeskinder genommen werden sollen« (Friedrich Wilhelm I. an Generalmajor von Linger)28. Unter Friedrich dem Großen dienten auch Ausländer in der Artil­lerie, so empfahl der König v. Linger im Jahre 1743 die fehlende Mannschaft außer Landes »an guthen Leuten« zu werben. Nach dem Hubertusburger Frieden (1763) wurde die Zahl der In- und Ausländer genau bestimmt. Danach sollte die Feldartillerie 3600 In- und 1350 Ausländer haben.

Ausschluss von bestimmten Nationalitäten

Das Gros der Ausländer stammte aus dem Reich, fremdspra­ chiger Ersatz wurde erst im Zuge der hohen Abgänge während des Siebenjährigen Krieges und vor allem nach 1763 eine gewöhnliche Erscheinung. Dabei war die Bewertung der verschiedenen Nationalitäten durchaus unterschiedlich. So wurde die Anwerbung von Franzosen verboten bzw. nur ausnahmsweise in Abhängigkeit von der Qualität des Rekru­ten hingenommen29. Am 25.09.1741 befahl Friedrich der Große die Werbung der Regimenter am Niederhein zu beschleunigen, »Franzosen will Ich aber nicht mehr engagieren lassen. Ihr müsset nur suchen guthe Teutsche zu bekommen«30. In einem Schreiben an den Chef des Regiments No. 44 hatte der König die Anwerbung von Franzosen untersagt, aber diese Verfügung ausschließlich auf »recht(e) Franzosen, so aus Frankreich kommen« beschränkt und »schweizerische, Mömpelgarder und andere dergleichen französische Leute« davon ausgenommen31. Allerdings erachtete man Franzosen für den Dienst in Freibataillonen für besonders geeignet und versuchte sie dort zu konzentrie­ren32. Mit Ordre vom 2.07.1798 wurde die Anwerbung von Franzosen erneut verboten. Dieses Verbot bezog sich aber wieder nur aufNationalfranzosen33.

Bevorzugte Nationalitäten

Gern nahm man »gute Polen«34, z.B. sind es bei No. 2 im Jahre 1795 insgesamt 145, bei No. 8: 65 (1783), bei No. 35: 25 (1756), bei D 1.: 192 bzw. 204 (1776 bzw. 1785), bei D IX.: 154 (1753). Besonders bei den Husaren dienten viele Polen, das Husaren-Regiment (H 8) zählt z.B. im Jahre 1782 insgesamt 282 Polen. Im Laufe der Zeit, insbesondere nach der Erwerbung Westpreußens (1772), wurde das polnische Element in der altpreußischen Armee immer stärker.

Die Mecklenburger stellten traditionell ein starkes Kontingent unter den Ausländern, sie galten als so gut wie sicher und wurden deshalb sogar außerhalb der Exerzierzeit in die Heimat beurlaubt35. Vor allem No. 34, K. 2 und D V, warben in Mecklenburg. Bei der letzteren Einheit stammen 1764 von 659 Ausländern (einschl. Unteroffiziere und Tambours) 135 aus Mecklenburg.

Während unter Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1720 die Werbung im sächsischen Gebiet verboten wurde36, stellte Sachsen, vornehmlich im Siebenjährigen Krieg einen großen Anteil der ausländischen Rekruten. Neben der Eingliederung der gesamten sächsischen Armee in das altpreußische Heer im Jahre 1756, musste Sachsen im gleichen Jahr noch 9284 zusätz­liche Rekruten stellen37. 1763 dienten 11033 Sachsen in der Armee.

Zur Bedeutung der Religion

Das zu dieser Zeit die Religion noch einen gewichtigen Faktor darstellte, ist auch aus dem Umstand abzulesen, daß pro­testantische Elsässer und Ungarn als gut und sicher galten und man unter den Kriegsgefangenen insbesondere Soldaten evangelischer Konfession auswählte (»weil den Katholischen nicht wird zu trauen sein«)38. Als sich im Jahre 1760 kriegsge­fangene Husaren bereit fanden, in den preußischen Dienst überzutreten, befahl der König, nur Evangelische anzuneh­men. Vor allem die von Friedrich dem Großen ausgebaute Husarenwaffe profitierte von dem starken Zulauf durch (protestantische) Ungarn, die in der Regel aus dem österrei­chischen Heer desertiert waren.

Das zu dieser Zeit die Religion noch einen gewichtigen Faktor darstellte, ist auch aus dem Umstand abzulesen, daß pro­ testantische Elsässer und Ungarn als gut und sicher galten und man unter den Kriegsgefangenen insbesondere Soldaten evangelischer Konfession auswählte (»weil den Katholischen nicht wird zu trauen sein«)38. Als sich im Jahre 1760 kriegsge­ fangene Husaren bereit fanden, in den preußischen Dienst überzutreten, befahl der König, nur Evangelische anzuneh­ men. Vor allem die von Friedrich dem Großen ausgebaute Husarenwaffe profitierte von dem starken Zulauf durch (protestantische) Ungarn, die in der Regel aus dem österrei­chischen Heer desertiert waren.

Zeitgenössische Beschreibungen

Lossow beschreibt die Zusammensetzung des Ausländerkon­ tingentes wie folgt: »Bekanntlich bestand die Armee halb aus Einländern, halb aus Ausländern. Der Ausländer wurde geworben, und die Anzahl derselben machte die Hälfte der Mannschaft aus, worunter indes viele sogenannte «skisierte» Ausländer waren. Zu den letzteren rechnete man die Soldaten-Söhne, und überhaupt jeden, der nicht in dem Kanton des Regimentes geboren war. Dies verminderte die Zahl der wirklich außer Landes Geborenen sehr, da auch Einländer aus einer preußischen Provinz für Ausländer galten, wenn das Regiment, in welchem sie standen, nicht in jener Provinz seinen Kanton hatte«39.

Von dem Artilleristen Mente erfahren wir zusätzlich interes­sante Interna: »Die angeworbenen Ausländer hatten nämlich ihre verschiedenen Klassen, als: aus dem Reich, d. h. aus den kleinen und kleineren Staaten des Deutschen Reichs, ferner Deserteurs aus fast allen Europäischen Heeren, und endlich die Söhne der Soldaten des Truppentheils, welche, wenn auch ex officio militairpflichtig, doch mit einem Handgelde, wenn auch von geringerem Betrage als bei den beiden Kategorien, bedacht wurden. Diese Soldaten-Söhne wurden jedoch mehrfach für Ausländer ausgegeben und als solche, folglich ungehörig, im Compagnie-Rapport aufgeführt. Außer den angeworbenen Ausländern gab es damals auch noch die sogenannten »getauften« Ausländer, mit welchen es folgende Bewandnis hatte. Die Einwohner der Königlichen Residenz­städte, die freien Bergstädte, wie z. B. Silberberg, Reichenstein und Tarnowitz, und ferner noch andere Städte, welche ein besonderes Privilegium besaßen, waren gleich den Söhnen aller Königlichen Beamten, nicht militairpflichtig.Traten nun aber junge Männer aus diesen Städten und Kategorien dennoch freiwillig in den Militairdienst, so wurden dieselben in den meisten Fällen zu Ausländern gestempelt. Diesen sogenannten »getauften« Ausländern wurde nun, da ein Handgeld für sie in Rechnung kam, bereits bei ihrem Eintritt in den Dienst, vornehmlich aber vor der Special-Revue, irgend eine Stadt aus dem Deutschen Reich in der Weise als Geburtsort eingeprägt, daß sie vermögend waren, den bezüglichen Fragen des Inspecteurs entsprechender Art zu begegnen, so daß es wohl zu den Seltenheiten zählen mochte, daß ein hoher Vorgesetzter hinter eine solche, stillschweigend erlaubte aber freilich immer ungehörige Handlung kam. Wehe dem getauften Ausländer, wenn er durch ein schlecht bestandenes Examen zum Verräter wurde. Derselbe schlief fortan nicht mehr auf Rosen  «40.

Die Rotgeschriebenen

In diesem Zusammenhang sind auch die sogenannten Rotge­schriebenen zu erwähnen. Laut Dette handelte es sich hierbei um Inländer, die freiwillig eingetreten waren, obwohl sie nicht dienstpflichtig waren41. Die Rotgeschriebenen sind demnach nicht mit den von Mente erwähnten »getauften« Ausländern identisch, da es sich hierbei um einen Unterschleif und damit um Betrug handelte. Ersteres ist hingegen offizielle Praxis. Laut Kabinetts-Ordre vom 6. 12.1800 gehörten zu den Rotge­schriebenen:

a) Inländer, die durch vorschriftmäßige Atteste für unsicher erklärt worden waren (unsichere Kantonisten!),

b) Inländer, die sich auf dem Lande nicht ernähren konnten und auf eigenen Wunsch als Diensttuer ständig beim Regiment bleiben wollten und

c) die Soldatensöhne.

Man bezeichnete diese Gruppe als Rotgeschriebene, weil sie in den Stammrollen der Regimentsbücher wie alle übrigen Ausländer mit roter Tinte eingetragen wurden, die Inländer listete man hingegen mit schwarzer und die Rekruten mitunter mit grüner Farbe auf.

Die Soldatensöhne

Im Kaleidoskop der Ausländer waren die Soldatensöhne (der Ausländer) ein relativ stabiler Bestandteil. In den Regiments­büchern werden sie in der Regel gesondert nachgewiesen. So ist auch in einem überlieferten Regiments buch des Infanterie­-Regimentes von Hacke aus dem Jahre 1783 (No. 8, Stettin) eine Liste den Soldatensöhnen (»unterm Gewehr«) gewidmet. Es sind 191. Für das Dragoner-Regiment von Katte (DIV, Landsberg a. W., Waldenberg, Bärwalde) ist die Anzahl der Soldatensöhne für einige Jahre überliefert, es sind 1755: 13, 1765: 14, 1785: 4, 1796: 92, 1804: 14642. In dem Dragoner­-Regiment v. Irving (D III, Friedeberg i. Nm., Driesen, Arnswalde, Berlinchen) stehen 1805 insgesamt 159 Soldaten­söhne in Reih und Glied und im gleichen Jahr sind es im Infan­terie-Regiment v. Winning (No. 23, Berlin) 166. Die Soldaten­söhne wurden schon als Kinder aus Kompaniemitteln einge­kleidet, ihren Unterhalt sicherten sogenannte »Kinder­gelder«. In der Regimentsschule genossen sie eine - wenn auch dürftige - Unterrichtung. Sie waren dem Regiment ihres Vaters obligat. Bei Eintritt in den Militärdienst erhielten sie auch ein - allerdings geringeres - Handgeld, aber keine Kapitulation. Ihre militärische Laufbahn begannen sie oft als Tambour, um dann, sobald sie kräftig genug waren, als Musketier bzw. Füsilier Dienst zu tun. Im Regimentsverband fest verwurzelt, mit dem militärischen Umfeld von Kindes­ beinen an vertraut, gelangten sie häufig bis zum Unteroffi­ ziersgrad. Mindestens zwei von ihnen wurden sogar Generale: Johann Benedikt Jacob von Groeling und Friedrich Wilhelm von Rohdich. Während der Vater von Groeling Reiter bei K 6 war, war Rohdich der Sohn eines Unteroffiziers im Königsregiment (No. 6, Potsdam).

Angesichts der Tatsache, dass sich unter den Ausländern auch eine mehr oder weniger große Anzahl von widerwilligen, betrogenen oder durchaus kriminellen Menschen befand und mit dem Institut der Werbung (vor allem vor 1740) viele Exzesse verbunden waren, werden Ausländer bzw. Werbung zumeist negativ beurteilt43.

Zeitgenössische Urteile

»Der größte Teil der Ausländer sind französische, österrei­chische, holländische, sächsische Deserteure; ein Ramassis (Aufraff) aus allen europäischen Nationen« (Berenhorst)44. Prittwitz berichtet aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges: »Diese Rekruten bestanden zumeist aus Deserteuren und zum Dienst überredeten, auch wohl gar gezwungenen Leuten aus verschiedenen Nationen. Sie waren zum Teil äußerst unzuverlässig, so daß man ihnen aus Vorsicht kein Gewehr in die Hände geben konnte, sondern auf Wagen nachfahren lassen mußte«45. Nach einem anderen Infanterieoffizier (Suckow)46 bestand die »... präsente Mannschaft« aus »geworbenen Ausländern«, die »...zusammengewürfelt aus allen Herren Ländern, größtenteils Abenteurer, enfants perdus, fahrende Ritter ohne Vaterland« waren. Und Loebell ergänzt: »Da die Regimenter in damaliger Zeit viele angeworbene Ausländer (Nichtpreußen) hatten, waren zahlreiche liederliche Leute unter ihnen, die nur schwer gezügelt werden konnten. Es bedurfte einer großen Strenge und immerwährender Aufsicht, um Ordnung bei ihnen zu halten«47. Auch Klöden, Sohn eines Artillerieunteroffiziers, zeichnet ein Negativbild: »Nur ein Drittel (Anmerkung des Verfassers: richtiger die Hälfte) des Heeres bestand aus einge­borenen und ausgehobenen Kantonisten und Landeskindern. Die beiden andern Teile waren Söldlinge, die sich oft nur anwerben ließen, um dem Zuchthaus zu entgehen, und bei erster Gelegenheit wieder davonliefen; ein anderer Teil war zusammengesetzt aus Leuten, welche sich als notorische Taugenichtse ausgewiesen hatten, mit denen nichts anzufangen war, und welche man durch kein Korrektions­mittel zur Ordnung bewegen konnte, es wäre denn durch die härtesten Strafen ... «48.

Eine Verallgemeinerung dieser und anderer negativer Urteile ist aber zu vermeiden, da dies der Zusammensetzung der Ausländer nicht gerecht wird. Die Ausländer wiesen eben nicht eine homogene Struktur auf. Es wird oft übersehen, daß auch das Ausländer-Kontingent zum größeren Teil aus zuver­ lässigen Elementen, z.B. den Soldatensöhnen, bestand. Die unzuverlässigen Ausländer fielen aber durch mancherlei Exzesse und deren öffentliche Bestrafungen auf und prägten vor allem das Bild der Infanterie in den Garnisonen. Diese »Eckensteher und Bummler Europas« (Suckow)49 provo­zierten darüberhinaus ein ausgeprägtes Wachsystem zur Verhütung von Desertionen und ein drakonisches Straf­ system zur Disziplinierung dieser »Zugvögel«50. Die Siche­ rungsmaßnahmen belasteten auch die Bevölkerung der Garnisonen bzw. der umliegenden Dörfer. Insbesondere die Strafe des Spießrutenlaufens empörte sowohl die Zeitge­ nossen, als auch die von einem neuen Menschenbild erfüllte

Nachwelt gleichermaßen. Im übrigen ist zu beachten, daß die Verhältnisse von Regiment zu Regiment unterschiedlich waren. Vor allem Regimenter ohne Kanton wiesen einen besonders hohen Ausländeranteil auf und hatten damit zwangsläufig viele unzuverlässige Soldaten in ihren Reihen (vgl. hierzu die Zahlen von No. 39 in der Anlage). Ferner ist die Situation bei den verschiedenen Waffengattungen diffe­ renziert zu bewerten. Auffällig ist z.B., daß die meisten negativen Berichte den inneren Zustand von Infanterie­ Regimentern beschreiben. Bei der Kavallerie dienten hingegen überwiegend Freiwillige, was sich natürlich positiv auf das Klima in den Einheiten auswirkte. Die Situation in den Garnisoneinheiten war dagegen - selbst im Offizier­korps - besonders schlecht, die Abgänge durch Fahnen­flucht hier besonders hoch51. Dies gilt nicht für die Garnison-Grenadiere52.

Für Blumen waren trotz ihrer potentiellen Unsicherheit die Ausländer die »besseren« Soldaten, »die Inländer blieben immer Bauern, die etwas exerzieren konnten, aber vom Dienst im Felde gar nichts wußten«53. Suckow meint, dass die »meistens im vorgerückten Lebensalter stehenden Ausländer ... mehr geeignet waren, die Strapazen (eines Feldzuges) zu ertragen«. Anderer Ansicht ist hierzu der ehemalige preußische General v. Fink. Er hält die Inländer aus eigener Erfahrung für leistungsfähiger und erklärt diese Beobachtung mit deren Leben als Bauern. Damit die Ausländer sich an Beschwerlichkeiten rechtzeitig gewöhnen könnten, rät er, diese arbeiten zu lassen54. In der Realität arbeiteten aber schon viele Ausländer als Freiwächter und stellten damit für die Volkswirtschaft - insbesondere wenn sie besondere Fertigkeiten mitbrachten - einen wichtigen Zugewinn dar55. Um die Ausländer an den preußischen Staat zu binden und damit aus Sicht der Militärs sicherer zu machen, wurde im übrigen deren Heirat bewusst geför­dert56. Nach Verabschiedung aus dem Militärdienst sollten die ausländischen Soldaten mit ihren Familien aus bevölke­ rungspolitischen Gründen möglichst im Lande bleiben. Die Zahl der in Preußen beheimateten ausländischen Soldaten erreichte im 18. Jahrhundert etwa 300 - 400000 Menschen57. Kontraproduktiv war hingegen das Verbot, dass ausländische Soldaten kein Eigentum erwerben durften58.

Einschätzung durch Friedrich der Große

Friedrich der Große wußte um die Unzuverlässigkeit vieler Ausländer. Für ihn bestanden sie »aus der Hefe des Volkes«, nur »arbeitsscheues Gesindel und leichtsinnige Menschen« ließen sich seiner Einschätzung nach anwerben. Er zog die Inländer »all dem schlechten Zeug von Sachsen und Mecklenburgern« vor und tadelte den Ersatz guter Landes­kinder durch »Deserteure und anderes verlaufenes Gesindel«. In seinen Schriften betont er deshalb die stabili­sierende Wirkung der Kantonisten in den Regimentern: »Diese mit den Ausländern vermischt geben eine ausge­zeichnete Zusammensetzung« (Politisches Testament von 1768). Dennoch war der König - aus wirtschaftspolitischen Gründen - von Beginn seiner Regentschaft an bestrebt, den Anteil der Ausländer in der Armee zu erhöhen und die einheimische Bevölkerung zu schonen. Diesen Ansatz verfolgte er nach 1763 noch konsequenter, da nunmehr der Wiederaufbau des durch den Siebenjährigen Krieg herun­ tergekommenen Staates im Mittelpunkt seiner Bemühungen stand.

Bewertung

Letztlich hatte die Verbindung von Söldner- und Milizentum ein zwiespältiges Resultat, da sich in der Folge die Armee aus zwei durch Herkunft, Gesinnung und Zielsetzung gänzlich unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzte59. Gleichzeitig standen sich in diesen beiden Gruppen aber auch zwei gegensätzliche heeresver­fassungsrechtliche Prinzipien gegenüber: hier die Ausländer, welche aufgrund von Kapitulationen auf Zeit gegen Zahlung eines Handgeldes dienten und ein Relikt aus der Zeit der Söldnerheere darstellten, dort die Inländer, die in Ausbildung der Landfolge aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht mit Exemtionen dienten und als Einrichtung einen entscheidenden Schritt hin zum nationalen Volksheer bedeuteten. Nach dem Niedergang der altpreußischen Armee 1806/07 erwies sich das Kantonwesen im Gegensatz zur Werbung als allein zukunftsträchtig.

Beispiele für die nationale Zusammensetzung altpreußischer Regimenter

Fußnoten:

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