Das altpreußische Heeresmedizinalwesen
Der Aufsatz erschien ursprünglich in der Zeitschrift für Heereskunde (1994, S. 13 ff., ohne Überschriften und Bebilderung).
Das äußere Erscheinungsbild der Heere des Ancien Regime war überaus glänzend,jedoch ist damit noch nichts ausgesagt über die tatsächlichen Lebensbedingungen der Soldaten im bunten Rock zu jener Zeit. Angesichts der hohen Abgangsquoten durch blutige Verluste und Krankheiten in den Feldzügen und Schlachten des 18. Jahrhunderts soll an dieser Stelle einmal Quantität und Qualität des Sanitätswesens der altpreussischen Armee betrachtet werden, ein düsteres Kapitel, welches aber zugleich dokumentiert, dass die vielfältigen Bemühungen um Besserung durch die Verantwortlichen bis herauf zum König doch nicht ausreichend waren und durch die medizinischen Grenzen der Zeit nachhaltige Beschränkung erfuhren.
Medizinisches Personal auf Regimentsebene - Anzahl und Auswahl
Jedes Infanterie-Regiment verfügte über einen Regimentsfeldscher und 12 Kompaniefeldschers1. Ferner gehörte die Betreuung der Kranken zum Aufgabenbereich des Capitain d´Armes, der von einem »Krancken-Knecht« in Wartung und Pflege unterstützt wurde2. Die Feldschers mussten sich stets bei ihren Kompanien aufhalten, um im Ernstfall rasch Hilfe leisten zu können3. Schon unter dem Großen Kurfürsten (1640-88) hatte jede Kompanie einen Feldscher gehabt. Ihnen übergeordnet war der Regimentsfeldscher, aber erst unter Friedrich I. wurde bestimmt, dass die Kompaniefeldsehers zukünftig vom Regimentsfeldscher examiniert und angenommen werden sollten4. Somit war eine fachmännische Wahl gewährleistet. Zwar wurde die Stellung des Regimentsfeldschers in der Zeit von 1712-1725 angehoben5, jedoch das Wissen und das Können der Kompaniefeldschers blieb nach wie vor unzulänglich, - entstammten sie doch in der Regel dem Barbierstand6 und entbehrten jeglicher wissenschaftlicher Ausbildung. Dieser Übelstand war ein schwerer Mangel des Sanitätswesens jener Zeit und so galt das intensive Bemühen der preußischen Könige vor allem der Hebung des Bildungsniveaus dieser »Chirurgen«.
Gründung der Charité in Berlin und die Bemühungen um Aus- und Fortbildung der Regimentsfeldschers
Im Jahre 1713 stiftete König Friedrich Wilhelm I. das anatomische Theater in Berlin, gründete 1724 das »Collegium professorum medico-Chirurgicum« und errichtete 1726 die bekannte »Charite«, eine Kombination von Krankenhaus und Lazarett. Über das »Charitehaus« heißt es in einer zeitgenössischen Stadtbeschreibung: »Es liegt am äußersten nordwestlichen Ende Berlins. K. Friedrich I. ließ hier 1710 ein Pesthaus bauen, als die Pest in der Mark zu wüten anfing. Als die Gefahr vorbey war, ward es zu einem Hospitale und Arbeitshause gewidmet. K. Friedrich Wilhelm widmete es 1726 zu einem allgemeinen Kranken hause, und zugleich zu einer Schule für Ärzte und Wund ärzte.Er ließ es 1727 ansehnlich erweitern, alle nöthige Wirt schaftschaftsgebäude aufführen, und schenkte demselben ansehnliche Kapitalien.... 1785 ließ K. Friedrich II. einen Flügel dazu, an der Seite nach dem Invalidenhause, ... aufbauen«.
Das aus dem »anatomischen Theater« hervorgegangene »Collegium professorum medico-Chirurgicum« war eine Lehranstalt und prüfte seit 1725 zugleich die Regimentsfeldschers. Hier wurden regelmäßig 8 sogenannte Pensionäre unterrichtet, die auch in der »Charite« praktizierten, so war eine praxisnahe Ausbildung gewährleistet. Diese Pensionäre waren potentielle Anwärter für die Stellung eines Regimentsfeldschers, eine solche berufliche Perspektive hatten sie aber nur, wenn sie zeitweise bei der Garde (No. 6 bzw. No. 15) gedient und sich dort bewährt hatten. Unter dem Soldatenkönig wurden Feldschers während des Türkenkrieges (1737/39) zur russischen Armee abkommandiert um praktische Erfahrungen zu sammeln8. Friedrich der Große veranlasste wissenschaftliche Studienaufenthalte von Feldschers in Holland und Frankreich und berief französische Wundärzte als Lehrkräfte nach Berlin9. Am 02. VIII.1795 wurde in Berlin die Pepiniere mit dem Ziel gegründet, nicht nur den Regiments-, sondern auch den Kompaniefeldschers eine wissenschaftliche Basis zu vermitteln und damit die Qualität ihrer Leistungen zu verbessernl0.
Finanzielle Ausstattung des Regimentsfeldschers
Friedrich Wilhelm I. verfügte 1713, dass die Regimentsfeldschers künftig wie subalterne Offiziere »zu tractieren« seien. Der Regimentsfeldscher eines Infanterie-Regimentes erhielt an Traktament insgesamt 82 Th!., 2 Gr., worin auch eine Zulage von 61 Thl., 2 Gr. und die Medizin-Gelder in Höhe von 10 Thl. enthalten waren. Die Gehaltssätze bei der Kavallerie differierten und betrugen bei den Kürassieren 67 Thl.,14 Gr., bei den Dragonern 54 Thl., 14 Gr. (gilt für ein Regiment zu 5 Eskadronen) und bei den Husaren 83 Th!., 10 Gr., 6 Pf. Bei der Garnison-Infanterie betrug sein Traktament 61 Thl., 13 Gr., 6 Pf.11).
Je »Campagne« erhielt der Regimentsfeldscher einen eigenen Etat von 200 Talern, sowie für 4 Pferde Fouragegeld. Er mußste allerdings die Kompaniefeldsehers und den Feldkasten unterhalten. Hierbei wurde er vom Generalchirurgus kontrolliert. Da er mit einem Pauschalansatz auf eigene Rechnung wirtschaftete, kommt seine Stellung für seinen Bereich der eines Kompanieinhabers gleich. Neben der Beaufsichtigung der ihm unterstellten Kompanie- bzw. Eskadronfeldschers gehörten zu den Dienstpflichten des Regimentsfeldschers die »Cur und Heilung aller innern und äußeren Krankheiten und Schäden, bei den zum Etat eines Regiments gehörigen Personen, deren Ehefrauen, Kindern und Domestiken (Bedienten)« und die »medizinische und chirurgische Praxis bei Personen vom Civilstande an dem Orte, wo das Regiment in Garnison liegt, und in der um liegenden Gegend«12. Ihm oblag sowohl die Betreuung der Diensttuer als auch der Beurlaubten. Für die Behandlung der etatmäßigen Soldaten erhielt er keine Vergütung, da diese durch die Medizin-Gelder bereits abgegolten war13. In allen Dienstangelegenheiten war der Regimentsfeldscher dem Regimentschef bzw. -kommandeur unterstellt, im übrigen aber unterstand er dem »General-Staabs-Chirurgo«.
Aufgaben des Regimentsfeldschers und die Versorgung der Feldschers nach dem Dienst in der Armee
Der Regimentsfeldscher stellte die Kompaniefeldseher ein, bezahlte, entließ sie und war dafür verantwortlich, dass es »tüchtige« Kräfte waren, welche »von innerlichen und äußerlichen Kranckheiten gute Wissenschaft haben«. Die angehenden Feldschers wurden vereidigt und mussten sich verpflichten, »so lange ihre Capitulation mit dem Regiments-Feldscheer lautet, getreu zu dienen, fleißig bey den Krancken und Blessirten zu seyn, und sich der Subordination des Regiments zu unterwerffen«13.
Die Feldscher waren verpflichtet, die zur Kompanie bzw. Eskadron gehörenden Unteroffiziere und Gemeinen zu rasieren, die kranken Soldaten im Lazarett oder in deren Quartier zu besuchen, diesen die vom Regimentsfeldscher verordneten Medikamente zu verabreichen und für Wartung und Pflege derselben zu sorgen. Mitunter hatten sie kranke Beurlaubte oder Abkommandierte auf dem Land oder in anderen Städten aufzusuchen. Zivilpersonen durften von den Kompanie- bzw. Eskadronfeldschers nicht behandelt werden. Ihr Status war der eines Unteroffiziers und ihr Gehalt schwankte von 3 Thl. bei der Garnison-Infanterie und 6 Thl., 14 Gr. bei den Kürassieren.
Gegen die vorzeitige Entlassung der Feldschers wandte sich der König mit Ordre vom 25.1.1740: »Mein lieber Generallieutenant von Marwitz. Ich habe wahrgenommen, daß die Regimenter öfters die Kompagnie-Feldsehers loslaßen und dimittiren, da dann dieselben außer Landes und insonderheit nach Rußland gehen. Weil nun solches schädlich ist, so will ich es nicht weiter gestatten, sondern befehle Euch, daß Ihr die Kompagnie-Feldschers des Regiments, so Landes- Kinder sind, nicht weggehen !aßen, sondern behalten sollet, bis sie entweder zu Regiments-Feldschers genommen werden oder sich als Barbiers in Meinen Städten ansetzen. Die ausländische Kompagnie-Feldschers aber, welche nicht bleiben wollen, könnt Ihr gehen !aßen. Ich bin usw.«14.
Hatten die Feldschers aber 30 Jahre gedient, sollten diese versorgt werden. Ein Schlaglicht auf deren soziale Stellung in der Armee wirft eine Bestimmung des Reglements »für die Königlich Preußische leichte Infanterie« aus dem Jahre 1788, wo es heißt: »Se. König!. Majestät wollen nicht, daß die Feldscheere unanständig behandelt und mit Fuchteln von den Offizieren bestraft werden, vielmehr muß ein Feldscheer, wenn ein Offizier Klage über ihn zu führen Ursach hat, arretirt und dem Chef des Bataillons gemeldet werden «. Im Jahre 1788 schuf man bei den Grenadier-, Füsilier- und 3. Musketier-Bataillonen zusätzlich die Planstelle eines Bataillonsfeldschers, gleichzeitig wurde bestimmt: »Wenn die Compagnie-Feldschers treu und fleißig in allen ihren Obliegenheiten sind, und sich Mühe geben, in ihrer Kunst geschickter zu werden, so sollen sie in Friedenszeiten von dem Rasiren befreiet sein, massen dem Bataillon und der Compagnie mehr daran gelegen sein muß, geschickte Leute zur Heilung der Kranken als unwissende Bartscheers zu haben«.
1790 wurde auf Betreiben von Johann Anton Christian Theden der Name»Feldscher« abgeschafft und durch die Bezeichnung »Chirurg« ersetzt.
Unterschiede zwischen den eigentlichen Ärzten und den Wundärzten sowie die Rolle des Generalchirurgus bzw. Generalstabsmedikus
Der Unterschied zwischen dem eigentlichen Arzt, der die inneren Krankheiten behandelte, und dem Wundarzt blieb aber bestehen. Der erste Direktor der Pepiniere wurde der Generalchirurgus Johann Goercke. Die Position des Generalchirurgus geht auf Friedrich Wilhelm I. zurück, der 1724 Ernst Konrad Holzendorff zum Vorgesetzten aller Feldsehers der Armee und damit zum ersten nur dem König verantwortlichen Leiter des Heeressanitätswesens beriefl5.
Der Generalchirurg war für die Prüfung und Anstellung der Regimentsfeldscher und deren Aufsicht zuständig, später oblag ihm auch die Direktion der Anstalten für die Pensions Chirurgen und der chirurgischen Pepiniere in Berlin. Nach 1740 wurden noch das Amt des 2. und 3. Generalchirurgs geschaffen. Die Nachfolger von Holzendorff als 1. Generalchirurg waren: ab 1741 Johann Heinrich Bonneß (1700-1758), ab 1758 Johann Leberecht Schmucker (1712-1786), ab 1786 Johann Anton Christian Theden (1714-1997, beging 1787 sein 50jähriges Dienstjubiläum) und ab 1797 Johann Goercke (1750-1822). Dieser war seit 1805 Generalstabsarzt und alleiniger Chef des Medizinalwesens.
Neben dem Generalchirurgus stand bis 1805 an der Spitze des Medizinalwesens auch ein Generalstabsmedikus: 1735 wurde Dr. Johann Theodor Eller (1689-1760) Generalstabsmedikus und erhielt die Oberaufsicht über die Feld- und Garnisonmedici sowie zusammen mit dem Generalchirurgus Holtzendorff über die Lazarette. Der 1708 in Anklam als Sohn eines schwedischen Regimentsfeldschers geborene Christian Andreas Cothenius (1708-1789) folgte ihm 1760 nach. Dr. Cothenius, bekannt als der Leibarzt des Königs, war von Friedrich dem Großen zum »General-Stabs-Feldmedikus seiner sämtlichen Armeen« ernannt worden und hatte sich in dieser Eigenschaft um Organisation der Kriegslazarette zu kümmern16.
Er etablierte in allen Lazaretten Laboratorien und reorganisierte nach 1763 die im Jahre 1585 gegründete Berliner Hofapotheke, welche neben der Charite und dem Invalidenhaus auch die Einheiten der Berliner Garnison (bis 1742, danach nur noch die Gardeformationen) mit Medika menten zu beliefern hatte. Die weiteren Nachfolger waren: Riemer bis 1804 und Formey bis 1805.
Der Dualismus zwischen Medikus und Chirurgus bestand auch auf Regimentsebene, sollte doch jedes Regiment neben dem Regimentsfeldscher möglichst auch einen studierten Feldmedikus aufweisen können. In größeren Garnisonen gab es darüberhinaus Garnison-Medici und -feldschers.
Einrichtung von Lazaretten im Frieden
In jeder Garnison, wo wenigstens ein Regiment bzw. ein Bataillon stand, musste bereits in Friedenszeiten für Krankheitsfälle ein Lazarett zur Verfügung stehen. Lagen in einer Garnison eine oder mehrere Kompanien, so sollte ebenso»ein gewisses Hauß zum Lazareth aptiret« werdenl7. So erhielten nach und nach das Gros der Garnisonen und Einheiten entsprechende Militärkrankenhäuser, hier einige Beispiele: am 28.IV.1735 erging die kg!. Ordre, dass die Stadt Köslin wegen der Errichtung eines Lazaretts unterstützt werden sollte. Der Plan in Königsberg ein Lazarett zu bauen, wurde Generalfeldmarschall Erhard Ernst von Roeder (1665-1743, Chef von No.2) am 28.111.1740 vom König wegen zu hoher Kosten abschlägig beschieden, gleichzeitig aber ihm anheim gestellt, ein »Königliches Haus« zum Lazarett einzurichten.
Am 20.XI.1747 schrieb Friedrich der Große an Generalmajor Johann Christian Roelemann Frhr. Quadt v. Wickradt und Zoppenbroich (1699-1756, st. 1747 Generalmajor und Chef von No.9): »Von dem abgebrannten Hause zu Hamm, wo die Guarnison ihr Lazareth gehabt, und Ihr wieder aufzubauen nöthig findet, sollet Ihr mit Beobachtung aller möglichen Menage einen Anschlag machen lassen, und an Mich einschicken, da Ich dann deshalb das Nöthige weiter befehlen werde ...«.
General Gottfried v. Einsiedel (1690-1745, seit 1740 Generalmajor und Chef von No.6) wurde 1742 mit der Aufsicht über das Lazarettwesen in Potsdam betraut. In Breslau hat sich General Gustav Bogislaus v. Münchow (1686-1769,Chef von No. 36) während des 1. Schlesischen Krieges um die Verwundetenfürsorge verdient gemacht. Im Jahre 1788 richtete General Johann Leopold v. Thadden (1735-1817, Chef von No.3) in Halle ein Lazarett ein, der König bewilligte hierfür am 16. III. 1788 1136 Taler.
Der bekannte Führer eines Freikorps Johann Jakob von Wunsch, später General der Infanterie und ab 1763 für 25 Jahre Chef von No. 12, erbaute in Prenzlau aus eigener Initiative für die Garnison ein Lazarett, welches er am 14.V.1772 für 1450 Taler an die Stadt mit vorgenannter Zweckbestimmung veräußerte. In Stettin wurde der Bau eines Lazaretts in den Jahren 1804/05 in Angriff genommen, der Bitte des Generals Karl Philipp von Owstien (1736-1811, Chef von No. 7) um Unterstützung kam König Friedrich Wilhelm III. mit Ordre vom 11. 07.1805 nach. So bemühten sich insbesondere Regimentsinhaber bzw. - kommandeure um die Einrichtung von Militärkrankenhäusern in ihrem Verantwortungsbereich, schon aus eigenem Interesse, da auch in Friedenszeiten immer wieder Epidemien und Seuchen die Effektivstärke der Truppenteile und damit die Schlagkraft der Armee bedrohten.
Anforderungen an Lazarette
Auch die Militärliteratur belegt, daß die Bedeutung einer zureichenden Gesundheitsfürsorge nicht verkannt wurde, so fordert z.B. General Friedrich August v. Fink in seinen »Gedanken über militärische Gegenstände«: »In den Quartierständen müssen Lazarette erbauet werden, in welche die kranken Soldaten können gebracht werden. Bei Anlegung derselben muß man wohl Acht haben, daß den Zimmern jederzeit frische Luft verschaft werden könne: denn von den bösen Ausdünstungen wird ein gesunder krank, aber kein Kranker gesund. Man muß auch nicht zu viele Kranke in ein Zimmer legen, auch müssen die Kranken nach den Krankheiten abgesondert werden usw«18.
In der Praxis entsprachen aber wohl nur wenige Lazarette diesen Idealvorstellungen. Vor Ausbruch des Siebenjährigen Krieges beschreibt ein Angehöriger des Infanterie-Regimentes No. 13 z. B. das Garnisonlazarett in Berlin wie folgt: ».. und dann gingen wir ins Lazarett zu G. und B. - um dort das traurigste Spektakel unter der Sonne zu sehn, wo einem, der nicht gar ein Unsinniger ist, die Lust zu Ausschweifungen bald vergehen mußte: in diesen Gemächern, so geräumig wie Kirchen, wo Bett an Bett gereihet steht, in deren jedem ein elender Menschensohn auf seine eigene Art den Tod und nur wenige ihr Genesung erwarten, hier ein Dutzend, die unter den Händen der Feldscherer ein erbärmliches Zetergeschrei erheben, dort andre, die sich unter ihren Decken krümmen wie ein halbzertretener Wurm; viele mit an und weggefaulten Gliedern, und so fort. Meist mochten wirs da nur wenige Minuten aushalten und gingen dann wieder an Gottes Luft ...«19.
Die Einrichtung von Lazaretten im Kriege
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung künftiger Feldzüge gehörte die Herrichtung von Lazaretten zum Pflichtenkreis des Generalindentanten20. Im Felde richtete man in der »nächstgelegenen Stadt ein Lazareth vor die Krancken von der Armee« ein. Jedes Bataillon schickte dorthin seine Kranken zur Betreuung, welche ein Kommando von einem Feldscherund 2 »Krancken-Knechten«unter einem Capitain dArmes begleiten mußte. Da das stehende Lazarett über eigenes Personal verfügte, kehrte der Feldseher nach Ein lieferung der kranken Soldaten zur Einheit zurück21. Marschierte die Armee, so verblieb ein zuverlässiger Unteroffizier mit Geld bei den Kranke22. Dem Lazarett in dieser Stadt war auch die Feldapotheke angegliedert, bei der 8 Feldsehers dienten. Diese verteilte aber keine Arzneimittel an die Regimentsfeldschers, da jene einen eigenen Etat für einen »Arzeney-Kasten« besaßen und für Medikamente und Instrumente für ihren Verantwortungsbereich selbst zu sorgen hatten23.
Man unterschied bei den Kriegslazaretten: Hauptlazarette (feste Gebäude in Breslau, Glogau, Stettin, Dresden, Torgau, Wittenberg) und ambulante (fliegende) Lazarette, die die Truppen auf dem Marsch und in die Schlacht begleiteten und Zeltbauten waren.
Auf eine Armee von 30000 Mann kam ein »fliegendes« Lazarett und eine Feldapotheke. Diese Einrichtungen unterstanden jeweils einem Lazarettdirektor, den 2 Inspektoren und 6 Lazarettkommissarien in seiner Arbeit unterstützen. Das Personal des »fliegenden« Lazaretts umfasste 2 Feldmedici, 1 Generalchirurg, 2 Stabschirurgen und 12 Lazarettfeldschers. Bei der Feldapotheke agierten 3 Feldapotheker. Lazarett und Feldapotheke verfügten über eigene Fahrzeuge einschließlich des Fahrpersonals. Im Jahre 1756 wird der finanzielle Aufwand für die Einrichtung des Lazaretts der Schwerinschen Armee mit 12000 Thl. angegeben.
Bei Belagerungen richtete man ein rückwärtiges Belagerungslazarett ein und am Ausgang der Laufgräben ein »Blessirten-Depot«24.
Verwundetenfürsorge während und nach der Schlacht
Während der Schlacht unterblieb eine eigentliche Verwundetenpflege, lediglich die verwundeten Offiziere durften sich von ihren Burschen aus der Schußlinie bringen lassen und die Leichtverwundeten konnten aus eigener Kraft den Verbandsplatz aufsuchen25. Zur Verwundetenfürsorge nach der Schlacht bestimmte das Reglement: »Wenn die Bataille vorbei ist, müssen die Kranken und Blessirten so viel möglich zusammengeholet und nach der nächsten Dörfern gebracht werden. Hierbei müssen bei den Regimentern, welche am meisten gelitten haben, 3 bis 4 Ober-Offiziers und 6 bis 8 Unteroffiziers kommandirt werden, bey den andern Regimentern nach Proportion der Leute, welche sie verlohren«26.
Mit einer solchen Aufgabe wurde nach der blutigen Schlacht von Zorndorf (1758) der im Infanterie-Regiment No. 7 dienende Subalternoffizier v. Prittwitz betraut, er berichtet: »Bald nach unserem Eintritt ins Lager wurde ich mit einer Anzahl Wagen auf den hinter uns gelegenen Streitplatz kommandiert, wobei man mir besonders das Dorf Zorndorf, in dieser Hinsicht empfohlen hatte. Als ich dem Schlachtfelde näherkam, welch ein Anblick! Schauder und Entsetzen waren bei der Wanderung durch dieses Jammer- und Todestal mein Begleiter. So wie ich die Lebenden in ihren Reihen hatte stehen sehen, so sah ich nun auch die Toten niedergestreckt, in ähnlicher Ordnung daliegen. Rechter Hand Preußen und linker Hand Russen. Letzteren sah man es an, daß sie sich von dem Fett des Landes gemästet hatten, nicht minder den ersteren den ausgestandenen Hunger nebst Strapazen aller Art, die Leichen unterschieden sich so bedeutend, daß man auch die Entkleideten zu bestimmen wußte, zu welcher Armee sie gehört hatten«27.
Zahlreich sind die Berichte verwundeter Soldaten und Offiziere, häufig kamen sie nur dank zufälliger Umstände rechtzeitig in den Genuss ärztlicher Hilfe, andere waren weniger glücklich, man denke nur an das Schicksal des Verfassers der Ode an die preußische Armee nach der Schlacht von Kunersdorf (1759): Ewald Christian v. Kleist (1715-1759).
Es gab keine speziellen Transportmittel oder spezielles Personal für die Verwundetenbergung und deren Transport, erst im Jahre 1787 wurde je Regiment ein Krankenwagen für je 8 Mann eingeführt28). Bei Bedarf improvisierte man, stellte Kompanie- und Proviant-(Brot-) Wagen ab oder bestimmte die Pferde der Offiziere bzw. von Kavallerie formationen für diesen Zweck, so in der Schlacht von Liegnitz (1760). Ein diesbezüglicher Parolebefehl bei dem Infanterie-Regiment No. 12 vom 02. X.1756 lautet:»... Die Regimenter sollen Brancarts machen lassen so gut wie möglich vor die schwer Blessierten, damit sie nach dem großen Lazareth können gebracht werden, hauptsächlich diejenigen denen die Knochen entzwey sind«. Eindrucksvoll schildert der Stabsfeldprediger Küster in seinen Erinnerungen den Marsch des preußischen Feldlazaretts mit den in der Nachtschlacht von Hochkirch (1758) Verwundeten von Bautzen nach Glogau29. Nach der Schlacht von Kunersdorf (1759) wurden die Verwundeten in Oderkähnen nach Stettin verschifft.
Zeitgenössische Berichte
Doch war nicht nur das Schicksal der verwundeten Soldaten auf dem Schlachtfeld ein ungewisses, sondern selbst nach Einlieferung in eines der Kriegslazarette war das Überleben auch bei minderschweren Verletzungen nicht gesichert, denn nicht zu Unrecht wird in der einschlägigen Literatur von den »tödlichen Lazaretten« gesprochen. Laut Kopka v. Lossow waren die Lazarette »gescheut«30. Über das Lazarett in Dresden (1756) teilt ein verwundeter Offizier folgendes mit: »Der Knecht, der mich dem Krankenzimmer zuführte, hatte einen neuen Strohsack nebst einem Kissen von gleichem Stoff auf seinem Rücken, die er, als wir angekommen waren, auf eine noch unbesetzte Stelle niederlegte, und damit war mein Krankenlager zustande gebracht. Dabei kam mir mein Schlafrock abermals gut zustatten, und die mir dadurch gewordene Wohltat überwog bei weitem die Bemühung, welche ich seinetwegen gehabt hatte. Alle Morgen besuchten die Feldschers, obgleich auf eine sehr flüchtige Weise, die Kranken und reichten denselben Medikamente, die oft zweckwidrig oder nicht hinlänglich waren. Für die Küche wurde am schlechtesten gesorgt, nur zuweilen erhielten wir ein Stückchen rohes Rindfleisch, das wir uns selbst zubereiten mußten ...«31.
Die mangelnden Fürsorgemaßnahmen für die Soldaten und die mindere Güte der Ärzte in den Lazaretten beklagt in seinen detail reichen »Erinnerungen an die letzte Campagne« (1778/79) auch ein Subaltemoffizier des Infanterie-Regimentes No.51:
»Die Behandlung, welche dieselben (Anmerkung: die Verwundeten) in den Hospitälern erfuhren, war keine gute, wie denn überhaupt das Lazarettwesen während dieses Krieges schlecht organisiert war. In der Furcht der Soldaten krank zu werden und dann in einem der überfüllten Lazarette so zu sagen lebendig begraben zu werden, ist, meiner Ansicht nach, zum grossen Teil mit die Ursache der zahlreichen Desertionen zu suchen. Nicht den König, dem seine Gegner sehr mit Unrecht Geiz und Gleichgültigkeit gegen das Loos der gemeinen Soldaten vorgeworfen haben, trifft die Schuld, sondernjene, die angestellt waren, um für das Lazarettwesen Sorge zu tragen. Deren Dummheit und, was noch schlimmer ist, deren Unredlichkeit veranlaßten jene gräulichen Unordnungen, gegen welche die Menschlichkeit sich empört. Die Kommissarien und Inspektoren und wie sie sonst heißen, denen es oblag, das nötige zu arrangieren, waren alle recht gut bezahlt, aber meist nur für die Dauer des Krieges angestellt; da sie keine Aussicht hatten, in der Armee zu bleiben, sondern wußten, daß sie sobald Frieden geschlossen war, entlassen würden, machten sie sich kein Gewissen daraus, den König zu bestehlen und die Kranken zu miß handeln, indem sie ihnen das Notwendige vorenthielten. Überdies war man genötigt, in dem Augenblicke, als der Krieg ausbrach, zu Ärzten und Chirurgen alles zu nehmen, was sich meldete, oft Leute die nichts verstanden, als Barbieren,und man kann sich denken, wie es in Folge dessen mit der Pflege der Kranken bestellt war. In Neiße, wo zu der Gleichgültigkeit des Kommandanten, der zugleich Inspekteur des Hospitals war, die Nichtswürdigkeit der Unterbeamten und die schlechte Luft der sumpfigen Gegend, in welcher Neiße geigen ist, kam, starben von zehn Kranken gewöhnlich acht32.
Einen deprimierenden Zustandsbericht über das Lazarett in Longwy während des Feldzuges gegen die Franzosen 1793 liefert auch F. Ch. Laukhard, Soldat im Infanterie-Regiment No. 333.
Kritische Stimmen von Zeitgenossen
Angesichts dieser Verhältnisse hat es an kritischen Stimmen von Zeitgenossen nicht gefehlt. Laut Berenhorst »sind die Lazarethe äußerst übel besorgt; aber die Aufmerksamkeit, nur gesunde junge Leute, jedoch über die Knabenjahre hinaus, einzustellen, und sie in reiner Luft, und stets in einer und derselben Garnison zu halten, macht, daß man sehr verwundert ist, wenn sich von fünfzehnhundert Menschen zwanzig bis dreißig im Lazarethe befinden«34. Von dem Husarenobersten Warnery stammt diesbezüglich die schärfste Kritik, in seinen gesammelten Schriften ist nämlich zu lesen:»Der größte Teil der Verwundeten kam vor Kälte um; dies ist ihr gewöhnliches Schicksal bei den Preußen, wo die Lazarethe so schlecht besorgt und mit so fauler Luft angefüllt waren, daß jeder Soldat, der hinein gebracht wurde, sich schon todt achtete. Man darf sich nicht wundern, daß man nach einem so grausamen Kriege doch so wenig verstümmelte Menschen in den Staaten des Königs von Preußen sieht. Denn ich weiß es aus sicheren Nachrichten, daß die Aufseher und Wundärzte in den Lazarethen Befehl hatten, alle diejenigen sterben zu lassen, die so verwundet waren, daß sie nach ihrer Genesung nicht wieder dienen konnten, und dies geschah, um die Kosten für ihre Unterhaltung zu ersparen«35. Neben dem ehemaligen preußischen Feldarzt Ernst Gottfried Baldinger (1733 -1804) und dem bereits erwähnten Generalchirurgus Theden wandte sich vor allem Tempelhoff gegen diesen Vorwurf36.
Weitere Reformbemühungen unter Friedrich dem Großen
Die persönliche Fürsorge gerade Friedrichs des Großen um die kranken und verwundeten Soldaten haben Lippe und Schnackenburg eingehend dokumentiert. Zu kritisieren bleibt aber, daß der König bei Konflikten zwischen der Lazarettverwaltung und den Militärärzten häufig einseitig Stellung zugunsten der verantwortlichen Offiziere bezog und damit aus medizinischer Sicht notwendige Maßregeln zugunsten der Kranken bzw. Verwundeten erschwerte oder sogar verhinderte. So wurde am 21.09.1778 mit kgl. Ordre Dr. Johann Ulrich von Bilguer (1720-1796, seit 1758 war Bilguer 2. Generalchirurg) in harten Tönen abgemahnt:
»... vernehme mit äußersten Mißfallen, daß der General Chirurgus Bilguer sich erdreustet, über das Feldlazareth sich einer unumschränkten Gewalt anzumaaßen, die alt gediente Officiers, denen die Direction der Lazareth Oeconomie übertragen, nur als seine Untergebene und kleine Neben-Bediente betrachtet, ... überhaupt aber durch solche Geschäfte die eigentliche Pflicht versäumet, die nur darin bestehet, die Kranke und Bessirte selbst zu heilen, und die subordinirte Feldscheers in Ordnung ... zu halten«, bei weiteren Zuwiderhandeln werden ihm die »größte Ungnade« und Festungshaft angedroht. Der König unterstützte aber in der Folge und in dem Bewusstsein der vielen bisherigen Missstände das Bestreben um geeignetes und zuverlässiges Personal im Lazarettbereich, so wurde im Jahre 1780 das Ober-Collegium-Medicum angewiesen:
»Die nach dem neuaufgestellten Mobilmachungs-Plan erforderliche Anzahl Feld-undLazareth-Doctors zu choisiren und dazu recht solide,geschickte und zuverläßige Leute auszusuchen,die besser sind,wie die so im vorigen Kriege bei den Lazareths gewesen«. Gleichzeitig wollte der Monarch aber von dem in der Praxisüblichen Einsatzvon Invaliden als Krankenwärter nicht abgehen,so schrieb er am 10.VI.1786 an Generalchirurgus Theden:»DieAbsicht Eures Vorschlages,wegen neu anzustellender Krankenwärter, bei denen Garnisons-Lazarethen, um dereinst, bei denen Feld-Lazarethen treue Leute zu haben, ist löblich; dessen Ausführung aber manchen Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten unterworfen. Außerdem sind bei verschiedenen Garnisonen dergleichen Invaliden schon als Lazareth-Krankenwärter angestellt, und es gehet daher, Euer Antrag, um so weniger an. Laßt aber Mich nur machen. Ich werde schon darauf sehen, daß den zu besorgenden Diebereien der Krankenwärter, mit Nachdruck, vorgebeugt werde ...«37.
Noch in seinem Todesjahr (1786) war Friedrich der Große um eine Reform des Feldheilwesens bemüht. Der ihn zuletzt behandelnde Arzt (Ritter von Zimmermann) hat in seinen »Fragmenten über Friedrich den Großen« ein denkwürdiges Bekenntnis des alten Königs überliefert:
»Aber, sagte der König, es kommt da nicht bloß auf Rezepte an, sondern auf alle übrigen Anstalten, die man bei einer Armee macht. In allen meinen Kriegen befolgte man meine Befehle in Absicht auf meine kranken und verwundeten Soldaten äußerst schlecht. Nichts hat mich in meinem Leben mehr verdrossen, als wenn ich sah, daß man diese braven Männer, die Gesundheit und Leben so edel für ihr Vaterland hingaben, in ihren Krankheiten und bei ihren Wunden übel verpflegte. Man ist oft barbarisch mit ihnen umgegangen, und mancher arme Soldat ist aus Mangel guter Verpflegung gestorben. Nichts hat mich von jeher mehr betrübt, als wenn ich die unschuldige Ursache an dem Tode irgend eines Menschen war ...«38.
Unter seinem Nachfolger wurde als Ergebnis dieser Reformbestrebungen das »Königlich-Preußische Feldlazareth-Reglement« in Kraft gesetzt39.
Bewertung
Der Stand des altpreußischen Heeresmedizinalwesens blieb jedoch trotz vielfältiger Bemühungen niedrig, die hieraus resultierende mangelhafte Verwundetenfürsorge war bittere Realität, es handelte sich aber um einen internationalen Mißstand40, entsprechend war die Sterblichkeit in allen Armeen sehr groß. Noch im Amerikanischen Bürgerkrieg (1861-65) starben mehr Soldaten in den Lazaretten als auf dem Schlachtfeld. Erst die antiseptische Wundbehandlung (1867 durch den englischen Arzt Joseph Lister eingeführt), die Verwendung von Chloroform und Äther bei schmerz haften operativen Eingriffen (1846-48) und die Begründung des Roten Kreuzes durch Henri Dunant (1864) nach der Schlacht von Solferino (1859) bedeuteten wirklichen Fort schritt und begründeten erst eine menschenwürdige Gesundheitspflege im Felde.
Literatur
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Koehler, Albert, Die Kriegschirurgen und Feldärzte Preussens und anderer deutscher Staaten in Zeit und Lebensbildern,1.Teil: Kriegschirurgen und Feldärzte des 17. und 18. Jahrhunderts, Berlin 1899.
Liebe, Georg, Soldat und Waffenhandwerk, Leipzig 1899. Lippe, Ernst Graf zur, Friedrichs Sorge für die kranken und verwundeten Soldaten, in: Derselbe: Militaria aus König Friedrichs des Großen Zeit, 1866, Nachdruck Krefeld 1977, S. 22 ff.
Lippe, Ernst Graf zur, Christian Andreas Cothenius, in: Derselbe,Militaria aus König Friedrichs des Großen Zeit,1866, Nachdruck Krefeld 1977, S. 27 ff.
Mamlock, G. L., Zur Erinnerung an Cothenius, Sonderabdruck aus der Medizinischen Klinik Nr. 13, 1905.
Niebergall, Geschichte des Feldsanitätswesens in Umrissen unter besonderer Berücksichtigung Preußens, Beiheft zum Militär-Wochenblatt, 1902, 6. Heft.
Poensgen, Georg, Kunstwerke im Besitz des Reichsarbeitsministerium, Berlin 1928.
Preuß, J.D.E., Friedrich der Große. Eine Lebensgeschichte, 4 Bde. und 5 Urkundenbücher, Berlin 1832 ff.
Priesdorff, Kurt v., Soldatisches Führertum, Bde. 1 und 2, Hamburg o.J.
Pringle, Johann, Beobachtungen über die Krankheiten der Armee,1772, Nachdruck Wiesbaden 1982.
Reinhard, Felix, Geschichte des Heeressanitätswesens insbe sondere Deutschlands, Jena 1917.
Schjerning,Otto v., Die alte»Pepeniere«, was sie war und was aus ihr geworden ist, in: Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, Heft Nr. 50, S. 49 ff.
Schmucker, Johann Leberecht, Chirurgische Wahrnehmungen, 1. und 2. Theil, 1774, Nachdruck Bad Honnef 1982. Schnackenburg, E., Friedrichs d. Gr. persönliche Fürsorge für die Verwundeten und Kranken seines Heeres, in Jahrbuch für Armee und Marine, Bd. 94, S.1 ff.
Theden, Johann Christian Anton, Neue Bemerkungen und Erfahrungen zur Bereicherung der Wundarzneykunst und Arzneygelahrheit, 1795, Nachdruck Bad Honnef 1982.
Fußnoten:
- 1. Reglement von 1743, S. 4; auch der Etat der Kavallerie-Regimenter wies je einen Regimentsfeldscher und 5 bzw. 10 Eskadronfeldschers auf. Die Regiments- und die Kompanie bzw. Eskadronfeldschers gehörten zum Unterstab. Verweisen die Fußnoten auf ein Reglement ohne nähere Bezeichnung, ist stets das »Reglement Vor die Königl. Preußische Infanterie ...«, Berlin 1743 gemeint.
- 2. Reglement von 1743, S. 382. Die Verantwortlichkeit der Vorgesetzten,insbesondere der Kompaniechefs,für die kranken Soldaten wurde jm übrigen hiervon nicht berührt. In der »Instruction vor die Capitaines und Stabs-Capitaines vom ersten Bataillon« vom ll.V.1750 (No. 15 I.) wurde z.B. befohlen: »So muß der Capitaine, der die meisten Krancken im Lazareth hat die Woche 2 bis 3 Mahl und noch mehr hingehen und nach sie sehen«.
- 3. 3) Reglement von 1743, S. 383.
- 4. Reinhard (1917), S. 34.
- 5. Liebe (1899), S. 104.
- 6. Reinhard (1917), S. 35; siehe auch: Niebergall (1902), S. 287.
- 7. vgl. z.B. kg!. Schreiben vom 10.XII.1749 an Feldseher Müller bei einem Dragoner-Regiment, Preuß, I. Urkundenbuch, S.185.
- 8. Niebergall (1902), S. 288.
- 9. Nach Preuß (Bd. II., S. 381) ließ Friedrich II. durch Rothenburg 1744 12 französische Wundärzte annehmen, sie kamen im Mai des Jahres 1744 in Berlin an. Das Experiment scheiterte allerdings, da die französischen Ärzte in Führung und Leistungen nicht den Vorstellungen des Königs entsprachen.
- 10. Im Jahre 1818 erhielt die Pepiniere die Bezeichnung »Medizinisch-chirurgisches Friedrich-Wilhelms-Institut« und wurde mit der im-Jahre 1811 gegründeten »Medizinisch-chirurgischen Akademie für das Militär« verschmolzen.
- 11. Die Angaben folgen den Reglements von 1743.
- 12. Cavan, Das Krieges- oder Militär-Recht ..., 1801, S. 178. Im Übrigen verfügte Friedrich Wilhelm I. mit Ordre vom 31.V.1740, daß erkrankte Soldaten der in Berlin stationierten Regimenter zukünftig nichts mehr für eine Behandlung in der Charité zu bezahlen hätten.
- 13. Reglement von 1743, S. 511.
- 14. Militär-Wochenblatt, Nr. 81,1891, S. 2073.
- 15. Jany, Bd.I.,S. 753,Reinhard datiert die Ernennung hingegen auf das Jahr 1716 (Derselbe (1917), S. 35).
- 16. Lippe, Cothenius, S. 30 und Jany, Bd. II, S. 215.
- 17. Reglement von 1743, S. 512/513.
- 18. Friedrich August v. Fink, ·Gedanken über militärische Gegenstände ... (Titel gekürzt), Berlin 1788, S. 21. Die Schrift wurde von M. A. v. Winterfeld herausgegeben.
- 19. Bräker, Ulrich, Lebensgeschichte und Natürliche Ebentheuer des Armen Mannes im Tockenburg, Zürich 1789, Nachdruck Stuttgart 1965, S. 112.
- 20. vgl. kgl. Schreiben vom 13.II.1745 an General Georg Franz Konrad Frhr. v. d. Golz (1701-47, Chef von K 10 ), Priesdorff, Bd. II., S. 281.
- 21. Reglement von 1743, S. 380.
- 22. Ebd.
- 23. Reglememt von 1743, S. 380.
- 24. Reinhard (1917), S. 48.
- 25. vgl. hierzu auch die Bestimmungen dem Disposition für die sämtlichen Regimenter Infanterie«, zitiert bei Schnacken burg, S. 4 ff.
- 26. Reglement von 1743, S. 350.
- 27. Prittwitz und Gaffron, Christian Wilhelm v., Unter der Fahne des Herzogs von Bevern, Breslau 1935, S. 233.
- 28. Reinhard (1917), S. 48.
- 29. Schild, Der preußische Feldprediger. Bilder aus dem kirch lichen Leben der preußischen Armee älterer Zeit,Eisleben 1888, S. 106 ff.
- 30. 30) Kopka v. Lossow, Geschichte des Grenadier-Regiments König Friedrich I. (4. Ostpr. Nr. 5), Bd. II. Zeitraum von 1713 bis 1815, Berlin 1901, S. 109.
- 31. Prittwitz, a.a.O., S. 72.
- 32. Erinnerungen an die letzte Campagne Friedrich des Großen, in: Jahrbücher für Armee und Marine, Bd. LIII., Berlin 1884, S. 21 ff. Die anonym veröffentlichten Aufzeichnungen stammen aus der Feder des Verfassers der »Briefe eines alten Preußischen Offiziers«, dem wohlbekannten Rudolph Wilhelm von Kaltenborn.
- 33. F. Ch. Laukhard, Leben und Schicksale. Von ihm selbst beschrieben, Bd. II., Stuttgart 1908, S. 73 ff.
- 34. Berenhorst, Georg Heinrich v., Betrachtungen über die Kriegskunst, Leipzig 1827, S. 296
- 35. zitiert nach Preuß, Bd. II., S. 379 ff.
- 36. G. F. v. Tempelhoff, Geschichte des siebenjährigen Krieges in Deutschland ..., Berlin 1789, IV. Theil, S. 312, vgl. hierzu aber auch: Karl Heinrich Siegfried Rödenbeck, Beiträge zur Bereicherung und Erläuterung der Lebensbeschreibungen Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs des Großen ...,1836, Nachdruck Bad Honeff 1982, I. Bd., S. 310 ff.
- 37. Taysen, Die Militärische Tätigkeit Friedrichs des Großen in seinen letzten Lebensjahren, S. 53.
- 38. zitiert nach Preuß, Bd. II., S. 387.
- 39. Bereits am 20.I.1781 war eine »Instruction für die Capitains bey den Feld-Lazareths, wornach auch die Doctores und Feldscheerer bey den Lazareths sich aufs genausste richten müßen« ergangen (vgl. Preuß, Bd. III., S. 571 ff.).
- 40. Zum Vergleich sei auf ein Schreiben des verdienstvollen Gerard van Swietens vom 27.Il.1759 hinsichtlich der mangelnden Eignung der Militär-Chirurgen und der Zustände des österreichischen Sanitätswesens verwiesen. Der o .g. Laukhard kritisiert ebenso die Verhältnisse in östereichischen Lazaretten und verweist ferner auf die desolaten Rahmenbedingungen bei den kleineren Reichskontingenten.