Das Infanterie- und Kavallerie-Regiment, -Bataillon bzw. die Infanterie-Kompanie bzw. die Kavallerie-Eskadron.
Ein Beitrag zur Formierungs- und Organisationsgeschichte des altpreußischen Heeres.
Als in der Mittagsstunde des 25.02.1713 König Friedrich I. in Berlin verstarb, hinterließ er seinem Nachfolger ein bankrottes Staatswesen, lediglich die kampferprobte Armee konnte als ein stabiles Element bewertet werden. Ein großes Heer ständig zu unterhalten wurde nun zum letzten Ziel des jungen Königreiches, als Voraussetzungen hierfür bedurfte es einer leistungsfähigen Wirtschaft und intakter Finanzen. Mit einem unermüdlichen Einsatz arbeitete König Friedrich Wilhelm I. an diesem Ziel, da für den geographisch zerrissenen preußischen Staat nur eine mit eigenen Mittel finanzierte Armee der Garant für Machterhalt und relative außenpolitische Unabhängigkeit war. Ein wesentlicher organisatorischer Baustein dieser Armee war das Regiment. Das Regiment (abgeleitet von lat. regimentum = Herrschaft) meinte mit seinem Aufkommen im Zeitalter der Söldnerheere nicht nur eine organisatorische Zusammenfassung einer bestimmten Anzahl von Fähnlein, sondern der Begriff umfaßte stets mehr als einfach einen größeren Truppenverband. Vielmehr stellte das Regiment bereits in der Zeit der Landsknechte eine eigenständige rechtliche Gemeinschaft dar, deren Justiz, Verwaltung und Organisation für die Zeit eines laufenden Vertrages = Werbepatent bzw. Kapitulation dem sogenannten Feldobristen oblag1. Damit umschrieb das Regiment auch die Fülle der Machtbefugnisse des Regimentsinhabers. Reste hiervon haben die Zeit überdauert und sich bis in die stehenden Heere in der Zeit absolutistischer Selbstregierung erhalten. Die etatsmäßige Entwicklung und inneren Strukturen des Regiments als grundlegenden militärischen Einheit in der altpreussischen Armee sollen - mit Blick auf die Verhältnisse bei der Infanterie und Kavallerie - an dieser Stelle zusammenfassend vorgestellt werden. Doch zunächst zur zahlenmäßigen Relation zwischen Infanterie und Kavallerie im Wandel der Zeit.
Nach einer „Specification" vom 24.07.1713 umfasste die altpreussische Armee 255 Kompanien Infanterie mit 32895 Mann und 60 Kompanien Kavallerie und 45 Kompanien Dragoner mit 8748 Mann (jeweils einschließlich der Unteroffiziere und ausschließlich der Spielleute), d. h. die Infanterie und Kavallerie verhielten sich zueinander wie 4 : 1. Dazu kamen noch die Garnisontruppen, die Artillerie sowie die Kadettenanstalten. Im Rahmen der systematischen Verstärkung der Armee wuchs die Infanterie wie folgt: 21746 (1713), 35134 (1715), 48967 (1731), 52391 (1739), 84150 (1746, einschließlich Pioniere und Feldartillerie, unberücksichtigt die Jäger und die Garnison-Grenadiere), 84284 (1755, wie vor), 111730 (1786, wiederum ohne Fußjäger und leichte Infanterie, letztere noch nicht formiert), 123423 (1797, hinzu kommen noch die 3. Musketierbataillone, das Regiment Fußjäger und die Füsilierbataillone mit zusammen: 49271 ). Analog zur Infanterie wurde auch die Kavallerie vermehrt: 7737 (1713), 9914 (1715), 15876 (1731 ), 17842(1739), 31049 (1746/55, ohne Bosniaken), 37958 (1786, reitende Feldjäger: 176 und Husarenkommandos: 26), 39677 (1797, mit Bosniaken und Tatarenpulk, reitende Feldjäger: 175 und Husarenkommandos: 25). Die Relation der Infanterie zur Kavallerie blieb demnach - wie 1713 - unverändert2.
Infanterie: König Friedrich Wilhelm I. hinterließ seinem Sohn an Infanterie: das Leib-Grenadier-Regiment oder Königs-Regiment (No. 6) mit 3 Bataillonen, 30 Infanterie-Regimenter mit jeweils 2 Bataillonen (außer No. 3) und die Bataillone v. Lilienund v. Raders, welche in der Folge das Infanterie-Regiment No. 32 formierten. Die Regimenter No. 28, 29, 30 und 31 waren in den Jahren 1723, 1728 und 1729 als sogenannte Füsilier-Regimenter entstanden und wiesen insgesamt Soldaten mit einer kleineren Körpergröße auf.
Bereits das allgemeine Dienstreglement von 1726 regelte die Verteilung der Kompanien im Regiment folgendermaßen: ,,Die Compagnien sollen bey die Bataillons so gesetzet werden, daß nicht alle ältesten bey das erste Bataillon kommen, sondern des Obristen oder Commandeurs vom Regiment seine Compagnie soll beym 2ten, des Obrist-Lieutenants Compagnie bey dem 1ten, und wann 2 Obrist-Lieutenants bey dem Regiment sind, soll dessen Compagnie wieder bey dem 2ten Bataillon stehen; Desgleichen auch des ältesten Majors Compagnie bey dem 1ten, und des 2ten Majors seine bey dem 2ten Bataillon stehen soll. Die übrigen Compagnien sollen bey die Bataillons an Mannschaft mehrentheils egales kommen." (Reglement von 1726, S. 6, gleichlautend: Reglement von 1743, S. 7). Nach Seyfarth: ,,standen die Compagnien seit 1740 beständig bey einem Bataillon. Wenn daher einer als Stabsoffizier zu einem anderen Bataillon kam, erhielt er auch eine andere Compagnie .... Jetzo aber nimmt jeder seine Compagnie zu dem Bataillon, ohne sie zu verwechseln, mit, bei welches er gesetzet wird"3. Vor 1740 scheint es - wie auch in den 60-iger Jahren - demnach so gehandhabt worden zu sein, dass die Kompanie-Inhaber bei einer internen Versetzung von einem zum anderen Bataillon ihre Kompanien behielten und diese daher ebenso das Bataillon wechselten.
Bismarck berichtet über die Organisation eines altpreußischen Regiments: ,,Jeder Chef des Regiments, sowohl von der Infanterie als auch bei der Kavallerie, immer ein General, war zugleich Chef einer Kompagnie oder Schwadron, und diese hießen Leibkompagnie oder Leibschwadron. Während diese von anderen Rittmeistern oder Hauptleuten kommandiert wurden, bezogen die Chefs zugleich das Gehalt dieser Chargen" 4. Wachholz ergänzt: ,,Die Stabsoffiziere, welche gleichfalls Compagnien hatten (die des Generals führte den Namen Leibcompagnie, nahm ihren Platz auf dem rechten Flügel des Regiments ein und zeichnete sich durch große und schöne Leute aus) die von Staabscapitains commandirt wurden, bezogen außer ihrem Capitainsgehalte nur eine Staabszulage"5. Dieser Passus ist so zu verstehen, dass dem Regiment vier Stabszulagen zustanden, je eine für den Oberst (66 Thl., 22 Gr.), für den Obristlieutenant (27 Th!., 12 Gr.) und für die beiden Majore ( je 18 Th!., 8 Gr.). Vom Range unabhängig gingen diese Zulagen an die vier höchsten Offiziere im Regiment (einschließlich des Regimentsinhabers). Überzählige Majors konnten somit leer ausgehen. In den Reglements von 1726 bis 1743 gibt es kein gesondertes Traktament für Stabskapitäns, diese erhielten das Gehalt eines Premier-Lieutenants (13 Th!., 18 Gr.), wohl aber von dem wirklichen Kompanieinhaber eine Zulage6. An Stabskapitäns gab es ursprünglich nur je einen je Bataillon, sie wurden aber nach 1763 nach und nach vermehrt, so dass 1806 jedes Regiment über 6 verfügte.
Ähnlich lagen die Verhältnisse bei den nach 1786 formierten Füsilierbataillonen. Diese entstanden aus drei bereits unter Friedrich dem Großen befohlenen, aber noch nicht abschliessend formierten Freiregimentern, aus den sogenannten stehenden Grenadier-Bataillonen und aus einigen Garnisonformationen. 1806 bestanden 24 Füsilier-Bataillone. Diese umfassten 4 Kompanien und auch hier kam dem Dienstalter der jeweiligen Kompanie-Inhaber besondere Bedeutung zu: ,,Die Compagnien führten keine Nummern und rangierten immer nach der Anciennität ihrer Chefs.... Die Compagnien der Stabsoffiziere wurden von Stabscapitains commandiert"7.
Zum Vergleich zu den Verhältnissen bei der Infanterie und der Kavallerie sei ein Blick auf die Artillerie erlaubt. Der detailfreudige Mente schildert kenntnisreich die Zustände bei der Artillerie und teilt gleichzeitig wertvolle Fakten zur Praxis der Kompaniewirtschaft mit: ,,Jeder Stabs-Offizier (der Genera-Lieutenant und Regiments-Chef nicht ausgenommen) war damals gleichzeitig Compagnie-Chef, und dies namentlich aus dem Grunde, weil die Compagnie-Revenuen bei dem nur geringem Gehalt aller Chargen für diese altgedienten Herren die Haupteinnahme liefern mussten (eine Artillerie-Compagnie brachte in jener Zeit - wohlverstanden in Friedenszeiten - dem Compagniechef eine Einnahme von jährlich bis 4000 Thaler). Schied ein Compagnie-Chef durch Verabschiedung oder (was der gewöhnlichste Fall war) durch den Tod aus den Reihen der Truppen, so musste sein Nachfolger die dem Vorgänger eigen gehörenden Compagnie- und Kammerbestände vom Vorgänger oder dessen Erben erkaufen, wozu bis 1000 Thaler erforderlich waren. Der zum Erwerb dieser Compagnie-Bestände erforderliche Geldbetrag konnte, insofern der neue Compagnie-Chef die Mittel nicht baar besaß, förmlich hypothekarisch aufgenommen werden. Der Commandeur der Compagnie, gleichviel ob Stabs-Capitain oder Premier-Lieutenant, besorgte und verrichtete unter Ägide des Feldwebels allen inneren Dienst in der Compagnie, wogegen der Compagnie-Chef die Verwaltung des ganzen Truppen-Körpers besorgte und der Mannschaft weniger zugänglich war"8.
Das Regiment bestand in der altpreußischen Armee als Organisationseinheit in erster Linie aus verwaltungstechnischen Gründen, Gefechtseinheit war das Bataillon. Die Ordre de Bataille stellte deshalb stets nur auf die Bataillone ab. Die taktische Organisation des Bataillons unterschied sich vollkommen von der verwaltungsmäßigen Gliederung, denn das Bataillon zerfiel taktisch in vier Abteilungen (Divisionen) zu je zwei Zügen (Pelotons). Ein Bataillon umfasste somit taktisch acht Pelotons (vom rechten Flügel von 1 - 8 durchnummeriert). Die Umstellung von 5 Kompanien auf 8 Züge vor jedem Exerzieren usw. war eine höchst umständliche Angelegenheit. Deshalb erging schon am 11.03.1741 durch eine „Weisung für die Infanterie über ihr Verhalten bei nächtlichen Angriffen" der Befehl, dass im Alarmfall nur jede Kompanie in 2 Züge geteilt werden sollte9.
Etat: Nach dem Reglement von 1714 (S. 3) umfasste das Bataillon 5 Kompanien, wobei jede Kompanie: 11 Unteroffiziere, 3 Tamboure, 12 Grenadiere, 1 Zimmermann und 107 Musketiere stark war. Einer der Unteroffiziere stand stets bei den Grenadieren. Bei jedem Regiment sollten 6 Pfeifer stehen, dafür hatten die entsprechenden Kompanien einen Musketier weniger. 1726 (Reglement von 1726, S. 3 ff.) zählte ein Infanterie-Regiment insgesamt 1420 Kombattanten, nämlich: 40 Offizie re, 110 Unteroffiziere, 30 Tamboure, 1080 Musketiere,130 Grenadiere, 1 Regimentsquartiermeister, 1 Feldprediger, 1 Auditeur, 1 Regimentsfeldscher, 10 Kompaniefeldscher, 1 Regimentstambour, 6 Hautbois, 6 Pfeifer, 1 Büchsenmacher (ab 01.06.1722), 1 Schäfter (ab 01.06.1722) und 1 Profoß. Das 3 Bataillone starke und in Potsdam garnisonierende Königs Regiment (No. 6) zählte im Jahre 1723 2773 Mann (Leib-Bataillon, 2. und 3. Bataillon und Unrangierte). 1739 betrug der Etat der 18 Kompanien der sogenannten „Potsdamer Riesengarde" 2773 Mann, dazu kamen 751 Unrangierte10. Der Verpflegungsetat von No. 6 betrug monatlich 24270 Reichstaler, 16 Groschen, für ein gewöhnliches Infanterie-Regiment wur den monatlich lediglich 6069 Reichstaler, 11 Groschen, 6 Pfennig veranschlagt11.
Laut Reglement von 1743 (S. 3 ff.) zählte ein Infanterie-Regiment: 50 Offiziere, 118 Unteroffiziere, 37 Tamboure, 252 Grenadiere, 1140 Musketiere. Hinzu kam der Unterstab, zu dem: 1 Regimentsquartiermeister, 1 Feldprediger, 1 Auditent, 1 Regimentsfeldscher, 12 Kompaniefeldschere, 1 Regimentstambour, 6 Hautbois, 6 Pfeifer, 1 Büchsenmacher, 1 Schäfter und I Profoß gehörten. Das Bataillon umfasste 1743: 25 Offiziere, 59 Unteroffiziere, 19 Tamboure, 3 Pfeifer, 126 Grenadiere, 570 Musketiere. Eine Musketier-Kompanie war 4 Offiziere, 10 Unteroffiziere, 3 Tamboure, 114 Musketiere, 1 Feldscher stark.
Hiervon wichen ab der Etat der Leibkompanie und der ersten, also ältesten Kompanie des II. Bataillons. Die Leibkompanie, stets beim I. Bataillon stehend, hatte die größte Kopfstärke im Regiment. Das Reglement von 1743 bestimmte: ,,Der Regiments-Tambour und die 6 Hautbois stehen bey der Leib-Compagnie, desgleichen der übrige Unter-Staab vom Regiment". Bei der ältesten Kompanie des II. Bataillons verrichtete „ein Tambour beym Exerciren Regiments-Tambours-Dienste, weshalben bey der ersten Compagnie vom Bataillon vier Tambours stehen" (ab 01.10.1735). Neben dem Regimentstambour, den Hautbois und den Tambouren gehörten ab 1714 zum Etat eines Regimentes auch 6 Pfeifer, die sich wie folgt verteilten: ,,Von denen 6 Pfeiffers stehen bey jedem Bataillon drey, und zwar bey der Grenadier-Compagnie zwey, und bey der ältesten Musquetier-Compagnie einer..." (Reglement von 1743, S. 6). Die beiden Musketier-Pfeifer fielen 1749 weg12.
Die Grenadiere sollten jeweils aus dem 3. Glied ausgesucht werden, ,,es müssen lauter Kerls sein, welche gut marchiren können, nicht über 35 Jahre alt sind, voll aussehen, nämlich nicht kurze Nasen, magere oder schmale Gesichter haben" (Reglement von 1726, S. 8). Die früher auf die einzelnen Kompanien verteilten Grenadiere bildeten gemäß Ordre vom 01.05.1735 zwei Kompanien, eine je Bataillon 13. Für die Inhaber der Musketier-Kompanien bedeutete dies eine Härte: ,,es ist ein harter Schlag vor die musquetir Capitains, aber sie sollen vor dieses Mal in den sauren Apfel beißen, und die 99 Mann komplett machen, ohne daß es den Grenadier-Capitains was koste"14. Zu den Anforderungen an die Grenadiere äußert sich Friedrich Wilhelm l. in seinem merkwürdigen Schreibstil gegenüber Leopold von Anhalt-Dessau: ,,... solen wohl gemacht(e) Bertige alte Soldaten sein und die granadier(e) soll der ober(st) komplet halten so wie ich die Norme setze an gesunde leutte aber (die) nit größer werden"15. Zur Zusammensetzung der Grenadier-Kompanien heißt es in einer kgl. Ordre vom 07.08.1739 an das Infanterie-Regiment No. 11 ergänzend: „Ihr sollet zu den Grenadier-Kompagnien lauter Leute nehmen von guten Gesichtern, keine kurzbeinigte und keine langhälsigte Kerls, sondern Leute, die von Schultern seyn und gute Glieder haben. Das erste Glied soll ausgehen mit 7 Zoll, das 3. soll noch 8 Mann von 7 Zoll wohl gemessen haben, die anderen Leute aber sollen noch sein von 6 1 /2 Zoll; im 2. Gliede sollen noch stehen 5 Mann von 6 1/2 Zoll, die übrigen von 6 Zoll seynd, gut gemessen"16. Laut Berenhorst wählte man die Grenadiere „nicht nach der Größe aus, sie sind sogar durchgehend ziemlich klein, aber man sucht sichere, robuste Leute, von reifem Alter, und gute Marschirer aus"17.
In der Folgezeit - beginnend ab 1740 - ,,schwadronierten" die Grenadier-Kompanien zu eigenen Bataillonen zusammen, und zwar grundsätzlich von zwei Regimentern. Diese vier Kompanien starken Grenadier-Bataillone kamen unabhängig von den Stammeinheiten zum Einsatz und bildeten Brigaden mit einem eigenen Unterstab. Die Kombination galt zunächst nur für einen Feldzug, ab 1756 (Ordres vom 25. und 27.6.1756) konstant für die folgenden Kriegsjahre und auch in der Friedenszeit nach 1763 blieb eine feste Zusammensetzung gültig. Im Siebenjährigen Krieg gab es hiervon insgesamt 29 Grenadier-Bataillone18. Nach Rückkehr zu derjenigen Gliederung der Infanterie-Regimenter (1799), die bis 1786 gültig war und von Friedrich Wilhelm II. zeitweise abgeschafft worden war, bildeten die Grenadier-Bataillone bereits in der Friedenszeit selbständige Grenadier-Bataillone. Sie hatten einen eigenen Stab und mitunter eine eigene Garnison.
Zunächst (1735) bestand eine Grenadier-Kompanie aus I Kapitän, 2 Lieutenants, 7 Unteroffizieren, 1 Feldscher, 3 Tamboure, 2 Pfeifer, 6 Zimmerleuten, 81 Grenadieren und 4 Überkompletten, mithin insgesamt: 107 Personen. Bereits im September 1735 traten I Unteroffizier und 3 Grenadiere (insgesamt nun 111) und 1739 1 Lieutenant, 1 Unteroffizier und 6 Grenadiere hinzu. Die Überkompletten wurden auf 8 vermehrt (insgesamt nun 123). Nach dem Reglement von 1743 (S. 5) zählte eine Grenadier-Kompanie: 4 Offiziere, 9 Unteroffiziere, 2 Pfeifer, 3 Tamboure, 126 Grenadiere und 1 Feldscher. Unter den 126 Grenadieren befanden sich auch 6 Zimmerleute (Reglement von 1743, S. 5), die 1749 bzw. 1750 auf 7 und in den Jahren 1781-84 auf 10 erhöht wurden. Die Vermehrung des Etats der Grenadier-Kompanien aufgrund des Reglements von 1743 wurde teilweise erst im Jahre 1744 bei den einzelnen Regimentern umgesetzt. Im Felde blieben die Zimmerleute bei ihrem Regiment und bedienten die Regiments- und Bataillons Geschütze19. Nach Abschaffung bzw. Umwandlung der Zimmerleute im Jahre 1788 (März 1796 wieder eingeführt!) erfüllten diese Funktion die sogenannten Regiments-Artilleristen, es handelte sich hierbei um 17 - für diesen Zweck bestimmte und ausgebildete Grenadiere und Musketiere - je Bataillon (Reglement von 1788, S. 4).
Ab dem Jahre 1718 mussten die Kompanien über jeweils 5 Überkomplette ohne Gewehr verfügen, die bei unvorhergesehenen Ausfällen einspringen konnten (Ordres vom 05.08. und 23.11.1718). Im Reglement von 1726 heißt es hierzu: ,,Außer der erwehnten Mannschaft soll jede Compagnie 5 Mann Über Complets haben, welche niemahls im Gewehr marchirten, außer, wann ein Kerl krank wird, alsdann in dessen Platz ein Über-Completer hinein gestellet werden soll" (S. 4/5) Das Reglement von 1743 (S. 5/6) sieht bereits je Grenadier- 10 und je Musketier-Kompanie 8 Überkomplette vor (beim 1. Bataillon Leibgarde hatte jede Kompanie 12 Überkomplette). Bei den Kürassier- und Dragoner-Regimentern waren es 12 je Eskadron. Eine Verdoppelung der Überkompletten fand dann im Rahmen der Mobilmachung 1740 statt und wurde später beibehalten. Eine weitere Verdoppelung der Überkompletten erfolgte aufgrund einer Ordre vom 20.02.1755 am Vorabend des 7-jährigen Krieges20. Nur jeweils die Hälfte der verdoppelten Überkompletten sollte in jedem Jahr zur Exerzierzeit einberufen werden. Die Überkompletten waren normalerweise von den Kompanieinhabern zu unterhalten, für einige Formationen ohne Kanton wurde jedoch die entsprechende Löhnung von der Generalkriegskasse übernommen. Aus eigenem Antrieb scheinen die Regimenter bereits vorher über die Anzahl der vorgeschriebenen Überkompletten hinaus eine steigende Zahl von sogenannten über Überkompletten - auch Krümper genannt21 - vorgehalten zu haben. Dies gilt auch für die Husaren-Regimenter, die aufgrund des großen Zulaufs an Freiwilligen diesbezüglich keine Probleme hatten22. Laut einem Bericht aus dem Jahre 1787 gab es bei der Infanterie Kompanien, die 20 - 30 Überkomplette hatten23. Diese Praxis wurde am 27.02.1788 verboten. Ergänzend zur Zusammensetzung der über- und Überüberkompletten greifen wir auf ein überliefertes Regimentsbuch des Infanterie-Regiments No. 8 aus dem Jahre 1783 zurück24. Demnach sind die Überkompletten beinahe ausschließlich Ausländer (nicht im tatsächlichen Sinne, denn unter ihnen ist z.B. je 1 Berliner bzw. Schlesier) von recht kleiner Statur, hingegen handelt es sich bei den Überüberkompletten durchweg um Inländer (Kantonisten).
Die Rekruten finden zwangsläufig in den Etats keine Erwähnung. Allerdings wurden sie in den Kompaniestammrollen (Kombination von Stamm- und Rangierrolle) kenntlich gemacht, so in dem bereits erwähnten Regimentsbuch des Infanterie-Regimentes v. Hacke (No. 8, Stettin) aus dem Jahre 1783 durch die Buchstaben R oder RR , wobei es sich bei den Ersteren um In- und bei den Letzteren um Ausländer handelte. Diese wurden in den Listen rotgeschrieben und waren - außer den von Musketierkompanien übernommenen Soldaten - entweder „von der Werbung" oder „vom Regiment" entstammend. Hierbei wurde zum einen die Generalwerbung und zum anderen die Regimentswerbung als „Art des Zuwachses" genannt. Aus diesem Grunde ist in dem Regimentsbuch ein aus Potsdam stammender Rekrut der Musketier-Kompanie v. Kalckreuth mit RR bezeichnet, zählte aber in der „Nationalliste" zu den Kgl. Pr. Landeskindern. In anderen überlieferten Regimentsbüchern - z.B. der Infanterie-Regimenter No. 9 (1803) und No. 3 (1805) - sind die Rekruten mit grüner Tinte in die entsprechenden Listen eingetragen.
Auch das Gros der 1763 vorhandenen Infanterie-Regimenter (neben No. 3, 6, 15 existierten zu diesem Zeitpunkt: 46 Infanterie-Regimenter) zerfiel in je zwei Bataillone zu je fünf Musketier- und einer Grenadier-kompanie(n). Ausnahmen hiervon bildeten das Grenadier-Garde-Bataillon (No. 6) mit 1, das I. Bataillon Leibgarde nebst dem II. und III. Bataillon Garde (No. 15 II. und III.) mit zusammen 3 und das Infanterie-Regiment No. 3 mit 3 Bataillonen. Das Infanterie-Regiment No. 49 hatte keine zugehörigen Grenadiere. Im Zuge der Demobilisierung nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges wurden die Regimenter auf den „Friedensfuß" zurückgeführt. Nach Jany25 zählte ab 1763 das Gros der Infanterie-Regimenter insgesamt 1722 Personen: 50 Offiziere, 118 Unteroffiziere, 12 Feldscher, 48 Spielleute (einschließlich Hautbois), 274 Grenadiere und 1220 Musketiere.
Hiervon wichen ab das I. Bataillon Garde mit 920, das Grenadier-Garde-Bataillon (von Saldern) mit 864, das Infanterie Regiment Anhalt-Bernburg (No. 3, Halle) mit 2580 und 5 Infanterie-Regimenter ohne Grenadier-Kompanien (No. 41, 44, 45, 48, 49) mit 1404 etatsmäßigen Kombattanten. Die Grenadierkompanien der Regimenter No. 41, 44, 45, 48 bildeten die Grenadier-Bataillone Nr. 2 und 3 26. No. 41, 44, 48, 49 hatten keine Hautbois, No. 44, 45, 48 bis 1765 keine Überkompletten27. Das Inventar der Leibkompanie von No. 41 führt aber eine silberne Trompete auf, sodass diese 1756 zum Feldregiment avancierte Truppe sich zumindest privat Hoboisten gehalten hat28.
Durch die Augmentationen der Jahre 1765 und 1774-77 wurde das Gros der altpreußischen Infanterie-Regimenter wieder vermehrt. 1768 und 1769 wurden die 12 märkischen Regimenter um je 480 Mann verstärkt. Nach und nach erhielten zwischen 1774 und 1777 auch alle übrigen Regimenter je 240 Mann Zuwachs, hingegen nicht betroffen von den Augmentationen waren die Garden und die fünf neu errichteten Regimenter29. Nach Abschluss der „halben Augmentation" war jedes dieser Regimenter um 240 Mann (20 je Kompanie) verstärkt worden, jetzt umfasste jede Musketier-Kompanie 142 und jede Grenadier-Kompanie 150 Gemeine.
Laut den Kompaniestammrollen des bereits erwähnten Regimentsbuches des Infanterie-Regiments v. Hacke (No. 8, Stettin) aus Jahre 1783 zählte z. B. diese Einheit nach den vorgenannten Augmentationen insgesamt 2004 Mann, und zwar: 51 Offiziere, 118 Unteroffiziere, 12 Feldschere, 4 Pfeifer, 7 Hautbois, 38 Tamboure, 18 Zimmerleute, 88 Überkomplette, 36 Überüberkomplette und 1632 Gemeine formiert in 3 Gliedern. Nach Jany hatte das vorgenannte Infanterie-Regiment No.8 im Oktober 1776 10 Mann (je Kompanie) und im Januar 1777 10 Mann (je Kompanie) mehr bekommen. Das Offizierkorps machte auf dieser Basis somit im Verhältnis zu der genannten Kopfstärke des vorgenannten Regimentes 2 1/2 % und das Unteroffizierkorps 6% aus. Zum Effektivstand derEinheit sind noch hinzurechnen die restlichen Mitglieder des Unterstabes Unter Friedrich Wilhelm II. wurde die Formation der Infanterie gänzlich verändert, jedes Infanterie-Regiment bestand nun ab 1787 aus einem Grenadier-Bataillon und zwei Musketier-Bataillonen30. Nach Auflösung der Garnison-Regimenter erhielten die Infanterie-Regimenter noch ein Depotbataillon. Das Reglement von 1788 bestimmte: ,,Ein jedes Regiment Infanterie bestehet aus 3 Feld- und 1 Depot-Bataillon. Von ersteren ist eins ein Grenadier-, die beyden anderen Musquetier-Bataillons. Jedes derselben enthält 4 Compagnien, das Depot-Bataillon hingegen hat nur 3 Compagnien"31. 1792 wurde für jedes Infanterie-Regiment zusätzlich eine Invalidenkompanie errichtet. Ab 1786 (A.K.O. v. 01.06.1786) umfasste jedes Infanterie-Regiment 55 Offiziere, 144 Unteroffiziere, 6 Hautboisten, 1 Regiments-Tambour, 2 Bataillons-Tamboure, 36 Kompanie-Tamboure, 12 Feldscher (ab 1792 Kompanie-Chirurgen), 54 Zimmerleute, 120 Büchsenschützen (ab 1788), 560 Grenadiere, 1120 Musketiere und 7 Angehörige des Unterstabes. Die Stärke der Kompanie betrug 1 Kapitän, 3 Subalternoffiziere, 12 Unteroffiziere, 4 Artilleristen, 3 Tamboure, 10 Schützen und 140 Gemeine (76 Ausländer und 93 Kantonisten). Zu jedem Bataillon traten 18 Zimmerleute (ab dem 20.03.1788 führten diese die Bezeichnung: Regiments-Artilleristen, s.w.o.). Die 10 Schützen jeder Kompanie waren besonders aus gesuchte Soldaten, die mit gezogenen Bajonettgewehren für den Patrouillendienst bestimmt waren32. Ab dem 05.12.1793 gehörte ferner zu jedem Bataillon ein Hornist, dem die Signale für die Schützen oblagen. Im Jahre 1799 (ab 01.06. aufgrund der A.K.O. v. 28.02.1799) kehrte man allerdings zu der ursprünglichen Zusammensetzung zurück, da ab dem 01.06.1799 die Infanterie-Regimenter wieder je zwei Grenadier-Kompanien und zwei Musketier-Bataillone zu fünf Kompanien umfassen sollten33, dazu kam das Depotbataillon, die bereits ab 1796 in sogenannte 3. Musketier-Bataillone umgewandelt worden waren.
Das Depotbataillon bzw. 3. Musketier-Bataillon sollte im Mobilmachungsfalle die Rolle eines Ersatzbataillons für das Regiment übernehmen bzw. Festungsdienst versehen. Die Depotbataillone galten als minderwertig. In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen eines Subaltemoffiziers aus dem Infanterie-Regiment v. Kleist (No. 5, Magdeburg) aufschlussreich: ,,Um diese Zeit (1804) machte mich Generallieutenant v. Kleist, der neue Chef unser(e)s Regiments, zum Adjutanten. Diese erste militärische Auszeichnung machte mir viel Freude, wenn auch mein neues Dienstverhältnis sehr kleinlich war. Ich wurde nämlich bei dem sogenannten dritten Bataillon als Adjutant angestellt. Das damalige Gesetz befahl, daß die acht jüngsten Lieutenants in diesem Bataillon, welches aus Halbinvaliden des Regiments bestand und eigentlich das Garnison bataillon des Regiments war, Dienste leisteten; im Kriege nicht mitmarschierten und die nachzuschickende Ergänzung exerzierten. Aber nicht allein die Halbinvailden bildeten dieses Bataillon, sondern man warf auch den Abschaum des Regiments in dasselbe. Die Offiziere bestanden ebenfalls in Halbinvaliden, welche eine gute militärische Retraite darin fanden, oder auch aus solchen, die wegen Dienstvergehen oder sonstiger Felddienstuntauglichkeit nicht ganz verstoßen werden sollten, und aus den oben genannten acht jungen Offizieren. In diesem Verhältnis, wo ich ziemlich machen konnte, was ich wollte, gefiel es mir gut, und ich hatte die Aussicht, bald als Adjutant in ein Regiments-Bataillon überzugehen"34.
Im Jahre 1806 zählte die Infanterie 4 Garde-Bataillone (zu 6 Kompanien), 28 Grenadier-Bataillone (zu 4 Kompanien) und 2 Musketier-Bataillone (zu 5 Kompanien). Neben den Gardeformationen (No. 6, No. 15) und den Grenadier-Bataillonen exisitierten zu diesem Zeitpunkt 58 Infanterie-Regimenter. Dazu kamen 24 Füsilier-Bataillone (zu 4 Kompanien) und das Feldjäger-Regiment mit 3 Bataillonen (zu 4 Kompanien).
Zum Regimentsstab gehörten unter Friedrich Wilhelm I. zunächst 1 Oberst, 1 Obrist] Lieutenant und 1, ab 1735 2 Majore. Zum Offizierkorps eines Infanterie-Regimentes im Rahmen der festgelegten Sollstärke rechneten auch die Stabsoffiziere. Diese waren - wie bereits erwähnt - zugleich Kompanieinhaber und bezogen deshalb neben der Stabszulage auch eines der zwölf Kapitänsgehälter einschließlich der Pauschalansätze für die Löhnung und Montierung ihrer Kompanie, vermehrten somit die Anzahl der Offiziere über den genannten Etat hinaus nicht. Der Bestand an 4 Stabsoffizieren für jedes Infanterie-Regiment war noch unter Friedrich dem Großen gültig. Einige Regimenter wiesen allerdings einen überzähligen Stabsoffizier auf. Diese Abweichung vom Soll war bedingt durch den Bedarf an Führungskräften bei Formation der Grenadier-Bataillone, zu deren Etat neben den Offizieren der vier Grenadier-Kompanien (insgesamt 16) auch der Bataillonskommandeur (zumeist Major, zugleich Kompaniechef) und 1 Adjutant (Fähnrich) gehörten35. Zu den Grenadier-Kompanien wurden im Übrigen nur „distinguierte (Anmerkung: verdiente) Officiers, die ihren Dienst verstehen" versetzt36. Die Kompanie des Regimentschefs und des -kommandeurs wurden - wie bereits erwähnt - von einem Stabskapitän kommandiert. Die Anzahl der Stabskapitäns wurde später von 2 auf 3 vermehrt. Nach Lossow37 gliederte sich das 51-köpfige Offizierkorps eines Infanterie-Regimentes in der spätfriderizianischen Zeit wie folgt: ,,
1) Der Regimentschef,
2) der Regimentskommandeur, welcher zugleich das I. Bataillon kommandierte,
3) der Kommandeur des zweiten Bataillons, 4) zwei Staabs-Offiziere zum Richten (Anmerkung: die Majors), 5) 7 Kapitäns,
6) drei Staabs-Kapitains (sowie) neun Premier-Lieutenants,
7) 17 Sekonde-Lieutenants und 10 Fähnrichs.
Zwei Subaltern waren Adjutanten."
Die 2 Adjutantenstellen (1 Adjutant je Bataillon) wurden bereits im Jahre 1720 geschaffen38, die Regimentsadjutanten stelle im Jahre 1729 eingerichtet. Laut einem Zeitgenossen, nehmen die Generale ihren Adjutanten aus dem Regimente; dem Bataillonsadjutanten giebt der König drei Thaler monat lich auf die Ausfütterung eines Pferdes. Diese Plätze werden also sehr gesucht, und bringen Wetteifer unter die jungen Leute"39. Friedrich der Große kritisierte mitunter die Praxis, daß „die Generals sich alte Officiers zu ihren Adjutanten nehmen, sondern finde vor besser, wenn sie dazu jüngere nehmen"40.
Kavallerie: Nach der ersten Reformarbeit zu Beginn der Regentschaft des „Soldatenkönigs" zählte ein Regiment zu Pferde ohne Regimentsstab: 18 Offiziere, 36 Unteroffiziere (darunter 6 Wachtmeister), 12 Trompeter, 450 Gemeine (keine Gefreiten), sowie 6 Feldscher, 6 Fahnenschmiede und 6 Sattler (insgesamt: 534 Personen). Ein Regiment Dragoner zählte: 24 Offiziere, 56 Unteroffiziere (darunter 8 Wachtmeister und 8 Gefreitenkorporale), 16 Tamboure, 600 Gemeine (keine Gefreiten) sowie 8 Feldscher und 8 Fahnenschmiede (insgesamt: 712 Personen). Im Verlauf der nächsten Jahre wuchs der Etat der Regimenter zu Pferde auf: 31 Offiziere (ab 1730 kommen 2 Kornetts einschl. eines Adjutanten hinzu), 60 Unteroffiziere, 10 Trompeter, 660 Gemeine (und 30 Überkomplette), sowie 5 Feldscher und 10 Fahnenschmied. Die Dragoner-Regimenter, welche bereits 10 Eskadronen zählten, hatten: 52 Offiziere (darunter 12 Fähnrichs), 120 Unteroffiziere, 30 Tamboure,1320 Gemeine (und 50 Überkomplette), sowie 8 - 10 Feldscher und 10 Fahnenschmiede. Im Jahre 1740 fand Friedrich der Große 12 Regimenter zu Pferde (später Kürassiere), 6 Regimenter Dragoner (3 zu 5 und 3 zu 10 Eskadronen) und 2 Regimenter Husaren (insgesamt 9 Eskadronen) vor. Nach dem Versagen der preußischen Kavallerie in der Schlacht von Mollwitz nahm sich der König energisch ihrer Ausbildung und Taktik an, gleichzeitig wurde insbesondere die Husarenwaffe systematisch zahlenmäßig verstärkt.
Nach den Reglements aus dem Jahre 1743 umfaßten die Kavallerie-Regimenter (in Klammern die Etats der Eskadronen):
|
Kürassiere (mit 5 Esk.) |
|
Dragoner |
(mit 5 Esk.) |
Husaren |
(mit 10 Esk.) | ||
Offiziere |
32 |
(6) |
|
32 |
(6) |
36 (3) | ||
Unteroffi-ziere | 60 | (12) |
| 60 | (12) | 80 (8) | ||
Pauker | 1 |
| 1 |
| ||||
Spielleute | 11 | (2) Trom-peter |
| 4 Hautbois | 10 (!)Trompeter | |||
|
|
| 15 Tamboure (3) |
| ||||
Reiter | 660 (132) |
| 660 | (132) | 1020 (102) | |||
Fahnenschmiede | 10 | (2) |
| 5 | (1) | 10 (1) | ||
Überkomplette | 60 | (12) |
| 60 | (10) |
| ||
Unterstab | 12 | (1 Feld-scher) |
| 12 | (1 Feldscher) | 16 Feldscher | ||
insgesamtDienst-pferde |
846 742 |
(167) (148) |
|
849 745 |
(165) (148) |
1172 (116) 1130 |
Zu Beginn des 7-jährigen Krieges (1756) bestanden 12 Regimenter zu Pferde mit je 5 Eskadronen, wobei die Eskadrons jeweils in 2 Kompanien eingeteilt waren. Dazu kam das 1740 errichtete Regiment Garde du Corps mit (ab 1756) 3 Eskadronen. Besondere Bezeichnungen führten folgende Truppenteile: K 3 (Leibregiment), K 10 (Regiment Gendarmes), K 11 (Karabiniers) und K 13 (Garde du Corps). Ferner bestanden 12 Dragoner-Regimenter (insgesamt 70 Eskadronen), davon umfassten D 1 - IV, Vll - XII 5 und D V und VI 10 Eskadronen. D III führte in der Zeit von 1714 (22.08.) bis 1741 die Bezeichnung: Grenadiers zu Pferde (aberkannt durch Versagen von Teilen des Regiments im Gefecht bei Baumgarten). Die 8 im Jahre 1756 vorhandenen Husaren-Regimenter waren sämtlich 10 Eskadronen stark, bei H 5 bestand eine Fahne Bosniaken. 1762 wurde letztere zu einem Regiment mit insgesamt 10 Eskadrons vermehrt (H 9).
Nach dem Friedensschluss von Hubertusburg (1763) wurden die Etats für die Kavallerie-Regimenter wie folgt festgesetzt42: 1 Regiment Kürassiere mit 5 Eskadronen: 37 Offiziere (laut Jany43 hatte K 10 42 und ab 1770 40 Offiziere), 70 Unteroffiziere, 12 Trompeter, 720 Kürassiere, Unterstab mit 7 Angehörigen, 5 Kompaniefeldseher, 10 Fahnenschmiede (insgesamt: 861). 1 Regiment Dragoner mit 5 Eskadronen (2 Dragoner-Regimenter zählten 10 Eskadronen): 37 Offiziere, 70 Unteroffiziere, 6 Hautboisten, 10 Trompeter, 5 Tamboure, 720 Gemeine, Unterstab mit 7 Angehörigen, 5 Kompaniefeldseher, 10 Fahnenschmiede (insgesamt: 865). Am 01.06.1771 wurde bestimmt, dass jede Dragoner-Eskadron nicht mehr 3 Tamboure, sondern 2 Trompeter und nur noch 1 Tambour hatte. D X bekam erst 1772 1 Pauker und Hautbois, D XI besaß keinen Pauker. 1 Regiment Husaren mit 10 Eskadronen: 52 Offiziere (laut Jany44 besaßen bis zum Jahre 1766 H J, 5, 7, 8 nur 41 Offiziere), 110 Unteroffiziere, 10 Trompeter, 1320 Husaren, Unterstab mit 4 Angehörigen, 10 Kompaniefeldscher, 10 Fahnenschmiede (insgesamt: 1516). Die Bosniaken hatten einen anderen Etat, nämlich: 5 Offiziere, 16 Unteroffiziere, 2 Fahnenschmiede, 1 Feldscher, 1 Trompeter und 200 Gemeine. Neben den 8 Husaren-Regimentern und den Bosniaken bestanden noch 2 Husarenkommandos (Rheinsberg/ Magdeburg).
1786 zählte die Kavallerie unverändert 12 Kürassier-Regimenter (zu 5 Eskadronen), 1 Regiment Garde du Corps (zu 3 Eskadronen), 12 Dragoner-Regimenter zu 5 bzw. 10 Eskadronen und 10 Husaren-Regimenter zu 10 Eskadronen, dazu kam das Feldjäger-Korps zu Pferde mit 172 Mann. Bis zum Jahre 1806 wurden noch D XIII. (1802), D XIV. (1803) und das Husaren-Bataillon v. Bila (H 11, 1792) errichtet. Ferner bestanden die Husaren-Kommandos in Magdeburg und Rheinsberg-Berlin. Das Regiment Bosniaken wurde 1799 in ein Korps Towarczys umformiert. In Analogie zur Entwicklung bei der Infanterie erhielten die Kavallerie-Regimenter durch A.K.O. vom 06.03.1787 mit gezogenen Schußwaffen ausgerüstete sogenannte Karabiniers (je 10 bei den Kürassier-, je 12 bei den Dragoner- und Husaren-Regimentern).
Ab dem 24.06.1789 wurden die Einteilung der Eskadrons in Kompanien abgeschafft, sie blieb lediglich bei K 10 bestehen45. Die entsprechende Ordre lautete: ,,Wenn Seine König!. Majestät von Preußen usw. Aller höchst bisher wahrgenommen, daß zwischen den Cuirassier und Dragoner-Regimentern, sowohl im Etat, als auch in der Zusammensetzung und inneren Verfassung beider Arten von Truppen ein großer Unterschied obwaltet und die dem Königlichen Allerhöchsten Dienst nicht anders als nachtheilig sein kann, so haben Seine Königliche Majestät vor gut erachtet, künftig zum Besten der Cavallerie, die Cuirassiers in Allem mit den Dragonern zu egalisieren, ihre Compagnien auf Eskadrons zu setzen und dereinst den Zustand der Stabsrittmeister sowohl bei den Cuirassiers als Dragonern, weil selbige auf Erlangung der Eskadron länger als bei der Infanterie und den Husaren warten müssen, um ein Ansehnliches im Etat zu verbessern"46. Mit Verstärkung von 3 auf 5 Eskadronen (1798) wurde allerdings bei der Garde du Corps die Einteilung in Kompanien eingeführt47. Die Dragoner hatten nun nicht mehr Hautbois und Tamboure, sondern erhielten 16 Trompeter. Damit verloren sie ein weiteres Merkmal ihrer ursprünglich infanteristischen Herkunft. Die Stärke des Unteroffizierkorps der Kürassier- und Dragoner-Regimenter wurde jeweils um 10 bzw. 5 vermehrt.
An der Spitze der Hierachie des Regimentsverbandes stand der Regimentschef. Das Regiment führte seinen Namen und rangierte nicht nach der Stammnummer, sondern (mit Ausnahmen) innerhalb der Inspektionen nach dem Dienstalter des Chefs48.
„Der Regimentschef war in erster Linie für die Ausbildung und den ganzen Zustand des Regimentes verantwortlich. Er war im Frieden, wenngleich General, eigentlich erster Kommandeur des Regiments, da höhere Verbände, Brigaden erst im Kriege und bei größeren Truppenübungen mit Aufstellung der Ordre de Bataille gebildet wurden. Unter dem Chef stand ein Kommandeur, ein Oberst."49. In der „Instruktion für die Generalmajors von der Cavallerie" äußert sich Friedrich der Große über die Aufgaben und den Wirkungskreis des Regimentschefs: ,,Bei Friedenszeiten und in Garnisonen thun die General-Majors von der Cavallerie eigentlich Obristen-Dienste, jedennoch haben sie auch in Friedenszeiten Gelegenheit sich zu distinguiren, wenn sie nämlich ihre Regimenter in sehr guter Ordnung hal ten "50. Dies galt analog für die Verhältnisse bei der Infanterie. Anläßlich der Verleihung eines Regimentes artikulierten sowohl Friedrich Wilhelm I., als auch Friedrich der Große ihre Erwartungen an den zukünftigen Inhaber vielfach in ähnlichen Redewendungen: ,, Ich zweiffle nicht, daß Ihr dem Regiment allemahl mit gebührender Threue und application rechtschaffen vorstehen und solches in derjenigen guthen Ordnung und disziplin halten werdet, wie Euch zur Genüge bekannt ist, daß ich solches haben will"51. Als am 02. l 0.1750 der geborene Ungar Michael v. Szekely Oberst und Chef von H 1 wird, geschieht dies „in dem gnädigen Vertrauen, daß Ihr sothanen Regiment als ein threuer, rechtschaffener und fleißiger Chef vorstehen, Euch dessen Bestes sorgfältig angelegen seyn lasset, insbesondere aber ohnvermindert darauf arbeiten werdet, solches in die jenige Ordre zu setzen und zu erhalten, wie solches Mein Dienst nothwendig erfordert und Ich es schlechterdings will"52. Die Korrespondenz des Königs mit den jeweiligen Regimentsinhabern behandelte im Grunde alle Angelegenheiten des Regiments und bezog sich selbst auf geringfügige Details. Insbesondere wurde vom Regimentschef eine konsequente Menschenführung - vor allem mit Blick auf das Offizierkorps - verlangt. Als sich der Inhaber des Infanterie-Regimentes No. 31 (Breslau) im Jahre 1746 für einen zu Festungshaft verurteilten Subaltemoffizier verwendet, reagierte der König ungehalten: ,, Dieses ist eben dasjenige, warum Ich von Euch ganz nicht zufrieden bin, daß nehmlich, wann ein Officir bestrafet zu wer den meritiret (verdient), Ihr so wohl seyd und keinen Ernst gegen Officirs, die wider den Dienst handeln oder sich sonst impertinent betragen, zu gebrauchen wisset, viel mehr dieselben ganz unbilliger Weise schonet und protegiret, wodurch es dann geschiehet, daß das Regiment aus der guthen Ordnung, worinnen es vorher gewesen, ganz in Unordnung verfällt. Da Ihr nun gewiß glauben könnet, daß Ich Euch das Regiment nicht gegeben hab, um solches zu verderben, so will Ich Euch hierdurch nochmals ernstlich erinnert haben, darunter Euer bis heriges Verfahren zu ändern und die Officirs vom Regiment mit aller rigeur und Nachdruck zum Dienst und zu einer guthen conduite anzuhalten, widrigenfalls ich nothwendig eine änderung mit Euch vornehme, das Regiment einem andern geben, Euch aber auf Pension setzen muß"53. Der König verlangte zwischen Regimentschef und - kommandeur Kooperation: ,,Ich habe Euer Schreiben vom 27. vorigen Monaths erhalten und da Ich Euch nunmehro einen guten Commandeur zum Regiment geschickt habe, der in Ansehung des Dienstes Meine lntentiones vollkommen kennet, so bin Ich versichert, daß so bald Ihr nur denselben gehörig assistiret und mit ihm dahin sehet, daß besonders die officiers kurz gehalten werden, und sich zum Dienst gehörig applciren müssen, Ihr das gantze Regiment mit leichter Mühe in Ordnung zu bringen und zu erhalten im Stande seyn werdet"54. Dem Regimentschef kamen vor allem mit Blick auf das Ersatzwesen große Kompetenzen zu, die aber bereits durch Rescript vom 09.10.1738 (Verabschiedung für den Militärdienst untauglicher Enrollierter) und erneut durch Schaffung der Generalinspektionen (1763) sowie im Zuge der Reorganisation des Kantonwesens im Jahre 1764 beschnitten wurden. Unabhängig hiervon spielten die Regimentsinhaber in den jeweiligen Garnisonen - insbesondere hinsichtlich des Zustandes der Stadtmauern und sonstiger Bausachen, Angelegenheiten der inneren Sicherheit (z.B. Brandschutz und Hygie ne) und Ordnung, sowie Einquartierung und Preisgestaltung - eine gewichtige Rolle, so dass Konflikte mit der Zivilverwaltung (und den Zünften) nicht ausblieben. Um so erstaunter ist der heutige - an eine übergroße Staatsverwaltung gewöhnte - Betrachter, wenn er von der geringen Dimensionierung eines Regimentsbüros erfährt: ,,Sie (Anmerkung: der Oberst und Regimentskommandeur eines Infanterie-Regiments nebst Gattin) wohnten in einem recht geräumigen Hause ganz allein; aber dennoch beschränkten sie sich auf eine einzige Stube, in der sowohl alle häuslichen als dienstlichen Geschäfte abgemacht wurden. Ein eschener Schreibtisch mit zwei Klappen ohne Aufsatz, über welchem ein runder, kleiner Spiegel hing, ein mit Wachstuch überzogener Tisch, auf dem ein Schreibzeug und einige Papiere - fast das ganze Regimentsbureau - lagen, ein Sofa mit Rohr geflochten, sechs dergleichen Stühle, ein mit blauer Leinwand überzogener Lehnstuhl, ein tannener Schrank und ein Eßtisch waren das Möblement dieser Stube ..."55.
Dem Regimentskommandeur kam - wie sich bereits aus dem o.g. kgl. Schreiben an den Chef von H 7 ergibt - dennoch eine wichtige Funktion zu, vor allem dann, wenn der eigentliche Regimentsinhaber durch andere Obliegenheiten, z.B. als Generalinspekteur, belastet war. So schrieb Friedrich der Große am 19.08.1756 an Julius Paul Dietrich v. Queis (Regimentskom mandeur von No. 36, Brandenburg a.d.H.), ,,da der General Major v. Münchow Kommandant von Glogau wird, ... muß er das Regiment führen"56. Im Kriegsfalle übernahm der Regi mentschef, in der Regel ein General, zumeist ein höheres Kommando, welches ihn von seinem Regiment trennte. Der Regimentskommandeur (vor 1763 stets der älteste Stabsoffizier) vertrat dann automatisch den abwesenden Regimentschef. Da das Regiment kein taktischer Verband, sondern das Bataillon die Gefechtseinheit war und in der Ordre de Bataille als ein eigenständiger Organismus galt, kommandierte dann der Regimentskommandeur das I. Bataillon, während das II. dessen ältester Stabsoffizier anführte. 1751 wurde befohlen, dass der General, ,,wenn das Regiment zur Chargirung geschlossen, nicht mehr Stabsoffiziersdienste thun, sondern alsdann der älte ste Stabsoffizier als Kommandeur vom Regimente das I. und der zweite Stabsoffizier das Il. Bataillon in der Chargirung als wie in einer Linie der Armee führen soll. Wenn aber das Regiment im Marchiren geöffnet dem Könige vorgeführt wird, so führet der General zu Fuß das I. Bataillon als Obrister und der Obrister führt das II. Bataillon"57. Ab 1787 sollten aber die Regimentskommandeure dessen besseren Überblicks wegen keine Bataillons mehr kommandieren. Nach 1763 erfuhr die Funktion des Regimentskommandeure eine Aufwertung, wur den sie doch nunmehr vom König regelrecht ernannt. Während die Rangverhältnisse nur noch sekundäre Kriterien waren, traten jetzt die persönlichen Fähigkeiten und Verdienste in den Vordergrund. Die Ernennung von jüngeren Stabsoffizieren zu Regimentskommandeuren führte allerdings in der Praxis zu Konflikten, da die Umgehung des Anciennitätsgrundsatzes das ausgeprägte Ehrgefühl und den Ehrgeiz des altpreußischen Offiziers tangierte. Diesen Reibungspunkt läßt Bevern in seiner ,,Armeegeschichte" deshalb auch nicht unberücksichtigt: ,,... obzwar hiebey declariret wurde, daß das avancement nach der tour, biß incl. den Obrist-Lieutenant gehen sollte, so fanden sich dem Exempel, daß in einigen Regimentern der 2te und 3te Staabs Officier das Regiment zu Cornrnandiren bekahrn und die Aeltern gleiches Characters des Jüngeren Befehle nachleben rnußten"58.
Ein Regimentskommandeur sollte nach Auffassung des Königs „Feuer" haben (Schreiben an General-Lieutenant v. Braun vorn 17.01.1786), auch mit den Bataillonskommandeuren verstand Friedrich der Große „keinen Scherz" (!). Bevor eine entsprechende Ernennung erfolgte, erkundigte sich der König: ,,Ich möchte gern wissen, ob der Major v. Lüttwitz, Tauentzien'schen Regiments, wohl kapabel (fähig) ist, dieses Regiment zu commandiren wenn der Prinz von Hohenlohe als ältester Obrister nun selbst ein Regiment kriegt, und habe Euch dahero hierdurch auftragen wollen, die Sache recht genau und gründlich zu überlegen, und Mir sodann darüber Euren Bericht zu erstatten; damit Ich das sicher weiß"59. Hatte der König Anlass zur Kritik, musste sich nicht nur der Regirnentschef, sondern auch der Regimentskommandeur rechtfertigen. In einem ungnädigen Schreiben vorn 05.06.1786 an Oberst v. Marwitz (Regimentskommandeur von No. 34, Ruppin) wird deutlich, daß der Verantwortungsbereich des Regimentskommandeurs regelmäßig das gesamte Regiment umfasste: ,,Die Entschuldigungen, womit Ihr den Antheil an den Fehlern des 2. Bataillons des unter Eurem Cornrnando stehenden Regiments von Euch ablehnen wolllt, finde Ich keineswegs zureichend. Denn da beide Bataillone in einer Garnison liegen, so lag es Euch nicht nur ob, auf beide Eure Attention gehörig zu wenden, sondern Ihr hattet auch alle Gelegenheit dazu"60. In gesonderten Instruktionen für die Kommandeure der Infanterie- und Kaval lerie-Regimentern hatte Friedrich der Große bereits unter dem 11.05.1763 detailliert den Aufgabenbereich der Regiments kommandeure beschrieben und festgelegt, ,,wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officire und der Oekonornie zu verhalten haben". Auch die Reglements beinhalteten diesbezüglich eine Vielzahl von Vorgaben, insbesondere sollten die Stabs-Offiziere die häufig auf verschiedene Örtlichkeiten verteilten Kompanien/Eskadronen eines Regiments monatlich bereisen und exerzieren, ,,und genau zu sehen, ob die Compagnien in guter Ordre sind"61.
Bis zum Jahre 1806 wurden die Regimenter - bis auf wenige Ausnahmen - nur nach dem Namen ihrer Inhaber bezeichnet. Vor 1713 bedeutete der Regimentsname noch ein Eigentumsrecht, Reste dieser Anschauung manifestierten sich in der bis zum Jahre 1806/07 üblichen Kompaniewirtschaft. Blieb eine freigewordene Inhaberstelle eines Regiments zunächst unbesetzt, behielt das Regiment zunächst den bisherigen Namen mit dem Zusatz: vakant. Häufig gab es Regimenter mit Namensgleichheit der Chefs, dann hieß regelmäßig das ältere Regiment z. B. Alt-Schwerin, das jüngere Regiment führte folglich die Bezeichnung Jung-Schwerin62. Existierten mehr als 2 namensgleiche Regimenter wurde es problematisch. Als am 09.12.1744 Philipp Felix Bogislavs v. Schwerin Chef des Infanterie-Regimentes No. 31 wurde, führten bereits 2 Regimenter den Namen: Schwerin. Aus diesem Grunde wurde das Regiment nach den Haaren des Vorgenannten „Schwarz-Schwerin" genannt63. Die in den gedruckten Stammlisten (1756 - 1806) benutzten Nummern waren im Dienstgebrauch nicht üblich und gehen zurück auf die Dessauer Spezifikationen der Jahre 1729/3764. Die Bezeichnung der Regimenter mit diesen Stammnummern wurde erst am 01.10.1806 offiziell eingeführt.
Dies führt zu dem Thema der Rangordnung der Regimenter in der altpreußischen Armee, d.h. zur vertikalen Struktur der Über- und Unterordnung der verschiedenen Formationen untereinander. Die Regimenter rangierten nach dem Dienstalter ihrer Chefs, d. h., sie wechselten mit einem neuen Inhaber Namen und Rang. Somit folgte die Rangordnung dem Anciennitätsprinzip, einem im Gegensatz zum Leistungsprinzip stehenden Prinzip zur Verteilung von Herrschaftspositionen. Dieses Prinzip galt aber nur grundsätzlich, denn es gab einige Ausnahmen. Bei der Infanterie rangierten unabhängig von den jeweiligen Anciennitätsverhältnissen No. 6, 15 und nachfolgend No. 1, 18, 34, 35 und 13 vor den übrigen Regimentern. Unter Friedrich Wilhelm I. erfreute sich das aus dem Regiment Kronprinz No. 6 hervorgegangene Königs-Regiment besonderer Wertschätzung und Fürsorge. Es bestand aus dem „Rothen Leib Bataillon Grenadiere" und den 2. und 3. Bataillon Königs Regiments und zeichnete sich insbesondere durch hochgewachsende Soldaten aus (Garnisonen: Potsdam und Brandenburg, ab 1735 Potsdam). Mitunter wird diese Gardeformation von Zeitgenossen auch als eine „verwöhnte Prätorianergarde" bezeichnet (Pöllnitz). Bereits bei Verleihung des Infanterie Regimentes No. 15 (damals vac. Goltze) an den Kronprinzen im Jahre 1722 befahl der Soldatenkönig: ,,...Wir haben also Deiner Liebden von diesem Unsern Entschluß freundväterlich Notification geben und zugleich bekannt geben wollen, daß Wir das Regiment hinter die General-Majors und vor alle Obristen Regimenter rangiret haben, sodaß es vor der Hand alle Zeit das älteste von den Obristen-Regimentern ist und bleibet"65. Nach seinem Regierungsantritt im Jahre 1740 erhob Friedrich der Große No. 15 in den Garderang (nun Königs-Regiment mit 3 Bataillonen, zunächst auch als „Sr. König!. Majestät Regiment Garde" bezeichnet). Aus dem bisherigen 1. Bataillon des bisherigen Regiments Kronprinz und Unrangierten des Königs-Regiments wurde am 04.08.1740 das 1. Bataillon Leib-Garde formiert (laut Jany tritt die Bezeichnung Leibgarde bzw. Garde bereits im Juli und August 1740 auf). Miltitz berichtet hierzu in seinen Aufzeichnungen: ,,Ihro Majestät distinguirten dieses Bataillon von denen beiden anderen Garde-Bataillons nicht allein in der Mondirung, sondern auch in allen Stücken, indem die Officier einen höhern Rang in der Armee hatten und mit keinem anderen Bataillon Dienste thaten und rangirten"66. Das 2. Bataillon entstand aus den 2 Grenadier-Kompanien des bis herigen Regiments Kronprinz und aus Mannschaften des alten Königs-Regiments. Das 3. Bataillon wurde aus Abgaben der Armee im Austausch mit Soldaten des alten Königs-Regiments formiert. Das 2. und 3. Bataillon bildeten das Regiment Garde (häufig nur als 2. und 3. Bataillon Garde bezeichnet). Das alte Königs-Regiment ging ein, dafür entstand aus dessen Trümmern aus Gründen der Tradition ein sogenanntes Grenadier Garde-Bataillon (No. 6) neu. Das Grenadier-Garde-Bataillon führte laut Ordre vom 07.02.1743 (bis zum 20.12.1801) den Namen des jeweiligen Chefs, dann nur noch die Bezeichnung: Grenadier-Garde-Bataillon. Auch dessen Offiziere gingen den jenigen der Armee jeweils um eine Rangstufe vor. Die besonderen Beziehungen des Königs zu No. 15 bzw. 6 werden in dem Befehl vom 11.05.1763 deutlich, wonach „alle Anfragen, als Beurlaubungen, Permissionen, Avancement, desgleichen alle Rapports von der Garde und Retzow wie bisher immediate an Seine Majestät" zu gehen haben67. Die Vorrechte der Gardeeinheiten waren genau zu beachten, auf entsprechende Verfehlun gen konnte der König empfindlich reagieren. Als das Grena dier-Garde-Bataillon im Rahmen des Wachdienstes vor General v. Anhalt herausrief, obwohl es das Vorrecht besaß, vor Generalen eben nicht herauszurufen, wurde dessen Chef v. Lestwitz abgemahnt: ,,Ich erfahre mißfälligst, daß Euer untherhabendes Bataillon sich verschiedentlich dahin vergessen hat, daß es von denen ihm bey seiner Stiftung von Mir gnädigst beygelegten Vorrechten Meines Regiments Garde ganz willkürlich abgegangen ist. Dergleichen Meiner Absicht widriges Betragen kann Mir nicht anders als empfindlich unangenehm seyn, und will Ich demnach, daß das Bataillon sich derart dreistes Vergehen nicht ferner zu Schulden kommen läßt, Ihr aber als desselben Chef dahin sehen und ganz ernstlich darauf halten sollet, daß solches sich hierunther jeder Zeit Institutions würdig auf alle Weise betragen müssen"68. Beschwerden anderer Offiziere hinsichtlich der Besserstellung der Gardeoffiziere wurden zwar respektiert, jedoch trotzdem zurückgewiesen: ,,Mein lieber Major v. Götzen. Ich kann es nicht anders, als ein Merkmal Eurer Mir bekannten rechtschaffenen Ambition ansehen, und dahero nicht allerdings mißbilligen, wenn Ihr den Vorzug des Majors v. Scheelen in der Anciennete nicht ganz gleichgültig empfinden mögen. Indessen, und da Euch erinnerlich sein wird, wie Ich mit Meinem ersten Bataillon immer einigen Unterschied observiret habe; so muß Euch der gegenwärtige Fall so befremdlich eben nicht vorkommen"69. Die Regimenter der Garnison Wesel (No. 41, 44, 45) rangierten (seit 1743) unter sich. Dies wurde im Jahre 1763 für die Generale und Stabsoffiziere dieser Regimenter eingeschränkt, d.h., diese rangierten nun mit den übrigen Feldregimentern der Infanterie.
Bei der Kavallerie führten K 13, K 10, K 3, K 11, D V und H 2 die Rangliste der Regimenter an. Unter Friedrich Wilhelm I. galt K 10 als das vornehmste Regiment der Kavallerie, in einem Schreiben an General-Lieutenant v. Natzmer vom 30.12.1713 bezeichnete der König K 10 als das „Erste Regiment unseres Hauses" 70. Bereits bei Errichtung der Eskadron Gens d'armes im Jahre 1691 wurde der Formation ein Gardestatus zugebilligt: ,,Diese Esquadron Gens d' armes wollen Wir als ein Corps von Unserm Kurfürstl. Hause consideriren, derselben auch alle Prärogativen und Freiheiten, gleichwie es bei dem Corps der Grands-Mousquetairs gebräuchlich, genießen lassen, wobei Wir Unserm Obersten und diese Esquadron gebührend moitini ren werden ... Von allen andern Fatiguen aber als von Particulierwachten im Lager, Arbeit und sonsten anderem Commando, welche man keiner Garde anmutet, soll diese Esquadron befreiet sein und bleiben"71. K 10, zunächst nur I Eskadron stark, wurde bereits im Jahre 1713 auf 4 und im Jahre 1718 auf 5 Eskadronen verstärkt, ab 1731 hatte es die Etatstärke der übrigen Regimenter zu Pferde. K 3 rangierte hinter K 10, genoss aber nicht die Vorrechte der Garde. K 11 war am 11 .06.1717 aus einem Dragoner-Regiment (Markgraf Albrecht) in ein Regiment zu Pferde umgewandelt worden, wobei dieser mit besonderen Verdiensten begründete Schritt als sozialer Aufstieg in der Armeehierachie gewertet wurde. Die entsprechende Ordre lautete: ,,Nachdem Seine König!. Majestät in Pr Dero des Prinzen Albrecht Friderichs Hoh. Regiment Dragoner aus besonderer Gnade und Distinction zum Regiment Reuther declariret, jedoch dergestalt, daß dasselbe bis zu weiterer ordre in der bisherigen Verpflegung stehen bleibet, indessen aber die Trompeters bey gedachten Regiment mit dem fördersambsten angeschaffet werden sollen"72. Am 28.04.1738 erhielt K 11 die Bezeichnung: Leibkarabinier-Regiment und als Rang den Platz gleich nach dem Leibregiment (K 3) zugewiesen: ,,Wir Friedrich Wilhelm König in Pr. Nachdem Wir allergnädigst resolviret, nach jüngst erfolgtem Ableben weyland Unseres Generalmajors des Grafen v. Truchses dessen bis dahin unter gehabtes Regiment zu Pferd Leib Carabiniers Regimente zu declariren. Anfänglich und förderst soll Unser Leib Carabinier Regiment den Rang gleich nach Unserem Leib Regiment zu Pferd haben; Er, Unser Obrister, der Graff v. Wartensleben aber das Kommando darüber zu führen"73. Nach Errichtung des Regimentes Garde du Corps befahl Friedrich der Große: ,, wegen der Garde du Corps, daß solche in der monatlichen Rangliste noch vor die Gens d'armes gesetzt werden sollen"74. Damit stand K 13 an der Spitze der Regimenter zu Pferd bzw. Kürassier-Regimenter. Nach dem herausragenden Erfolg von D V. in der Schlacht von Hohenfriedberg am 04.06.1745 erhielt das Regiment einen königlichen Gnadenbrief. In diesem Diplom verkündete Friedrich der Große seinen Entschluss, dass „nicht nur dem ganzen Dragoner Regiment Bayreuth wegen dieser tapferen Action vor allen andern Dragoner-Regimentern Unserer Armee, jetzo und zu ewigen Zeiten den erhabenen Unterschied, Vorzug und Ehren-Zeichen beyzulegen, daß das Regiment jederzeit, im Zug und Marsch, es sey im Felde oder Garnisonen den Grenadier March, mit ihren Pauken aber auch, den March Unserer Kuirassier Reuther schlagen zu lassen, befugt seyn solle, sondern Wollen auch, um das Andenken dieser glorieusen Action noch ansehnlicher zu machen, dem ganzen Regiment die Befugnis geben, die eroberte Trophees, an Fahnen und Kanons, in ihren sogenandten Regiments-Siegel zu führen"75. H 2 (1730 als Leib-Korps Husaren mit 3 Esk. in Berlin entstanden) besetzte den Rang vor den anderen Husaren-Regimentern und führte die zunächst inoffizielle Bezeichnung: Leib-Regiment Husaren (seit der A.K.O. vom 29.12.1794 als Leib-Husaren-Regiment offiziell anerkannt). Die Besserstellung von H 2 hatte aber Grenzen. Als Generalmajor (später Generallieutenant) Friedrich Eberhard Sigismund Günther von Goeckingk in seiner Eigenschaft als Regimentschef von H 2 für sein Regiment die gleichen Vorrechte wie für K 10 erbat, lehnte dies König Friedrich Wilhelm II. ab:,, Ich werde das Euch anvertraute Husaren Regiment jederzeit bey seinen bisherigen Vorzügen und bey dem ihm bewilligten Vorrange vor dem übrigen Husaren Regimentern schützen. Dagegen kann Ich aber auch dem Regiment Gens d'armes, welches seit seiner Stiftung die Vorzüge der Gar den genossen und dessen Praerogative älter sind, als die Eures Regiments, seine Rechte nicht entziehen. So wie daher die Officiere Eures Regiments vor anderen und ältern Husaren Officie ren gleichen Ranges den Vorzug haben, so stehet solches den Officieren des Regiments Gens d'armes vor den übrigen Cavallerie Officieren zu. Ich erwidere Euch solches auf Euer Schreiben vom 30. Vorigen Monaths in Antwort"76. Die Garnisonformationen rangierten unter sich und galten - bis auf die Garnison-Grenadiere - als minderwertig77.
Demnach besetzten in der förmlichen Hierachie der altpreussischen Armee vor allem die Garden eine bevorzugten Rang, woraus bestimmte Vorrechte (höherer Rang der Offiziere im Verhältnis zu den übrigen Feldregimentern, höhere Besoldung bzw. Zulagen, besondere Uniformmerkmale, Ehrbezeugungen nur vor bestimmten Personen usw.) und Verhaltenspflichten folgten. Gleichzeitig speiste sich aus der besonderen sozialen Wertschätzung, den die Garden genossen, ein elitäres Selbstgefühl, bisweilen von Angehörigen anderer Formationen schlicht als Arroganz empfunden. Dieses Gefühl der Überlegenheit der Garden, die in der altpreußischen Armee ja keine eigentlichen Haus- und Hoftruppen, sondern echte Fronttruppen waren, schlug sich aber auch in herausragenden Leistungen im Ernstfall nieder78. Neben der formell kodifizierten Rangordnung existierte damit auch ein wirkliches Leistungsprinzip, No. 6, später auch No. 15 (bei der Kavallerie: K 13) waren mehr als Renomier- und Paradetruppen, sondern Leistungsträger und Versuchseinheiten par exellance. Aus der privilegierten Position folgte deshalb nicht unbedingt königliche Gnade in Permanenz, der besondere Status dieser Formationen schützte nämlich nicht vor harter Kritik bei wirklichen oder vermeintlichen Fehlleistungen. Dies haben angesehene Regimenter - vor allem unter der Ägide Friedrichs des Großen - schmerzlich erfahren müssen. Für das Leistungsdenken in der altpreußischen Armee spricht auch der Umstand, dass nach dem Siebenjährigen Krieg und Schaffung der Generalinspektionen einige Formationen - unabhängig von deren Platz in der Rangordnung - durch Immediatverkehr, Beurlaubtengelder usw. für besondere Leistungen im Kriege ausgezeichnet wurden, in der Mark Brandenburg waren dies: No. 15, 6, 18, 35, 34, 1, 13, 39, 23 und K 2, K 10, K 13, D I, H2, in Pommern: No. 17, 30 und D IV, V, XII, in Magdeburg: No. 5, 27, 3, in Schlesien: No. 31, 49, 28 und K 8, K 12, in Preußen: No. 2 und D VII, D X, H 5 sowie in Westfalen: No. 41, 10 und 9. Im Jahre 1773 folgte No. 21 (Halberstadt) nach79. Die Privilegierung einzelner Formationen zog zwangsläufig Reibungen mit anderen Truppenteilen nach sich, so ist z.B. durch Kalckreuth für die Schlacht von Leuthen (1757) ein solches Konkurrenzverhalten mit Blick auf die soge nannten „Favoritdragoner" (D V) belegt80.
Unabhängig von der offiziellen Rangordnung galten in der subjektiven Wertschätzung Regimenter mit einem älteren Stiftungsdatum regelmäßig vornehmer als jüngere Formationen. Als das Infanterie- Regiment v. Kleist (No. 26, Berlin) im Jahre 1749 seinen Inhaber durch Tod verlor, wandte sich Prinz Heinrich an seinen königlichen Bruder und bat, ihm doch anstatt seines bisherigen Regiments (No. 35) das vakant gewordene Regiment No. 26 zu verleihen, und zwar, weil es eine größere Ehre sei, an der Spitze eines alten Regiments zu stehen (und weil der König ja doch zu beabsichtigen scheine, ihn dauernd an Berlin zu fesseln, wie der Neubau eines Palais beweise). Die Bitte wurde in deutlichen Worten abgelehnt81. Als der aus bürgerlichen Verhältnissen stammende General-Major Otto Heinrich v. Laxdehnen (Kommandeur von No. 15 I.) im Jahre 1773 das neu errichtete Infanterie-Regiment No. 51 (Marien burg) verliehen bekam, beklagte sich dieser am 05.01. beim König: ,,Da ich Ew. König!. Majestät 40 Jahre mit aller Recht schaffenheit gedienet, und mir bereits 7 Regimenter mit allergnädigst ausdrücklicher Versicherung, daß mir solches keinen Tort thun sollte, vorbeigegangen, so kann ich das mir zugedachte neue Regiment außer der Tour wohl nicht annehmen, ohne bey andern zu dem gewiß unverdienten Vorurtheil Anlaß zu geben, als wenn ich keines bessern Schicksal würdig wäre. Aus diesem gerechten und der Ehre gemäßen Bedenken wollen Ew. König!. Majestät in Ungnaden nicht vermerken, daß ich das neue Regiment hierdurch demütigst zu Füßen lege, und um meine Dimission, ob wohl mit größtem Chagrin, allerunterthänigst bitte". Friedrich der Große versuchte dem verdienten General diese Sicht der Dinge auszureden und wies in dem Antwortschreiben vom 06.01.1773 ausdrücklich daraufhin: ,,Im Grund ist ein alt oder neu Regiment einerlei, und nicht das Alter; sondern die Ordnung, welche in demselben herrschet, bestimmen, in denen Augen der Kenner, dessen Werth"82. Laxdehnen konnte sich jedoch dieser pragmatischen Bewertung nicht anschließen und erhielt am I 0.01.1773 (wegen Krankheit) seine Dimmission83.
Doch nicht nur zwischen den einzelnen Regimentern bestand eine formelle (und informelle) Rangordnung, sondern auch das Verhältnis der Waffengattungen untereinander war vom Hierachiedenken jener Zeit geprägt. In der altpreußischen Armee galt - vor allem seit der Regentschaft König Friedrich Wilhelms I. - eine Bevorzugung der Infanterie. Der Soldatenkönig baute zwar auch die Kavallerie zahlenmäßig aus, betrachtete diese zu jener Zeit noch schwerfällige Waffengattung aber mit Misstrauen. Man vertraute vorrangig auf die überlegene Feuerkraft der Infanterie: ,,Ich defiire anjetzo der besten Kavallerie einzubrechen, wenn sie uns auf freiem Felde attaquiert, ich glaube dem Teufel in der Hellen würde man mit denen geschwinden Schüssen konfus machen, geschweige denn nicht Menschen"84. Diese Wertung wird durch eine Episode aus dem Jahre 1745 belegt: nach der Schlacht von Hohen friedberg übersandte Erbprinz Maximilian seinem Vater, dem Fürsten Leopold von Anhalt-Dessau, die Abgangslisten der Schlacht. Dabei entschuldigte sich Maximilian für ein Mißgeschick: ,,N.S. Ew. Gnaden bitte ganz unterthänig um Vergebung, daß mein Secretarius in den Listen die Infanterie nach der Kavallerie gesetzt hat. Es ist aber zu spät, solche wieder abschreiben zu lassen. Weil so eben die Post weggehet, so habe dieselben in dieser Gestalt abschicken müssen ..."85. Für eine Präferenz der Infanterie spricht auch ein bezeichnender Vorfall aus dem späten 18. Jahrhundert. Der bereits erwähnte v. Bismarck berichtet: ,,... Zur Untersuchung und Prüfung dieser ferti gen Gewehre wurde eine Kommission festgestellt, zu der aus der Potsdamer Garnison von jedem Regiment ein Offizier kommandiert wurde. Vom 1. Bataillon Garde wurde der von Lützow dazu kommandiert und ich vom Regiment Garde du Corps. Wie das erste über die gelieferten Gewehre aufgenommene Protokoll unterschrieben werden sollte, wobei die Reihenfolge der Offiziere nach dem Datum des Patentes kam, war zufällig des von Lützow und mein Sekondelieutenantpatent von ein und demselben Datum. Nun unterschrieb keiner von beiden, indem das 1. Bataillon Garde und die Garde du Corps in der Armee gleich rangierten. Der König entschied zugunsten der Infanterie"86.
Innerhalb der Reiterei galten lediglich die Kürassiere und die Dragoner als eigentliche Kavallerie, die anfänglichen Unterschiede zwischen Kürassieren und Dragonern in Ausrüstung und taktischem Einsatz schwanden im Laufe des 18. Jahrhunderts immer mehr. Bereits Friedrich Wilhelm I. scheint eine Art Einheitskavallerie angestrebt zu haben, da im Jahre 1715 kurzfristig auch die Dragoner mit Kürassen ausgerüstet (nur Bruststücke) wurden und wie die Regimenter zu Pferde Lederkollets erhalten sollten87. Die ursprünglich als leichte Reiterei konzipierte Husarenwaffe stand in den frühen Jahren ihrer Entwick fung „in der Armee wie im ganzen Lande in der größten Verachtung" 88. Friedrich der Große, der bei seinem Regierungsantritt lediglich 9 Eskadronen vorfand, vermehrte die Husaren konsequent auf zuletzt (1786) 10 Regimenter, darunter I Regi ment Bosniaken. Bereits nach den Erfolgen in den ersten bei den Schlesischen Kriegen berichtet Feldmarschall v. Buddenbrock: ,,Soviel ist gewiß, daß die Schlesischen Knechte, wenn es von ihrer Willkür abhinge, zum größten Nachteil der Grundherrschaften alle gerne Husaren werden möchten"89. Zeitgenossen beschreiben die inneren Zustände in den Husaren-Regimentern als gut, die Leistungen waren entsprechend90. Insbesondere unter der Ägide des Generals v. Winterfeld entwickelten sich die Husaren zu einer wirksamen Schlachtenkavallerie und rivalisierten in Einsatz und Wirkung zumindestens mit den Dragonern. Diese Entwicklung hatte natürlich auch Einfluss auf ihre soziale Geltung in der Armee.
Unabhängig von der taktisch motivierten Bevorzugung der Infanterie in der altpreußischen Armee dünkte sich der Reiter gegenüber dem Fußsoldaten stets als etwas Besseres, doch handelt es sich hierbei um ein allgemeines psychologisches Phänomen. Neben der Infanterie und Kavallerie standen die technischen Truppen. Sowohl Friedrich Wilhelm 1., als auch Friedrich der Große hatten zur Artillerie ein ambivalentes Verhältnis, letzterer konnte sich aber nicht der wachsenden Bedeutung dieser Waffengattung in der taktischen Kriegsführung verschließen. Erst zum Ende des 17. Jahrhunderts als selbständige Waffengattung entstanden, hatte die Artillerie noch lange ein handwerksmäßiges Gepräge und zeigte sowohl im äußeren Erscheinungsbild, als auch mit Blick auf die Geisteshaltung des Artilleriepersonals konservative Züge. In der sozialen Hierachie besetzten die technischen Truppen im Verhältnis zur Infanterie und Kavallerie unzweifelhaft einen Rang geringerer Wertigkeit; dies kam bereits darin sinnfällig zum Ausdruck, daß im Offizierkorps der Artillerie Bürgerliche dominierten. Im Jahre 1784 schickte Friedrich der Große drei bürgerliche Kadetten mit den Worten zur Artillerie: ,,Da können sie wohl seyn"91.
In der Beurteilung der in den schlesischen Kriegen erstmals errichteten Freitruppen waren sich die Zeitgenossen einig, sie standen mit den restlichen Waffengattungen nicht auf einer Rangstufe. Ein Urteil aus dem Jahre 1766: ,,Was der gemeine Mann von den sogenannten Frei-Bataillons in den letzten Zeiten (einige wenige ausgenommen) für execrables Geschmeiß gewesen und wie wenig Dienste solche für das enorme Geld, so sie gekostet, geleistet, im Gegenteil, was sie für Schaden der Armee im Rauben und Plündern und Debauchierung unserer eigenen besten Leute gethan haben, ist jedem, der den Krieg mitgemacht, wissend, wozu erstere gleichsam ein habendes Recht wegen des verdammten Namens Frei-Corps oder Frei-Batatillons sich eingebildet und angemaßt haben"92. Friedrich der Große bezeichnete die Offiziere der Freitruppen selbst als „gewöhnlich liederliches und schlechtes Zeug, so darum ausrangirt werden " und auch „Arrestanten, die darum sitzen, daß sie sich vor Scharfrichter-Knechte und Schinders, und sich selbst vor infam ausgegeben" betrachtete er als geeigneten Ersatz für Freitruppen93. An diesem Urteil ändert der Hinweis auf die wenigen verdienstvollen Offiziere, die auch nach der Auflösung der Freitruppen (1763) eine Rolle spielten (z. B. Courbiere, Favrat, Hordt, Kleist, Salemon, Wunsch usw.), nichts. Die kritische Distanz gegenüber den Freitruppen ist aber auch damit zu begründen, dass der sogenannte Kleine Krieg in der Wertewelt damaliger Militärs noch keinen festen Platz hatte und demgemäß nicht als ehrenvoll galt. So verbleibt es dabei, dass insbesondere die klassischen Feldregimenter der Infanterie und der Kavallerie in der sozialen Rangfolge in der altpreussischen Armee vorangingen.
Fußnoten:
- 1. Eine Kapitulation zur Errichtung eines Regimentes aus der Zeit Friedrich Wilhelms I. ist z.B. abgedruckt bei: Albedyll, Georg v., Geschichte des Kürassier-Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2, 1. Teil Schulenburg-, Bayreuth-, Anspach-Bayreuth-Dragoner 1717- 1806, Berlin 1896, S. 6 ff. Der König billigte Oberst Achaz v. d. Schulenburg zur Formierung des Dragoner-Regimentes einen Zeit raum von 2 Jahren zu. Hinsichtlich der Konditionen im Zusammen hang mit der Errichtung und Formierung eines Infanterie-Regimen tes (hier: No. 58 im Jahre 1797) vgl. z. B. Gesch. des Grenadier Regiments König Wilhelm I. (2. Westpr.) Nr. 7, Bd. 1, Glogau 1897, S. 4 ff.
- 2. So auch im Jahre 1777, vgl. Preuß, Friedrich der Große, Berlin 1833, Bd. 4, S. 309.
- 3. Derselbe, Gesch. des Infanterie-Regiments v. Anhalt-Bernburg, Halle 1767, S. 154.
- 4. Heinrich Achaz v. Bismarck, Die merkwürdigsten Begebenheiten und Abenteuer aus dem sehr bewegten Leben des ..., Magdeburg 1856, S. 49. Bismarck war Offizier in K 13.
- 5. C. F. v. Vechelde (Hrgb.), Aus dem Tagebuche des Generals Fr. L. v. Wachholz, Braunschweig 1843, S. 55.
- 6. Jany, Curt, Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, Nachdruck 1967, Bd. 1, S. 630, für die postfriderizianische Zeit belegt durch: Curt Troeger (Hrgb.), Lebenserinnerungen des Generallieutenants Karl v. Wedell, Berlin 1911, 1. Teil, S. 8.
- 7. Wilhelm v. Doering, Erinnerungen aus meinem Leben 1791 - 1810, Osnabrück 1975, S. 23.
- 8. W. Mente, Von der Pieke auf, Berlin 1861, S. 16 ff.
- 9. Großer Generalstab, Die Kriege Friedrichs des Großen, 1890-1913, Reihe A, Bd. I. S. 120*; vgl. auch: Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 2. S. 92. Eine ähnliche Ordre erging am 05.09.1756, vgl. Sammlung ungedruckter Nachrichten, Dresden 1782-85, Bd. 5, S. 47.
- 10. Haeckel, Julius, Die Potsdamer Riesengarde, Potsdam 1913, S. 92.
- 11. Ciriacy, F. v., Chronolgische Übersicht der Geschichte des Preußi schen Heeres dessen Stärke, Verfassung und Kriege seit dem letzten Kurfürsrten von Brandenburg bis auf die jetzigen Zeiten mit vielen erläuternden Zusätzen, Berlin und Posen 1820, S. 303 ff.
- 12. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 2, S. 184.
- 13. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 1, S. 648.
- 14. Dieterich, Alfred, Geschichte des Grenadier-Regiments König Frie drich der Große (3. Ostpr.) Nr. 4 (No. 14, Garnisonen: Bartenstein, Heiligenbeil, Pr. Eylau, Landsberg in Pr.), 1928, S. 239.
- 15. Schreiben vom 22.04.1735. Krauske, 0., Die Briefe Friedrich Wil helms l. an den Fürsten Leopold zu Anhalt-Dessau, Berlin 1905, S. 553.
- 16. Becker, J., Geschichte des 2. Ostpreußischen Grenadier-Regiments Nr. 3, Bd. I. 1685'- 1800, Berlin 1885, S. 123.
- 17. Berenhorst, Betrachtungen über die Kriegskunst, Leipzig 1827, S. 293.
- 18. Vgl. hierzu die Übersicht der Grenadier-Bataillone im Siebenjährigen Krieg in: Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 674 und Sammlung ungedruckter Nachrichten, Dresden 1782-85, Bd. 5, S. 559 ff„
- 19. Constantin Kling, Geschichte der Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Kg!. Pr. Heeres. Die Infanterie-Regimenter, Weimar 1902, S. 160.
- 20. Vgl. auch: Aus Scheelens Tagebücher, in: Großer Generalstab, Urkundliche Beiträge und Forschungen zur Geschichte des Preußischen Heeres, 10. Heft. Potsdamer Tagebücher 1740 und 1756, Ber lin 1906, S. 39.
- 21. Der Ausdruck überdauerte den Untergang des altpreußischen Hee res 1806/07. Im Frieden von Tilsit (1807) erlitt Preußen nicht nur bedeutende territoriale Verluste, sondern durfte auch nur noch ein Heer von 42 000 Mann unterhalten. Dadurch, dass Scharnhorst für kurze Zeit junge Rekruten einzog und dafür gediente Soldaten ent- 99/62 ließ, schuf man im Laufe der Jahre eine nicht unerhebliche Reserve. Diese Praxis hieß „Krümpersystem" (vgl. hierzu u.a.: Transfeld/ Quenstedt, Wort und Brauch jm deutschen Heer, Stuttgart 1983, S. 13).
- 22. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 2, S. 242, Fußnoten 85 und 86.
- 23. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 54, lt. Generalmajor v. Götzen waren 3 Überüberkomplette je Kompanie üblich.
- 24. Bagensky, v., Regimentsbuch des Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm IV (1. Pommerschen) Nr. 2, Berlin 1892.
- 25. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3., S. 12.
- 26. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 12, siehe auch: Lynker, Die Altpr. Armee 1714 - 1806 und ihre Militärkirchenbücher, Berlin 1937, S. 123/124,
- 27. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 12.
- 28. Vgl. Akten von No. 41, Abrechnung vom 14.11.1765, Fürst!. Archiv Neuwied, 5/8/2.
- 29. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 30.
- 30. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 158 ff.
- 31. Zitiert nach Schmidt, Paul v., Der Werdegang des preußischen Heeres, 1902, S. 185.
- 32. Zum Schützenersatz vgl. Großer Generalstab (Hrgb.), Urkundliche Beiträge und Forschungen zur Geschichte der preußischen Armee, 5. Heft. Die Gefechtsausbildung der Preußischen Infanterie von 1806, Berlin 1903, S. 28.
- 33. Die Gefechtsausbildung der preußischen Infanterie, a.a.O., S. 20.
- 34. Lebenserinnerungen des Generallieutenants Karl v. Wedel!, a.a.O., S. 21.
- 35. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 2. S. 674.
- 36. Priesdorff, Kurt v. Soldatisches Führertum, Hamburg o. J., Bd. 2, S. 34. In seinem politischen Testament von 1768 äußert sich Friedrich der Große über den Bedarf an Grenadier-Offizieren bei Formierung der Grenadier-Bataillone (Richard Dietrich, Politische Testamente der Hohenzollern Köln 1981, S. 326).
- 37. Lossow, v., Denkwürdigkeiten zur Charakteristik der preußischen Armee, Glogau 1826, S. 107.
- 38. Vgl. hierzu auch Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 1, S. 630.
- 39. Berenhorst, Betrachtungen über die Kriegskunst, a.a.O., S. 298.
- 40. Schreiben an General v. Schlichting - Chef von No. 2 - vom 14.08.1744, Priesdorff, a.a.O., Bd. 1, S. 269.
- 41. Schöning, K. W. v., Geschichte des Königlich Preußischen Regi ments Garde du Corps zu seinem hundertjährigen Jubelfeste, Berlin 1840, S.81
- 42. Priesdorf, a.a.O., Bd. 3, S. 9.
- 43. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 13.
- 44. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 13.
- 45. Priesdorff, a.a.O., Bd. 2, S. 236.
- 46. Constantin Kling, Uniformierung und Bewaffnung des Königlich Preußischen Kürassier- und Dragoner-Regimenter seit Anfang des 18. Jahrunderts bis zur Reorganisation der Armee 1808, Weimar 1907, S. 10.
- 47. Schöning, Garde du Corps, a.a.O., S. 158.
- 48. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 1, S. 627 ff. und Kling, a.a.O., S. 2.
- 49. Duvernoy, Die Ausbildung und Erziehung des Preußischen Solda ten unter Friedrich dem Großen, in: Militärwochenblatt 1899, S. 153.
- 50. Zitiert nach Kluth, Die Ehrauffassung im preußischen Heer des 18. Jahrhunderts, Berlin 1941, S. 161.
- 51. Friedrich der Große am 05.01.1758 an Jakob Friedrich v. Bredow, Chef von K 9, Priesdorff, a.a.O., Bd. 1, S. 454.
- 52. Priesdorff, a.a.O., Bd. 1, S. 462.
- 53. Schreiben an General-Major Johann Georg v. Lestwitz vom 15.08.1746, Priesdorf, a.a.O., Bd. 1, S. 321 ff.
- 54. Schreiben vom 11.11.1767 an Paul Joseph Malachow v. Malachowsky, Chef von H 7, Priesdorff, a.a.O., Bd. 1, S. 466.
- 55. Wachholz, a.a.O., S. 36 ff.
- 56. Priesdorff, a.a.O., Bd. 1, S. 485.
- 57. Die Gefechtsausbildung der Preußischen Infanterie von 1806, a.a.O., S. 22.
- 58. Droysen (Hrgb.), Herzog August Wilhelm von Braunschweig Bevern, Versuch und Auszug einer Geschichte der Churfürstlich Brandenburgischen und nachherigen Königlich Preußischen Armee, Berlin 1886, S. 170.
- 59. Anfrage an Generallieutenant v. Anhalt vom 15.01.1786, vgl. Tay sen, v., Die Militärische Tätigkeit Friedrich des Großen während seines letzten Lebensjahres, Berlin 1886, S. 63.
- 60. Taysen, Die militärische Tätigkeit Friedrichs des Großen während seines letzten Lebensjahres, a.a.O., S. 67.
- 61. Infanterie-Reglement von 1726, S. 575 (Infanterie-Reglement von 1743, S. 602; Reglement für die Garnison-Infanterie-Regimenter von 1743, S. 413 ff.; Reglement für die Kavallerie-Regimenter von 1743; VIII. Theil, S. 55 ff.; Reglement für die Dragoner-Regimenter von 1743, S. 515 ff., Reglement für die Husaren-Regimenter von 1743, S. 333 ff.).
- 62. Lynker, a.a.O., S. 8 und Schwerin, Das Regiment Gens d'armes und seine Vorgeschichte, Berlin 1912, Bd. I., S. 110.
- 63. Priesdorf, a.a.O., Bd. 1, S. 290.
- 64. Vgl. hierzu: Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 1, S. 627 und Derselbe, Die Dessauer Stammliste von 1729, in: Großer Generalstab (Hrgb.), Urkundliche Beiträge und Forschungen zur Geschichte des preußi schen Heeres, 8. Heft, Berlin 1905.
- 65. Becher, Paul, Der Kronprinz Friedrich als Regiments-Chef in Neu ruppin von 1732 - 1740, Berlin 1892, S. 82 ff..
- 66. Großer Generalstab (Hrgb.), Urkundliche Beiträge und Forschun gen zur Geschichte des Preußischen Heeres, 10. Heft. Potsdamer Tagebücher 1740 bis 1756, Berlin 1906, S. 17. Friedrich der Große betonte aber in einer „Instruction vor die Capitaines und Staabs Capitains vom ersten Bataillon" vom 14.05.1750 ausdrücklich: „Diejenigen Capitaines und Officiers, so einen rang in der armee haben, und ambition haben, müssen wissen, daß Ihnen alles aven cement untersaget wird, wo sie nicht dieser Instruction in allen Stücken nachleben. Ihr rang gilt in der armee, beym Regimente sind sie nichts denn Capitaines, und werden sich diejenigen schlecht recommendiren, welche große Herrn spielen wollen, und sich stellen, als wann es ihnen verächtlich sey, ihr devoir beym Regimente zu thun".
- 67. Reinhard, Carl v., Geschichte des Königlich Preußischen Ersten Garde-Regiments zu Fuß zurückgeführt auf die historische Abstammung des Regiments vom 1. Bataillon-Leibgarde, dem Regiment Garde und dem Grenadier-Garde-Bataillon 1740-87, Potsdam 1858, S. 139.
- 68. Priesdorff, a.a.O.,Bd. 2, S. 59.
- 69. Schreiben vom 10.04.1772. Preuß, a.a.O., 4. Urkundenbuch, S. 234 ff.
- 70. Schöning, Garde du Corps, a.a.O., S. 2.
- 71. Schwerin, Gens d'armes, a.a.O., S. 63.
- 72. Schwerin, Gens d'armes, a.a.O., Bd. 1, S. 188.
- 73. Schwerin, Gens d' armes, a.a.O., Bd. 1, S. 188.
- 74. Schöning, Garde du Corps, a.a.O., S. 3.
- 75. Albedyll, Kürassier-Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2., a.a.O., S. 219.
- 76. Schreiben vom 02.02.1797, Priesdorff, a.a.O., Bd. 2, S. 312.
- 77. Der Infanterieoffizier v. Loebell berichtet z. B., dass die Garnisonregimenter spöttisch als Bajonetthusaren bezeichnet wurden, da diese keine Säbel führten (Derselbe, Unter dem Preußischen Adler, Potsdam 1936, S. 13).
- 78. Vgl. z.B. zum Verhalten des I. Bataillon Leibgarde (No. 15 I.) bei Kolin (1757): W. v. Archenholtz, Geschichte des Siebenjährigen Krieges, Berlin o. J., Bd. 1, S. 67.
- 79. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 3, S. 4.
- 80. Duffy, Friedrich der Große. Ein Soldatenleben, Köln 1986, S. 219. Zu einem Konflikt zwischen dem 1. Bataillon Garde und No. 18 vgl. Priesdorff, a.a.O., Bd. 2, S. 288/289.
- 81. Taglichsbeck, Das Füsilier-Regiment Prinz Heinrich v. Preußen (No. 35) 1740 - 86 Berlin 1891, S. 25.
- 82. Preuß, Friedrich der Große, 3. Urkundenbuch, a.a.O., S. 259 ff.
- 83. Priesdorff, a.a.O., Bd. 2, S. 71 ff.
- 84. Zitiert nach Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 1, S. 818. Major v. Marwitz am 17.07.1718.
- 85. Berenhorst, Aus dem Nachlasse, Dessau 1845, Bd. 1, S. 113.
- 86. Bismarck, a.a.O., S. 75.
- 87. Zedlitz-Neukirch, Geschichte des König!. Preußischen Leib-Küras sier-Regiments. Bd. 2: Die schwarzen Reuter, Berlin 1913, S. 27.
- 88. Zitiert nach Demeter, Das deutsche Offizierkorps in Gesellschaft und Staat 1650-1945, Frankfurt/M. 1964, S. 3.
- 89. Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 2, S. 242.
- 90. Berenhorst, Betrachtungen über die Kriegskunst .. , a.a.O., S. 118 ff.
- 91. Goltz, C. v. d., Von Roßbach bis Jena und Auerstedt, Berlin 1906, S. 211.
- 92. Zitiert nach: Jähns, Geschichte der Kriegswissenschaften, Bd. 3, S. 2159, auch Berenhorst fällt ein negatives Urteil: Derselbe, Betrachtungen über die Kriegskunst ..., a.a.O., S. 119 f.
- 93. Preuß, Friedrich der Große, a.a.O., 4. Urkundenbuch, S. 226 bzw. 228.